Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt

 

1.      die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom xx.xx.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfül­lung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächti­gungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       53.568.061 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                           53.428.624 EUR

 

im Finanzplan mit

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     49.101.905 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    48.636.070 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit  und der

     Finanzierungstätigkeit auf                                                                                 4.470.798 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

     Finanzierungstätigkeit auf                                                                                 5.713.820 EUR

 

festgesetzt.    

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 239.000 EUR festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 3.938.705 EUR festgesetzt.

§ 4

           

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 0 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        220 v.H

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        415 v.H

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere Verrechnungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der Aufwendungen des Haushaltsjahres festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

2.      den Stellenplan 2012

 

 

 


 

Der  Vorsitzende schlägt vor, die Anlagen gesondert zu beraten.

 

Der Vorsitzende ruft die Anlage 1 und 2 auf .

Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich den Empfehlungen der Fachausschüsse (Anlage 1) und den Änderungen des Stellenplans 2012 (Anlage 2) an.

 

Nun ruft der Vorsitzende die Anlage 3 „Antrag des Integrationsrates“ auf.

 

Mitglied Bartels teilt mit, dass seine Fraktion die Arbeit des Integrationsrates sowie die Ausrichtung eines Festes der Kulturen ausdrücklich begrüßt. Im Sinne der Gleichbehandlung schlägt er vor, den Ansatz anzupassen und ggf. das Fest der Kulturen aus Einnahmen von Verkaufserlösen zu finanzieren.

 

 

Die Mitglieder Gertsen und Diekman unterstützen im Namen ihrer Fraktionen den Antrag des Integrationsrates. Aufgrund der positiven Resonanz des Festes im letzten Jahr sollte der Betrag i. H. v. 3.000 € bewilligt werden.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag des Integrationsrates abstimmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag des Integrationsrates der Stadt Emmerich am Rhein vom 04.01.2012 auf Bereitstellung von 3.000 Euro für das Fest der Kulturen 2012, zu beschließen.

 

Stimmen dafür 13  Stimmen dagegen 3 Enthaltungen 3

 

 

Der Vorsitzende ruft die Anlage 4 „Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN“ auf.

 

Herr Loock teilt auf Anfrage von Mitglied Bartels mit, dass, nach Auskunft vom Vorsitzenden des Stadtsportbundes, Herrn Helmich, erst nach der nächsten Berechnung gesagt werden kann, wie viele Hallenstunden zurückgegeben wurden.

 

Mitglied Diekman erklärt für seine Fraktion, dass sie diesem Antrag nicht zustimmen.  Erst im letzten Jahr sind Einsparungen in vielen Bereichen vorgenommen worden; diese jetzt zurückzunehmen hält seine Fraktion nicht für sinnvoll.

 

Mitglied Siebes begründet den Antrag ihrer Fraktion dahin gehend, dass sie von Herrn Helmich die Information erhalten habe, dass einige Vereine aus wirtschaftlichen Gründen ihre Hallenzeiten zurückgegeben haben. Daher der Vorschlag ihrer Fraktion, die Gebühren für ein Jahr auszusetzen. Sie bittet das Einsparpotenzial – Einnahmen der Hallennutzungsgebühren- , Einsparungen der Gruppen, die die Halle nicht nutzen – bis zur Ratssitzung vorzulegen.

 

Auch Mitglied Urbach stimmt im Namen seiner Fraktion dem Antrag der Ratsfraktion der GRÜNEN nicht zu,  jedoch bittet er um Auskunft, wie viele Hallenstunden zurückgegeben wurden.

 

Auch die CDU-Ratsfraktion kann dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 09.01.2012 auf Aussetzung der Erhebung der Turnhallennutzungegebühren, zu beschließen

 

Stimmen dafür 1  Stimmen dagegen 18  Enthaltungen 0

 

 

Nun  ruft der Vorsitzende die Anlage 5 „Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN““ auf.

 

Mitglied Bartels merkt an, dass schon viele Sportvereine sogenannte „Schnupperkurse“ anbieten. Seine Fraktion lehnt diesen Antrag ab.

 

Auch die SPD-Ratsfraktion lehnt diesen Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ab. Hier müssten erst Konditionen mit den Vereinen ausgearbeitet werden, um auch die konkreten Kosten zu ermitteln, die dann evtl. auf die Stadt zukämen.

 

Mitglied Siebers erläutert kurz den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion und verweist auf die Anlage zu dem Antrag.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss  empfiehlt dem Rat, dem Antrag der Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 09.01.2012 auf Sonderbezuschussung der Sportvereine, zu beschließen.

 

Stimmen dafür 1  Stimmen dagegen 17  Enthaltungen 1

 

 

Der Vorsitzende stellt die Eingabe des SPD Ortsvereins Praest-Vrasselt-Dornick vom 09.01.2012 auf Mittelbereitstellung zur Fortführung des Fußweges Dreikönige Vrasselt zur Beratung.

Ergänzend teilt er mit, dass Kosten i. H. v. 5.500 € im städt. Haushalt bereitgestellt werden müssten.

 

Mitglied Bartels stellt für seine Fraktion den Antrag, diese Eingabe an den Ausschuss für Stadtentwicklung zu verweisen.

