Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 


 

Die Vertreterin der VHS Kleve Renate Schmitz berichtet, dass mehrere Sprachkurse in Niederländisch, Französisch und Spanisch angeboten werden. Der Bereich Deutsch als Fremdsprache ist inzwischen der größte Bereich der VHS Kleve mit ca. 4500 Unterrichtsstunden. In Absprache mit dem Internationalen Bund starten zweimal jährlich am Vormittag bzw. am Abend neue Integrationskurse.

 

Im Jahr 2005 mit Einführung des Zuwanderungsgesetzes der Bundesregierung wurde der erste Integrationskurs gestartet. Die VHS arbeitet mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zusammen. Zuständig für die VHS ist der Regionalkoordinator aus Düsseldorf.

 

Der Integrationskurs teilt sich auf in 7 Module. Er beinhaltet 6 Module à 100 Stunden Sprachunterricht plus ein 7. Modul (Orientierungskurs) mit 60 Stunden Unterricht über das gesellschaftliche Leben, Politik und Wirtschaft in Deutschland. Der Deutschkurs schließt normalerweise mit dem Deutschtest für Zuwanderer ab. Dieser kann mit der Stufe A2 oder B1 bestanden werden. Mit B1 können einfache Texte gelesen und geschrieben werden. Die Teilnehmenden werden befähigt, den Alltag alleine zu bewältigen. Für die Beantragung eines deutschen Passes benötigt man B1.

Der Orientierungskurs schließt ebenfalls mit einem Test ab.

 

Für die Beantragung eines Reisepasses und den hierzu erforderlichen Sprachtest ist Frau Schmitz bei der VHS zuständig. Für den Einbürgerungstest ist Herr Ruffmann bei der VHS verantwortlich

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Der Sprachkurs wird durch das Bundesamt gefördert. Teilnehmende mit  Einkommen zahlen 1,20 € pro Unterrichtsstunde. Der Integrationskurs kostet demnach pro Modul 120 €. Für den Orientierungskurs sind 60 € zu zahlen. Für die erstmalige Zertifikatsprüfung sind keine Gebühren zu entrichten. In Härtefällen kann eine Kostenreduzierung beantragt werden. So können Personen, die Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder zusätzliche Leistungen vom Arbeitsamt bekommen, die Gebührenbefreiung beim Bundesamt beantragen.

 

Alle Neuzuwanderer bekommen, sobald sie einen Aufenthaltstitel erhalten, die Integrationsbescheinigung mit dem Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde.

Keine Integrationsbescheinigung erhalten EU-Bürger und Angehörige der EU-Bürger. Für diesen Personenkreis können die Anträge bei der VHS gestellt werden.

 

Die VHS Kleve hat die Akkreditierung für die Durchführung von Alphabetisierungskursen, welche einen Stundenumfang von 900 bis zu 1.200 Unterrichtsstunden umfassen. Die Dozenten benötigen eine Zulassung des BAMF, um in den Integrationskursen unterrichten zu dürfen. Diese Zulassung ist für alle zu Beginn 2005 beantragt worden. Die meisten Dozenten mussten daraufhin noch eine (verkürzte) Zusatzausbildung machen. Leider können kaum noch weitere Dozenten/innen gewonnen werden, weil das Bundesamt die Ausbildung nicht mehr fördert.

 

Bürgermeister Johannes Diks fragt nach der Anzahl der Kursteilnehmenden und den Grundvoraussetzungen für die Teilnahme  an den Kursen, insbesondere im Hinblick auf die polnischen Mitbürger/innen und die Mindeststundenzahl für einen Kursus. Seit 2010 wird der Kursus mit mindestens 15 Stunden pro Woche durchgeführt, ansonsten ist es kein Integrationskurs. Es gibt Ausnahmeregelungen mit 12 Unterrichtsstunden am Abend, notfalls auch mit 9 Stunden, wenn die berufliche oder private Situation dies nötig macht und es gesondert beantragt wird.

 

In Emmerich findet derzeit ein Kurs für Teilnehmende mit Vorkenntnissen statt mit 6 Std. die Woche, der aber kein Integrationskurs ist. Es fallen die üblichen Kursgebühren für die VHS an. Für Geringverdiener gibt es 60 % Ermäßigung. Personen mit Integrationsbescheinigung können diesen Kurs auf eigene Kosten besuchen.

 

An dem Integrationskurs, der derzeit in Emmerich durchgeführt wird, nehmen 18 Polen und 2 Ungarn teil. Schwierig wird es bei Schichtarbeitern. Da sie den Kursus nur zu 50 % besuchen, können sie an einem derartigen Kurs nicht teilnehmen. EU-Bürger brauchen eine Freizügigkeitsbescheinigung, die mindestens ein Jahr gültig ist. Arbeitslose Polen, die vorher in den Niederlanden arbeiteten, bekommen keine Freizügigkeitsbescheinigung mehr. Diese Personen können die Kurse nur als Privatpersonen besuchen.

 

Auf Anfrage von Frau Siebers teilt Frau Schmitz mit, dass die Informationen über Sitten und Gebräuche im Orientierungskurs vermittelt werden. Hierzu gehören z. B. auch der Besuch des Amtsgerichts oder der Bücherei. 

 

Die VHS bietet nur Kurse für Erwachsene an, da sie keine Zulassung für Jugendliche hat und diese auch nicht anstrebt. Für Jugendliche werden entsprechende Kurse vom Internationalen Bund angeboten. Ein Alphabetisierungskurs wird nur in Kleve angeboten.

(Anm.: einige Zahlen wurden verändert, weil mittlerweile eine neue Integrationskursverordnung in Kraft getreten ist).