Sitzung: 31.01.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Enthaltungen: 3
Vorlage: 02 - 15 0594/2011
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1. die
nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr
2012 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2012
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit
Beschluss vom xx.xx.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung
der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf 53.568.061
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 53.428.624
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 49.101.905
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 48.636.070
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 4.470.798
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 5.713.820
EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen
erforderlich ist, wird auf 239.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf 3.938.705 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung
der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 0 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 220
v.H
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 415
v.H
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer
entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Über-
und außerplanmäßige Ausgaben ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 GO NRW. Kalkulatorische
Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere Verrechnungen sowie außer- und
überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt.
Die Grenze
erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf
2.000.000 EUR der Aufwendungen des Haushaltsjahres festgesetzt.
Die Geringfügigkeit
von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR
der Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten festgesetzt.
Über- und
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85
Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Rates.
Die Grenze der
wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR
festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan
enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig
wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen
Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
2. den
Stellenplan 2012
Der Vorsitzende schlägt vor, die Anlagen gesondert zu beraten.
Der Vorsitzende ruft die Anlage 1 und 2 auf .
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich den Empfehlungen der Fachausschüsse (Anlage 1) und den Änderungen des Stellenplans 2012 (Anlage 2) an.
Nun ruft der Vorsitzende die Anlage 3 „Antrag des Integrationsrates“ auf.
Mitglied Bartels teilt mit, dass seine Fraktion die Arbeit des Integrationsrates sowie die Ausrichtung eines Festes der Kulturen ausdrücklich begrüßt. Im Sinne der Gleichbehandlung schlägt er vor, den Ansatz anzupassen und ggf. das Fest der Kulturen aus Einnahmen von Verkaufserlösen zu finanzieren.
Die Mitglieder Gertsen und Diekman unterstützen im Namen ihrer Fraktionen den Antrag des Integrationsrates. Aufgrund der positiven Resonanz des Festes im letzten Jahr sollte der Betrag i. H. v. 3.000 € bewilligt werden.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag des Integrationsrates abstimmen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag des
Integrationsrates der Stadt Emmerich am Rhein vom 04.01.2012 auf Bereitstellung
von 3.000 Euro für das Fest der Kulturen 2012, zu beschließen.
Stimmen dafür 13 Stimmen dagegen
3 Enthaltungen 3
Der Vorsitzende ruft die Anlage 4 „Antrag der Ratsfraktion Bündnis
90/Die GRÜNEN“ auf.
Herr Loock teilt auf Anfrage von Mitglied Bartels mit, dass, nach
Auskunft vom Vorsitzenden des Stadtsportbundes, Herrn Helmich, erst nach der
nächsten Berechnung gesagt werden kann, wie viele Hallenstunden zurückgegeben
wurden.
Mitglied Diekman erklärt für seine Fraktion, dass sie diesem Antrag
nicht zustimmen. Erst im letzten Jahr
sind Einsparungen in vielen Bereichen vorgenommen worden; diese jetzt
zurückzunehmen hält seine Fraktion nicht für sinnvoll.
Mitglied Siebes begründet den Antrag ihrer Fraktion dahin gehend, dass
sie von Herrn Helmich die Information erhalten habe, dass einige Vereine aus
wirtschaftlichen Gründen ihre Hallenzeiten zurückgegeben haben. Daher der
Vorschlag ihrer Fraktion, die Gebühren für ein Jahr auszusetzen. Sie bittet das
Einsparpotenzial – Einnahmen der Hallennutzungsgebühren- , Einsparungen der
Gruppen, die die Halle nicht nutzen – bis zur Ratssitzung vorzulegen.
Auch Mitglied Urbach stimmt im Namen seiner Fraktion dem Antrag der
Ratsfraktion der GRÜNEN nicht zu, jedoch
bittet er um Auskunft, wie viele Hallenstunden zurückgegeben wurden.
Auch die CDU-Ratsfraktion kann dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN vom 09.01.2012 auf Aussetzung der Erhebung der Turnhallennutzungegebühren,
zu beschließen
Stimmen dafür 1 Stimmen dagegen
18 Enthaltungen 0
Nun ruft der Vorsitzende die
Anlage 5 „Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN““ auf.
Mitglied Bartels merkt an, dass schon viele Sportvereine sogenannte
„Schnupperkurse“ anbieten. Seine Fraktion lehnt diesen Antrag ab.
Auch die SPD-Ratsfraktion lehnt diesen Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Hier müssten erst Konditionen mit den Vereinen ausgearbeitet werden, um auch
die konkreten Kosten zu ermitteln, die dann evtl. auf die Stadt zukämen.
Mitglied Siebers erläutert kurz den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion
und verweist auf die Anlage zu dem Antrag.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat, dem Antrag der Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 09.01.2012 auf Sonderbezuschussung
der Sportvereine, zu beschließen.
Stimmen dafür 1 Stimmen dagegen
17 Enthaltungen 1
Der Vorsitzende stellt die Eingabe des SPD Ortsvereins Praest-Vrasselt-Dornick vom 09.01.2012 auf
Mittelbereitstellung zur Fortführung des Fußweges Dreikönige Vrasselt zur
Beratung.
Ergänzend teilt er
mit, dass Kosten i. H. v. 5.500 € im städt. Haushalt bereitgestellt werden müssten.
Mitglied Bartels
stellt für seine Fraktion den Antrag, diese Eingabe an den Ausschuss für
Stadtentwicklung zu verweisen.