 

Mitglied Hinze bezieht sich bei seinen Erläuterungen auf die Begründung des SPD-Ortsvereins und stellt den Antrag, gemäß Eingabe zu beschließen.

 

Der Vorsitzende lässt hierüber abstimmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Eingabe des SPD Ortsvereins Praest-Vrasselt-Dornick vom 09.01.2012 auf Mittelbereitstellung zur Fortführung des Fußweges Dreikönige Vrasselt, zu beschließen.

 

Stimmen dafür 19  Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 0

 

Somit kommt der Antrag von Mitglied Bartels nicht mehr zur Abstimmung.

 

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag  der SPD-Fraktion vom 14.01.2012 auf Bereitstellung von Hauhaltsmitteln für Sitzungsgelder für die Seniorenvertretung zur Beratung.

Hierzu teilt er mit, dass sich die Höhe der Sitzungsgelder auf etwa 1.000 € belaufen.

 

Mitglied Diekman erläutert kurz den Antrag seiner Fraktion.

 

Die CDU-Fraktion stimmt dem vorliegenden Antrag zu.

 

Mitglied Bartels erklärt für seine Fraktion, dass sie dem Antrag nicht zustimmen, da die Seniorenvertretung ein freiwilliges Gremium ist.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Antrag der SPD-Fraktion vom 14.01.2012 auf Bereitstellung von Hauhaltsmitteln für Sitzungsgelder für die Seniorenvertretung, zu beschließen.

 

Stimmen dafür 15  Stimmen dagegen 3  Enthaltungen 1

 

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag der SPD-Fraktion vom 14.01.2012 auf Bereitstellung von   2.000,-- € für die Umgestaltung der Steinstoßanlage im Eugen-Reintjes-Stadion zur Beratung.

 

Mitglied Bartels teilt mit, dass seine Fraktion dem vorliegenden Antrag auf Basis der vorliegenden Informationen nicht zustimmt.

 

Mitglied Mölder teilt erklärend mit, dass die Anlage im Stadion wettkampfmäßig nicht genutzt werden kann, da die Markierungen nicht den Wettkampfbedingungen entsprechen.  Die im Antrag genannten Kosten sind sehr hoch angesetzt. Die genauen Kosten können nicht beziffert werden und sind noch nicht konkret mit dem Stadtsportbund abgesprochen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wacht teilt erklärend hierzu mit, dass für Kugelstoßwettkämpfe bestimmte Bedingungen eingehalten werden müssen. Hierzu gehört auch, dass der Sand der früheren Steinstoßanlage gegen Asche ausgetauscht werden müsste. Dieses hätte jedoch zur Folge, dass die zur Zeit stattfindenden Wettkämpfe nicht mehr auf dem Rasen stattfinden würden und somit langfristig Kosten für die Rasenpflege eingespart würden.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat,  den Antrag der SPD-Fraktion vom 14.01.2012 auf Bereitstellung von   2.000,-- € für die Umgestaltung der Steinstoßanlage im Eugen-Reintjes-Stadion zu beschließen.

 

Stimmen dafür 18  Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 1

 

 

Die Anlage Nr. 9, Antrag III / 2012 der SPD-Fraktion vom 14.01.2012, wird vom Vorsitzenden zur Beratung gestellt.

 

Mitglied Diekman erläutet kurz den Antrag der SPD-Ratsfraktion. Hintergrund dieses Antrages ist, dass der Friedhof nicht mehr in  dem Maße genutzt wird,  wie in Jahren zuvor. Zur damaligen Zeit wurde die Aussage getroffen, dass der neue Teil des Friedhofes gar nicht mehr belegt würde.  Die Pflege der somit entstandenen Grünfläche, die nicht mehr für Grabstellen genutzt wird, soll nicht  mehr über die Friedhofsgebühren abgerechnet werden, sondern über die allgemeinen Steuersätze.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs schlägt vor, die Kosten zu ermitteln und dem Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe vorzulegen. Danach wird – falls erforderlich - diese Kalkulation in die nächste Gebührensatzung eingearbeitet werden.

 

Hierüber lässt der Vorsitzende abstimmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung auf Ermittlung der öffentlichen Grünfläche auf dem Friedhof und entsprechender Anpassung der Haushaltsansätze.

 

Stimmen dafür 19  Stimmen dagegen 0  Enthaltungen

 

 

Der Vorsitzende stellt die Eingabe 4/2012 des CDU-Ortsverbandes Elten zur Beratung.

 

Mitglied  Jansen erläutert kurz die vorliegende Eingabe des CDU-Ortsverbandes Elten

 

Mitglied Bartels begrüßt im Namen seiner Fraktion den Antrag, bittet jedoch um eine ungefähre Kostenermittlung.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs legt dar, dass von den Technikern ein Betrag i. H. v. ca. 35.000 € ermittelt worden ist und nicht wie in der Eingabe angegeben i. H. v. 45.000 €.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat  die Eingabe des CDU Ortsverbandes Elten vom 19.01.2012  Beseitigung der frei gewordenen Pavillons der Luitgardisschule und Herrichtung des Geländes noch in 2012 zu beschließen.

 

Stimmen dafür 19  Stimmen dagegen 0  Enthaltungen

 

Nachdem keine weiteren Anträge mehr vorliegen, lässt der Vorsitzende über den Gesamthaushalt mit den soeben beschlossenen Änderungen, abstimmen.