Sitzung: 14.02.2012 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0615/2011
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
II.a) Der Rat stellt fest, dass Ausführungen zum Thema Kampfmittel
bereits Bestandteil der Begründung zur Bebauungsplanänderung sind.
Zu
II.b) Der Rat beschließt, einen Textbaustein zum Thema Versorgungsleitungen
in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Zu
II.c) Der Rat stellt fest, dass Ausführungen zum Bodendenkmal „Burg und
Stift Elten“ bereits Bestandteil der Begründung zur Bebauungsplanänderung sind.
Weiterhin
beschließt der Rat, einen Passus zu erlaubnispflichtigen Maßnahmen gemäß § 9
Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW in die Begründung zur Bebauungsplanänderung
aufzunehmen.
Zu
II.d) Der Rat beschließt, der Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere
Landschaftsbehörde zu folgen. Die Teilfläche 2 der 72. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“
dargestellt (s. Vorlage Nr. 05-15 0558/2011).
Zu 2)
Der Rat beschließt
den vorliegenden Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL K/2 – St.
Vitus Kirche – einschließlich Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Mitglied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.