Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Verweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung.

 

Die Verwaltung wird eine entsprechende Vorlage, nach Vorliegen des durch das Umweltministerium NRW beauftragten Gutachtens, erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur Beratung zuleiten.

 

 


 

Der Vorsitzende verweist auf die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung in der angeregt wird, das durch das Umweltministerium NRW beauftragte Gutachten  abzuwarten, um dann Wertungen abzugeben.

 

Mitglied Sickelmann stimmt im Namen ihrer Fraktion dem vorliegenden Antrag der Piratenpartei zu. Ergänzen würde sie diesen Antrag dahin gehend, dass die vorgesehenen Wasserreserven – wenn sie jemals in Anspruch genommen werden müssten, um sie zu Trinkwasser aufzubereiten - wegen der dann hohen Nitratwerte nicht mehr zu verwenden wären.  Sie spricht sich gegen das Fracking im Gebiet der Stadt Emmerich aus und  wünscht eine eindeutigere  ablehnende Stellungnahme der Verwaltung.

 

Auch Mitglied Sloot ist der Auffassung, dass man dem Fracking sehr kritsch gegenüberstehen sollte. Sie verweist jedoch auf das vom Umweltministerium NRW beauftragte Gutachten, welches erst einmal abgewartet werden sollte.

 

Erster Beigeordneter Dr.  Wachs verweist darauf, dass man sich derzeit  noch jenseits eines Verfahrens, welches möglicherweise in Zukunft läuft, befindet, bei dem die Stadt Emmerich am Rhein und alle anderen Kommunen beteiligt werden. In dem Verfahren kann die Stadt eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Dass auch die Stadt dem „Fracking“ kritisch gegenübersteht, ist aus der Sachdarstellung der Vorlage zu ersehen.

Auf Nachfrage von Mitglied Nellissen erläutert Herr Dr. Wachs, dass das entsprechende Unternehmen eine Betriebsplanzulassung, welche durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt würde,  beantragen müsste. Erst dann wäre das offizielle Verfahren eröffnet und alle Träger öffentlicher Belange werden beteiligt, um ihre Stellungnahme abzugeben.

Aus diesem Grunde regt die Verwaltung an, zunächst  das durch das Umweltministerium beauftragte Gutachten abzuwarten und dann aufgrund der darin untersuchten und eingeschätzten Risiken, Wertungen abzugeben.

 

Mitglied Bartels verweist auf einen Link auf der Internetseite der BGE wo über das Thema „Fracking“  ausführlich mit  allen Risiken informiert wird.

 

Mitglied Sickelmann macht noch einmal deutlich, dass die kritische und grundsätzliche Gegenhaltung deutlicher zum Ausdruck gebracht werden muss. Sie stellt den Antrag, diese Vorlage an den Fachausschuss zu verweisen, um dort eine kritische ablehnende Stellungnahme zu erarbeiten.

 

Mitglied Urbach erklärt, dass auch seine Fraktion grundsätzlich dem  Fracking kritisch gegenübersteht. Er ist jedoch der Auffassung, die wissenschaftlichen Untersuchungen abzuwarten, um dann im Ausschuss für Stadtentwicklung hierüber zu beraten.

 

Mitglied Meschkapowitz verweist auf die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung und auch auf die kritische Haltung gegenüber dem Fracking. Seiner Meinung nach können erste Schritte erst dann getätigt werden, wenn die Bezirksregierung aktiv geworden ist.

 

Mitglied Hinze stellt im Namen seiner Fraktion den Antrag, gemäß Vorlage der Verwaltung zu verfahren.

 

Der Vorsitzende schlägt vor,  die Angelegenheit  nach Vorlage des Gutachtens im Ausschuss für Stadtentwicklung zu beraten.

 

Die Mitglieder des Rates erklären sich mit der Vorgehensweise einverstanden.