Sitzung: 08.03.2012 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden Einwände nicht
erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.