Sitzung: 22.02.2012 Integrationsrat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die Vertreterin der VHS Kleve Renate Schmitz berichtet, dass
mehrere Sprachkurse in Niederländisch, Französisch und Spanisch angeboten
werden. Der Bereich Deutsch als Fremdsprache ist inzwischen der größte Bereich
der VHS Kleve mit ca. 4500 Unterrichtsstunden. In Absprache mit dem
Internationalen Bund starten zweimal jährlich am Vormittag bzw. am Abend neue
Integrationskurse.
Im Jahr 2005 mit Einführung des Zuwanderungsgesetzes der
Bundesregierung wurde der erste Integrationskurs gestartet. Die VHS arbeitet
mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zusammen. Zuständig für
die VHS ist der Regionalkoordinator aus Düsseldorf.
Der Integrationskurs teilt sich auf in 7 Module. Er
beinhaltet 6 Module à 100 Stunden Sprachunterricht plus ein 7. Modul (Orientierungskurs)
mit 60 Stunden Unterricht über das gesellschaftliche Leben, Politik und
Wirtschaft in Deutschland. Der Deutschkurs schließt normalerweise mit dem
Deutschtest für Zuwanderer ab. Dieser kann mit der Stufe A2 oder B1 bestanden
werden. Mit B1 können einfache Texte gelesen und geschrieben werden. Die
Teilnehmenden werden befähigt, den Alltag alleine zu bewältigen. Für die
Beantragung eines deutschen Passes benötigt man B1.
Der Orientierungskurs schließt ebenfalls mit einem Test ab.
Für die Beantragung eines Reisepasses und den hierzu
erforderlichen Sprachtest ist Frau Schmitz bei der VHS zuständig. Für den
Einbürgerungstest ist Herr Ruffmann bei der VHS verantwortlich
.
Der Sprachkurs wird durch das Bundesamt gefördert.
Teilnehmende mit Einkommen zahlen 1,20 €
pro Unterrichtsstunde. Der Integrationskurs kostet demnach pro Modul 120 €. Für
den Orientierungskurs sind 60 € zu zahlen. Für die erstmalige
Zertifikatsprüfung sind keine Gebühren zu entrichten. In Härtefällen kann eine
Kostenreduzierung beantragt werden. So können Personen, die Arbeitslosengeld,
Sozialhilfe oder zusätzliche Leistungen vom Arbeitsamt bekommen, die
Gebührenbefreiung beim Bundesamt beantragen.
Alle Neuzuwanderer bekommen, sobald sie einen
Aufenthaltstitel erhalten, die Integrationsbescheinigung mit dem
Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde.
Keine Integrationsbescheinigung erhalten EU-Bürger und
Angehörige der EU-Bürger. Für diesen Personenkreis können die Anträge bei der
VHS gestellt werden.
Die VHS Kleve hat die Akkreditierung für die Durchführung
von Alphabetisierungskursen, welche einen Stundenumfang von 900 bis zu 1.200
Unterrichtsstunden umfassen. Die Dozenten benötigen eine Zulassung des BAMF, um
in den Integrationskursen unterrichten zu dürfen. Diese Zulassung ist für alle
zu Beginn 2005 beantragt worden. Die meisten Dozenten mussten daraufhin noch
eine (verkürzte) Zusatzausbildung machen. Leider können kaum noch weitere
Dozenten/innen gewonnen werden, weil das Bundesamt die Ausbildung nicht mehr
fördert.
Bürgermeister Johannes Diks fragt nach der Anzahl der
Kursteilnehmenden und den Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an den Kursen, insbesondere im Hinblick auf
die polnischen Mitbürger/innen und die Mindeststundenzahl für einen Kursus.
Seit 2010 wird der Kursus mit mindestens 15 Stunden pro Woche durchgeführt,
ansonsten ist es kein Integrationskurs. Es gibt Ausnahmeregelungen mit 12
Unterrichtsstunden am Abend, notfalls auch mit 9 Stunden, wenn die berufliche
oder private Situation dies nötig macht und es gesondert beantragt wird.
In Emmerich findet derzeit ein Kurs für Teilnehmende mit
Vorkenntnissen statt mit 6 Std. die Woche, der aber kein Integrationskurs ist.
Es fallen die üblichen Kursgebühren für die VHS an. Für Geringverdiener gibt es
60 % Ermäßigung. Personen mit Integrationsbescheinigung können diesen Kurs auf
eigene Kosten besuchen.
An dem Integrationskurs, der derzeit in Emmerich
durchgeführt wird, nehmen 18 Polen und 2 Ungarn teil. Schwierig wird es bei
Schichtarbeitern. Da sie den Kursus nur zu 50 % besuchen, können sie an einem
derartigen Kurs nicht teilnehmen. EU-Bürger brauchen eine
Freizügigkeitsbescheinigung, die mindestens ein Jahr gültig ist. Arbeitslose
Polen, die vorher in den Niederlanden arbeiteten, bekommen keine
Freizügigkeitsbescheinigung mehr. Diese Personen können die Kurse nur als
Privatpersonen besuchen.
Auf Anfrage von Frau Siebers teilt Frau Schmitz mit, dass
die Informationen über Sitten und Gebräuche im Orientierungskurs vermittelt
werden. Hierzu gehören z. B. auch der Besuch des Amtsgerichts oder der
Bücherei.
Die VHS bietet nur Kurse für Erwachsene an, da sie keine
Zulassung für Jugendliche hat und diese auch nicht anstrebt. Für Jugendliche
werden entsprechende Kurse vom Internationalen Bund angeboten. Ein Alphabetisierungskurs
wird nur in Kleve angeboten.
(Anm.: einige Zahlen wurden verändert, weil mittlerweile eine neue
Integrationskursverordnung in Kraft getreten ist).