Sitzung: 27.03.2012 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 02 - 15 0684/2012
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, die Verwaltung soll prüfen, inwieweit
der BI ein Offenlegungsrecht nach dem IFG NRW zusteht und dann im Rahmen der
laufenden Verwaltungstätigkeit anschließend das Schreiben der Petenten
beantworten.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.