Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu II.a)   Der Rat beschließt, die Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei der Bezirksregierung Düsseldorf in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen.

 

Zu II.b)   Die Vorgaben der Telekom Netzproduktion GmbH sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung und werden in die Begründung und in die Hinweise zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – aufgenommen.

 

Zu II.c)   Die von Seiten des Kreises Kleve vorgebrachte Stellungnahme zur Niederschlagswasserbeseitigung im Plangebiet ist nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung.

Entsprechende Ausführungen zum Thema Niederschlagswasserbeseitigung werden in die Hinweise und in die Begründung zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – aufgenommen.

 

Zu II.d)   Der Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Bodenschutzbehörde wird gefolgt.

 

Der Rat beschließt, folgenden Textbaustein zum Thema „Altlasten“ in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen:

„Abbrucharbeiten an den bestehenden Gebäuden der ehem. Tankstelle und der Kfz-Werkstatt und Eingriffe in den Boden sind durch einen altlastenerfahrenen Gutachter zu begleiten und zu dokumentieren, um die bekannten und möglicherweise bisher nicht bekannten Schadensherde im Boden zu separieren und zu dokumentieren. Sanierungsmaßnahmen sind auf die geplante Nutzung abzustimmen.

Bei Abbruch- und Neubauvorhaben ist der Kreis Kleve zu beteiligen.“

 

Weiterhin beschließt der Rat, auch die weiteren Ausführungen des Kreises Kleve als Untere Bodenschutzbehörde zum Thema Bodenverunreinigungen in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 BauGB als 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden hierdurch in der Weise abgeändert, dass für einen Bereich südlich der Mennonitenstraße anstatt einer Sonderbaufläche „Einzelhandel mit Wohnungen“ eine gemischte Baufläche dargestellt wird.

 

 


Herr Kemkes trägt vor, dass es sich hier um ein zweigeteiltes Bauleitplanverfahren handelt. Das Verfahren setzt sich zusammen aus der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes für das Gelände ehemals Wemmer und Janssen. Beide Pläne haben offen gelegen. Für den Flächennutzungsplan sind im Rahmen der Offenlage keine Bedenken vorgetragen worden. Die in der Vorlage aufgeführten Bedenken sind bereits vor der Offenlage im Rahmen der Trägerbeteiligung im Fachausschuss beraten worden und in die Begründung bzw. den Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan eingeflossen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind Bedenken vorgetragen worden, die noch weiter geprüft werden müssen. Die Verwaltung will daher zunächst erst einmal die Flächennutzungsplanänderung separat weiter laufen lassen; es steht auch noch ein Genehmigungsverfahren der Bezirksregierung an. Wenn die Verwaltung so weit ist, wird auch das Bebauungsplanverfahren auf die Tagesordnung des Fachausschusses genommen werden.

 

Mitglied Spiertz erklärt, für die BGE haben sich mit dieser Vorlage keine neuen Erkenntnisse ergeben. Die BGE hat seinerzeit schon das Vorhaben abgelehnt und lehnt dies auch in dieser Sitzung ab.

 

Mitglied ten Brink stellt Antrag nach Vorlage.