Sitzung: 08.03.2012 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 15 0668/2012
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, entsprechend der Bedarfsermittlung
im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII i. V. m. § 19 Abs. 3
KiBiz die in der Anlage 1 *
aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen
und Betreuungszeiten, als örtlicher Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das
Kindergartenjahr 2011/2012. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege
gem. § 22 Abs. 1 KiBiz.
*Die
Anlage 1 wird in der Sitzung als Tischvorlage verteilt.
Die Mitglieder haben Gelegenheit die Anlage
1 als Tischvorlage zu lesen.
Bürgermeister Diks erläutert die
Tischvorlage und weist darauf hin, dass es sich beim Kindergartenbedarfsplan um
ein sich ständig veränderndes Zahlenwerk handelt. Unter dem Aspekt, dass bis
2013 32 % der Kinder im Alter von unter
drei Jahren Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz haben, verändere sich die Kindergarten-landschaft allgemein.
Erstmalig sei die Tagespflege in den
Kindergartenbedarfsplan aufgenommen worden. Bei einer Bedarfsdeckung von 97,01
% sei das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder 3 – 6 Jahre derzeit
zufriedenstellend. Die
Bedarfsdeckungsquote bei den unter 3-jährigen liege derzeit bei 28,22 %.
Die Mitglieder Jessner und Gertsen bitten um
Auskunft dahingehend, ob es Erkenntnisse darüber gebe, inwieweit die
Kindergärten bei den gewünschten Betreuungszeiten soziale Aspekte und den
tatsächlichen Bedarf berücksichtigen und ob Erkenntnisse über die Häufigkeit
der Wechsel von Betreuungszeiten während
der Kindergartenzeit vorliegen.
Hierzu erklärt Frau Sluyter, dass der 10 %
Korridor zwischen dem Budget und der hinterher tatsächlichen Belegung den
Einrichtungen die Möglichkeit gebe, in diesem Rahmen Änderungen der
Betreuungszeiten vorzunehmen. Ab dem kommenden Kindergartenjahr werde allerdings
vom Land ein Kontingent vorgegeben, wonach die Steigerung bei der
45-Stunden-Betreuung nicht mehr als 4 % gegenüber dem Vorkindergartenjahr
betragen dürfe. Es konnte festgestellt werden, dass Anmeldungen für 45 Stunden
in der Regel von Eltern vorgenommen werden, bei denen der Bedarf auch
tatsächlich besteht. Derzeit betrage die Steigerung gegenüber dem Vorjahr
4,01 %. Es sei so, dass die Einrichtungen
bei der Vergabe der Plätze nach sozialen Aspekten und tatsächlichem Bedarf
entscheiden.
Die Vorsitzende lässt über den Antrag des
Mitglieds Gertsen, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen abstimmen.