Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, die Verwaltung soll prüfen, inwieweit der BI ein Offenlegungsrecht nach dem IFG NRW zusteht und dann im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit anschließend das Schreiben der Petenten beantworten.


 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.