Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die vorliegenden Ausführungen der Verwaltung zum „Arbeitsentwurf der Leitlinien“ im Zuge der Fortschreibung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf als Grundlage für die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange von Seiten der Stadt Emmerich am Rhein bis zum 30.03.2012 abzugebenden Stellungnahme.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Bereits im Juni 2011 wurde der Ausschuss für Stadtentwicklung über die Fortschreibung des Regionalplanes informiert. Zwischenzeitlich haben „Runde Tische“ und Arbeitsgespräche zu verschiedenen Sachthemen (großflächiger Einzelhandel, Verkehr, Gewerbe, Industrie, Logistik, Energie, Siedlungsstruktur) stattgefunden.

In der Sitzung des Regionalrates am 15.12.2011 wurde das Arbeitspapier für die Erstellung der Leitlinien erarbeitet. Die Leitlinien sind derzeit noch sehr abstrakt gefasst und bilden die Grundlage für vertiefende Festsetzungen. Durch mögliche Formulierungen sollten keine Handlungsfelder im Gebietsentwicklungsplan festgesetzt werden, die die Kommunen in ihrer Planungshoheit behindern können. Die von der Stadt Emmerich am Rhein formulierte Stellungnahme ist so aufgebaut, dass die Leitlinien zunächst zitiert sind und jeweils darunter die Stellungnahme der Verwaltung verfasst ist.

Beim Thema „Bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung“ ist die Stadt Emmerich am Rhein im Konsens. Die Emmericher Planungen werden auf eine bedarfsgerechte Planung ausgerichtet. Allerdings wird auch von einer landeseinheitlichen Bedarfsberechnungsmethode für NRW gesprochen, wonach später im Gebietsentwicklungsplan die Flächenkontingente für künftige Entwicklungen festgelegt werden. Da diese landeseinheitliche Bedarfsberechnungsmethode noch nicht bekannt ist, wird hierzu seitens der Stadt Emmerich am Rhein noch nicht abschließend Stellung genommen. Bei einem Termin am 22.03.2012 bei der Bezirksregierung Düsseldorf wird hierüber informiert werden.

Das Thema „Siedlungsentwicklung an der Schiene“ beinhaltet bestehende und geplante Haltepunkte. Im Gebietsentwicklungsplan sind für Praest derzeit keine allgemeinen Siedlungsbereiche dargestellt, da diese nur auf eine Eigenbedarfsentwicklung abgestellt sind. Das Ziel, Siedlungsentwicklung in der Nähe von Haltepunkten des ÖPNV, ist sinnvoll, aber die Entwicklungschancen für die Kommunen müssen gewährleistet sein. Von daher wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass der Aspekt in die Leitlinien aufgenommen werden soll.

Auch das Thema „Flächenranking“ ist wichtig. Was bedeutet das für die Kommunen. Wird womöglich festgelegt, welche Flächen vorrangig zu entwickeln sind? Die Kommune muss darauf hinweisen, dass die Planungshoheit bei der Kommune verbleibt.

Abschließend teilt er mit, dass die Stellungnahme bis zum 30.03.2012 vorliegen soll und der weitere Verfahrensverlauf der Vorlage zu entnehmen ist.

 

Mitglied Spiertz spricht das Thema „Siedlungsentwicklung an der Schiene“, S. 6 der Vorlage, an und bittet um Korrektur. Es muss heißen, „Diese Stärkung von Siedlungsbereichen gerade in den Ortsteilen mit bestehendem oder geplantem Haltepunkt wie Emmerich-Praest und Elten sollen dann im Sinne dieser Leitlinie von der Landesregierung dahingehend unterstützt werden, …“. Die Verwaltung sagt Änderung zu.

 

Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass sie sich der Stellungnahme enthält. Es wäre wünschenswert gewesen, dass sich die Stadt Emmerich am Rhein stärker dem Arbeitsentwurf der Leitlinien angeschlossen hätte. Als wichtiger Punkt sei hier der Umgang mit der Fläche genannt. Dieser wird im Grundsatz von der Stadt Emmerich am Rhein begrüßt, allerdings in ganz vielen Sätzen auch wieder relativiert. Wie z. B. dass kein Siedlungsmonitoring und Freiflächenmonitoring gewünscht ist. Dies widerspricht dem Vortrag zu Tagesordnungspunkt 3 hinsichtlich einer vorausschauenden Berücksichtigung von Infrastrukturkosten.

