Sitzung: 22.05.2012 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0724/2012
Verweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung.
Die Verwaltung wird eine entsprechende Vorlage, nach Vorliegen des durch das Umweltministerium NRW beauftragten Gutachtens, erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur Beratung zuleiten.
Der Vorsitzende verweist auf die ausführliche Stellungnahme der
Verwaltung in der angeregt wird, das durch das Umweltministerium NRW
beauftragte Gutachten abzuwarten, um
dann Wertungen abzugeben.
Mitglied Sickelmann stimmt im Namen ihrer Fraktion dem vorliegenden
Antrag der Piratenpartei zu. Ergänzen würde sie diesen Antrag dahin gehend,
dass die vorgesehenen Wasserreserven – wenn sie jemals in Anspruch genommen
werden müssten, um sie zu Trinkwasser aufzubereiten - wegen der dann hohen
Nitratwerte nicht mehr zu verwenden wären.
Sie spricht sich gegen das Fracking im Gebiet der Stadt Emmerich aus
und wünscht eine eindeutigere ablehnende Stellungnahme der Verwaltung.
Auch Mitglied Sloot ist der Auffassung, dass man dem Fracking sehr
kritsch gegenüberstehen sollte. Sie verweist jedoch auf das vom
Umweltministerium NRW beauftragte Gutachten, welches erst einmal abgewartet
werden sollte.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs
verweist darauf, dass man sich derzeit
noch jenseits eines Verfahrens, welches möglicherweise in Zukunft läuft,
befindet, bei dem die Stadt Emmerich am Rhein und alle anderen Kommunen
beteiligt werden. In dem Verfahren kann die Stadt eine entsprechende
Stellungnahme abgeben. Dass auch die Stadt dem „Fracking“ kritisch
gegenübersteht, ist aus der Sachdarstellung der Vorlage zu ersehen.
Auf Nachfrage von Mitglied Nellissen erläutert Herr Dr. Wachs, dass das
entsprechende Unternehmen eine Betriebsplanzulassung, welche durch die
Bezirksregierung Arnsberg genehmigt würde,
beantragen müsste. Erst dann wäre das offizielle Verfahren eröffnet und
alle Träger öffentlicher Belange werden beteiligt, um ihre Stellungnahme abzugeben.
Aus diesem Grunde regt die Verwaltung an, zunächst das durch das Umweltministerium beauftragte
Gutachten abzuwarten und dann aufgrund der darin untersuchten und
eingeschätzten Risiken, Wertungen abzugeben.
Mitglied Bartels verweist auf einen Link auf der Internetseite der BGE
wo über das Thema „Fracking“ ausführlich
mit allen Risiken informiert wird.
Mitglied Sickelmann macht noch einmal deutlich, dass die kritische und
grundsätzliche Gegenhaltung deutlicher zum Ausdruck gebracht werden muss. Sie
stellt den Antrag, diese Vorlage an den Fachausschuss zu verweisen, um dort
eine kritische ablehnende Stellungnahme zu erarbeiten.
Mitglied Urbach erklärt, dass auch seine Fraktion grundsätzlich dem Fracking kritisch gegenübersteht. Er ist
jedoch der Auffassung, die wissenschaftlichen Untersuchungen abzuwarten, um
dann im Ausschuss für Stadtentwicklung hierüber zu beraten.
Mitglied Meschkapowitz verweist auf die ausführliche Stellungnahme der
Verwaltung und auch auf die kritische Haltung gegenüber dem Fracking. Seiner
Meinung nach können erste Schritte erst dann getätigt werden, wenn die
Bezirksregierung aktiv geworden ist.
Mitglied Hinze stellt im Namen seiner Fraktion den Antrag, gemäß Vorlage
der Verwaltung zu verfahren.
Der Vorsitzende schlägt vor, die
Angelegenheit nach Vorlage des
Gutachtens im Ausschuss für Stadtentwicklung zu beraten.
Die Mitglieder des Rates erklären sich mit der Vorgehensweise einverstanden.