Mitglied Hinze
bezieht sich bei seinen Erläuterungen auf die Begründung des SPD-Ortsvereins
und stellt den Antrag, gemäß Eingabe zu beschließen.
Der Vorsitzende
lässt hierüber abstimmen.
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Eingabe des SPD Ortsvereins
Praest-Vrasselt-Dornick vom 09.01.2012 auf Mittelbereitstellung zur Fortführung
des Fußweges Dreikönige Vrasselt, zu beschließen.
Stimmen dafür 19 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen 0
Somit kommt der Antrag von Mitglied Bartels nicht mehr zur Abstimmung.
Der Vorsitzende stellt den Antrag der SPD-Fraktion vom 14.01.2012 auf
Bereitstellung von Hauhaltsmitteln für Sitzungsgelder für die
Seniorenvertretung zur Beratung.
Hierzu teilt er
mit, dass sich die Höhe der Sitzungsgelder auf etwa 1.000 € belaufen.
Mitglied Diekman
erläutert kurz den Antrag seiner Fraktion.
Die CDU-Fraktion
stimmt dem vorliegenden Antrag zu.
Mitglied Bartels
erklärt für seine Fraktion, dass sie dem Antrag nicht zustimmen, da die
Seniorenvertretung ein freiwilliges Gremium ist.
Der Vorsitzende
lässt über den Antrag abstimmen.
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Antrag der SPD-Fraktion vom 14.01.2012
auf Bereitstellung von Hauhaltsmitteln für Sitzungsgelder für die Seniorenvertretung,
zu beschließen.
Stimmen dafür 15 Stimmen dagegen
3 Enthaltungen 1
Der Vorsitzende stellt den Antrag
der SPD-Fraktion vom 14.01.2012 auf Bereitstellung von 2.000,-- € für die Umgestaltung der
Steinstoßanlage im Eugen-Reintjes-Stadion zur Beratung.
Mitglied Bartels
teilt mit, dass seine Fraktion dem vorliegenden Antrag auf Basis der
vorliegenden Informationen nicht zustimmt.
Mitglied Mölder teilt erklärend mit, dass die Anlage im Stadion
wettkampfmäßig nicht genutzt werden kann, da die Markierungen nicht den
Wettkampfbedingungen entsprechen. Die im
Antrag genannten Kosten sind sehr hoch angesetzt. Die genauen Kosten können
nicht beziffert werden und sind noch nicht konkret mit dem Stadtsportbund
abgesprochen.
Erster Beigeordneter Dr. Wacht teilt erklärend hierzu mit, dass für
Kugelstoßwettkämpfe bestimmte Bedingungen eingehalten werden müssen. Hierzu
gehört auch, dass der Sand der früheren Steinstoßanlage gegen Asche
ausgetauscht werden müsste. Dieses hätte jedoch zur Folge, dass die zur Zeit
stattfindenden Wettkämpfe nicht mehr auf dem Rasen stattfinden würden und somit
langfristig Kosten für die Rasenpflege eingespart würden.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag der SPD-Fraktion vom 14.01.2012 auf Bereitstellung von 2.000,-- € für die Umgestaltung der
Steinstoßanlage im Eugen-Reintjes-Stadion zu beschließen.
Stimmen dafür 18 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen 1
Die Anlage Nr. 9, Antrag
III / 2012 der SPD-Fraktion vom 14.01.2012, wird vom Vorsitzenden zur Beratung
gestellt.
Mitglied Diekman
erläutet kurz den Antrag der SPD-Ratsfraktion. Hintergrund dieses Antrages ist,
dass der Friedhof nicht mehr in dem Maße
genutzt wird, wie in Jahren zuvor. Zur
damaligen Zeit wurde die Aussage getroffen, dass der neue Teil des Friedhofes
gar nicht mehr belegt würde. Die Pflege
der somit entstandenen Grünfläche, die nicht mehr für Grabstellen genutzt wird,
soll nicht mehr über die
Friedhofsgebühren abgerechnet werden, sondern über die allgemeinen Steuersätze.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs schlägt vor, die Kosten zu ermitteln und dem Betriebsausschuss
der Kommunalbetriebe vorzulegen. Danach wird – falls erforderlich - diese
Kalkulation in die nächste Gebührensatzung eingearbeitet werden.
Hierüber lässt der
Vorsitzende abstimmen.
Der Haupt- und
Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung auf Ermittlung der öffentlichen
Grünfläche auf dem Friedhof und entsprechender Anpassung der Haushaltsansätze.
Stimmen dafür 19 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen
Der Vorsitzende stellt die Eingabe
4/2012 des CDU-Ortsverbandes Elten zur Beratung.
Mitglied Jansen erläutert kurz die vorliegende Eingabe
des CDU-Ortsverbandes Elten
Mitglied Bartels
begrüßt im Namen seiner Fraktion den Antrag, bittet jedoch um eine ungefähre
Kostenermittlung.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs legt dar, dass von den Technikern ein Betrag i. H. v. ca.
35.000 € ermittelt worden ist und nicht wie in der Eingabe angegeben i. H. v.
45.000 €.
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die
Eingabe des CDU Ortsverbandes Elten vom 19.01.2012 Beseitigung der frei gewordenen Pavillons der
Luitgardisschule und Herrichtung des Geländes noch in 2012 zu beschließen.
Stimmen dafür 19 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen
Nachdem keine weiteren Anträge mehr vorliegen, lässt der Vorsitzende über den Gesamthaushalt mit den soeben beschlossenen Änderungen, abstimmen.