Der Wunsch der Stadt Emmerich am Rhein nach einem trimodalen Standort für den Hafen, die Entwicklung des Kasernengrundstückes und der Aspekt der Zuwanderung durch die Niederländer widerspricht dem Ziel des sparsamen Umgangs.

Herr Kemkes erklärt, dass der Arbeitsentwurf der Leitlinien zwar auf landesplanerischer Ebene aber nicht auf kommunaler Ebene politisch abgestimmt ist. Das Verfahren sieht vor, die Kommunen bei der Erarbeitung des Leitbildentwurfes zu beteiligen. In der Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein werden die Infrastrukturfolgekosten für sinnvoll anerkannt. Die Berechnung von projektbezogenen Infrastrukturkosten ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings sollte die Ermittlung, ob und in welchem Umfang, jeder Kommune selbst überlassen bleiben.

 

Mitglied Nellissen vermisst hinsichtlich der Nähe nach Arnheim die gezielte Forderung nach einer Anbindung im Personen-Nahverkehr. Hinsichtlich der demografischen Entwicklung sollte mehr Wert auf die Bedarfsermittlung für den sozialen Wohnungsmarkt gelegt werden.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs ergänzt, dass die kommunalen Interessen wahrzunehmen sind; die sicherlich nicht auf Landesebene gleich gesehen werden. Hinsichtlich der Anbindung im Personen-Nahverkehr weist er darauf hin, dass dies durchaus Berücksichtigung findet. Herr Kemkes ergänzt weiter, dass eine weitere Detaillierung im Rahmen des GEP-Entwurfes erfolgt.

 

Mitglied Hinze fragt an, warum mit der Stellungnahme nicht so lange gewartet wurde, bis die Flächenbedarfsrechnungsmethode bekannt ist und wann die möglichen Bedenken diesbezüglich in die Leitlinien einfließen.

Frau Tepaß führt aus, dass in einem Schreiben der Bezirksregierung, wo der Arbeitsentwurf der Leitlinien zugesandt wurde, der Termin 30.03.2012 zur Abgabe der Stellungnahme festgelegt wurde. Die Bezirksregierung wird danach die eingegangenen Stellungnahmen der verschiedenen Kommunen auswerten und mit in die Vorlage der Planungsausschusssitzung einbringen. Von Seiten der Stadt Emmerich am Rhein wird natürlich kontrolliert, was von ihrer Stellungnahme übernommen worden ist. Mit der Regionalratssitzung am 28.06.2012 werden die Leitlinien beschlossen, wo im besten Fall die Stellungnahmen der Kommunen eingeflossen sind.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt ergänzend aus, dass nach Bekanntgabe der Bedarfsrechnungsmethode diese in die einzelnen Themenbereiche einfließt. Die Bezirksregierung wird sich der Stellungnahme annehmen und unter der Prämisse prüfen, inwiefern die Aussage der Leitlinie haltbar ist. Allerspätestens zum Zeitpunkt, wenn der GEP-Entwurf diskutiert wird, wird diese Thematik wieder diskutiert werden.

 

Mitglied Sickelmann erklärt, dass es sich um einen Entwurf handelt, der sich derzeit in noch keinem förmlichen Verfahren befindet. Ferner handelt es sich hierbei um einen Instrumentenkatalog mit dem man versucht, die Ziele (wie z. B. Flächensparen) umzusetzen. Die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein schließt sich dem in der Form nicht so an, so dass man davon ausgehen kann, dass die Wachstumspolitik weiter betrieben werden soll. Hinsichtlich der Bedarfsberechnungsmethode führt sie aus, dass in der nächsten Sitzung des Regionalrates ein Vortrag der Landesregierung erfolgt, wann mit der Bedarfsberechungsmethode zu rechnen ist.

 

Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.