Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der Grundstücke Martinikirchgang 1, 3 und 9, Geistmarkt 1, Steinstraße 43, 45 und 47, Fährstraße 2 und 4, Rheinpromenade 43 und 44 sowie Hinter dem Hirsch 1 und 7 einen Bebauungsplan aufzustellen.

Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 23/2 -Fährstraße / Hinter dem Hirsch-. Das Verfahrensgebiet ist begrenzt:

 

-          im Norden durch die südwestliche Straßengrenze des Geistmarktes und die südliche Straßengrenze der Steinstraße,

-          im Osten durch die westliche Straßengrenze der Fährstraße,

-          im Süden durch die nördliche Straßengrenze der Rheinpromenade,

-          im Westen durch die südliche Straßengrenze des Martinkirchganges.

 

Die Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Das ehemalige Pfarrheim ist mittlerweile veräußert worden. Die Verwaltung hat Informationen darüber, dass mögliche Überlegungen hinsichtlich baulicher Veränderungen angestellt werden. Von daher sieht es die Verwaltung für notwendig an, zunächst einen Aufstellungsbeschluss mit den groben Zielrichtungen zu fassen, um für das  weitere Verfahren vorbereitet zu sein. Dort werden dann die weiteren städtebaulichen Festlegungen planerisch ausgearbeitet. Besondere Belange werden mit der Denkmalpflege abgestimmt.

 

Mitglied Spiertz teilt für seine Fraktion mit, dass man grundsätzlich der Verwaltungsvorlage zustimmt. Seines Wissens nach wird aber der Eigentümer das ehem. Pastorat St. Martini nicht verkaufen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass verwaltungsseitig daran gelegen ist, den geschichtsträchtigen Bereich so zu beplanen, dass keine Entwicklungen stattfinden, die dort nicht gewollt sind. Auf planerischer Ebene ist der Bereich sehr interessant; hier handelt es sich um die älteste Bebauungsstruktur der Stadt Emmerich. Zum Rheinischen Amt für Denkmalpflege ist der Kontakt aufgenommen worden. Jedem möglichen Investor müssen die Bebauungsmöglichkeiten im Vorfeld klar sein.

 

Mitglied ten Brink merkt an, dass bei der Prüfung das Ergebnis auch so aussehen könnte, dass keine weitere Bebauungsmöglichkeit gegeben ist.

 

Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass man die Intention der Stadt Emmerich am Rhein begrüßt und stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

Mitglied Hinze schließt sich dem Antrag an.