Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII i. V. m. § 19 Abs. 3 KiBiz  die in der Anlage 1 * aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlicher Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2011/2012.  Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz.

 

 

*Die Anlage 1 wird in der Sitzung als Tischvorlage verteilt.

 

 


 

Die Mitglieder haben Gelegenheit die Anlage 1 als  Tischvorlage zu lesen.

 

Bürgermeister Diks erläutert die Tischvorlage und weist darauf hin, dass es sich beim Kindergartenbedarfsplan um ein sich ständig veränderndes Zahlenwerk handelt. Unter dem Aspekt, dass bis 2013  32 % der Kinder im Alter von unter drei Jahren Rechtsanspruch  auf einen Betreuungsplatz haben, verändere sich die Kindergarten-landschaft allgemein.

Erstmalig sei die Tagespflege in den Kindergartenbedarfsplan aufgenommen worden. Bei einer Bedarfsdeckung von 97,01 % sei das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder 3 – 6 Jahre derzeit zufriedenstellend.  Die Bedarfsdeckungsquote bei den unter 3-jährigen liege derzeit bei 28,22 %. 

 

Die Mitglieder Jessner und Gertsen bitten um Auskunft dahingehend, ob es Erkenntnisse darüber gebe, inwieweit die Kindergärten bei den gewünschten Betreuungszeiten soziale Aspekte und den tatsächlichen Bedarf berücksichtigen und ob Erkenntnisse über die Häufigkeit der Wechsel von  Betreuungszeiten während der Kindergartenzeit vorliegen.

Hierzu erklärt Frau Sluyter, dass der 10 % Korridor zwischen dem Budget und der hinterher tatsächlichen Belegung den Einrichtungen die Möglichkeit gebe, in diesem Rahmen Änderungen der Betreuungszeiten vorzunehmen. Ab dem kommenden Kindergartenjahr werde allerdings vom Land ein Kontingent vorgegeben, wonach die Steigerung bei der 45-Stunden-Betreuung nicht mehr als 4 % gegenüber dem Vorkindergartenjahr betragen dürfe. Es konnte festgestellt werden, dass Anmeldungen für 45 Stunden in der Regel von Eltern vorgenommen werden, bei denen der Bedarf auch tatsächlich besteht. Derzeit betrage die Steigerung gegenüber dem Vorjahr

4,01 %. Es sei so, dass die Einrichtungen bei der Vergabe der Plätze nach sozialen Aspekten und tatsächlichem Bedarf entscheiden.

 

 

Die Vorsitzende lässt über den Antrag des Mitglieds Gertsen, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen abstimmen.