Sitzung: 02.05.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0658/2012
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
II.a) Der Rat beschließt, die Empfehlungen des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei der Bezirksregierung Düsseldorf in die
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen.
Zu
II.b) Die Vorgaben der Telekom Netzproduktion GmbH sind nicht Gegenstand
der Flächennutzungsplanänderung und werden in die Begründung und in die
Hinweise zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße –
aufgenommen.
Zu
II.c) Die von Seiten des Kreises Kleve vorgebrachte Stellungnahme zur
Niederschlagswasserbeseitigung im Plangebiet ist nicht Gegenstand der
Flächennutzungsplanänderung.
Entsprechende Ausführungen zum Thema Niederschlagswasserbeseitigung
werden in die Hinweise und in die Begründung zur 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – aufgenommen.
Zu
II.d) Der Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Bodenschutzbehörde wird
gefolgt.
Der Rat beschließt, folgenden Textbaustein zum Thema „Altlasten“ in die
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen:
„Abbrucharbeiten an den bestehenden Gebäuden der ehem. Tankstelle und
der Kfz-Werkstatt und Eingriffe in den Boden sind durch einen
altlastenerfahrenen Gutachter zu begleiten und zu dokumentieren, um die
bekannten und möglicherweise bisher nicht bekannten Schadensherde im Boden zu
separieren und zu dokumentieren. Sanierungsmaßnahmen sind auf die geplante
Nutzung abzustimmen.
Bei Abbruch- und Neubauvorhaben ist der Kreis Kleve zu beteiligen.“
Weiterhin beschließt der Rat, auch die weiteren Ausführungen des
Kreises Kleve als Untere Bodenschutzbehörde zum Thema Bodenverunreinigungen in
die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den vorliegenden Entwurf zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
einschließlich Begründung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 BauGB als 73. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.
Die Darstellungen
des Flächennutzungsplanes werden hierdurch in der Weise abgeändert, dass für
einen Bereich südlich der Mennonitenstraße anstatt einer Sonderbaufläche
„Einzelhandel mit Wohnungen“ eine gemischte Baufläche dargestellt wird.
Herr Kemkes trägt
vor, dass es sich hier um ein zweigeteiltes Bauleitplanverfahren handelt. Das
Verfahren setzt sich zusammen aus der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
und der Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes für das Gelände ehemals
Wemmer und Janssen. Beide Pläne haben offen gelegen. Für den
Flächennutzungsplan sind im Rahmen der Offenlage keine Bedenken vorgetragen
worden. Die in der Vorlage aufgeführten Bedenken sind bereits vor der Offenlage
im Rahmen der Trägerbeteiligung im Fachausschuss beraten worden und in die
Begründung bzw. den Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan eingeflossen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind Bedenken vorgetragen worden, die
noch weiter geprüft werden müssen. Die Verwaltung will daher zunächst erst
einmal die Flächennutzungsplanänderung separat weiter laufen lassen; es steht
auch noch ein Genehmigungsverfahren der Bezirksregierung an. Wenn die
Verwaltung so weit ist, wird auch das Bebauungsplanverfahren auf die
Tagesordnung des Fachausschusses genommen werden.
Mitglied Spiertz
erklärt, für die BGE haben sich mit dieser Vorlage keine neuen Erkenntnisse
ergeben. Die BGE hat seinerzeit schon das Vorhaben abgelehnt und lehnt dies
auch in dieser Sitzung ab.
Mitglied ten Brink
stellt Antrag nach Vorlage.