Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Der eingeladene Gast Gerrit Hermans, Caritasverband Geldern-Kevelaer, berichtet zu den drei folgenden Punkten:

 

·         Fachdienst für Integration und Migration des Caritasverbandes Geldern-Kevelaer

Der Vertreter des Caritasverbandes Gerrit Hermans ist Leiter des Fachdienstes für Integration und Migration. Der Caritasverband arbeitet im Südkreis Kleve und unterhält in Geldern, Kevelaer und Straelen ein Caritaszentrum. Dort werden die Zuwanderer und Flüchtlinge in allen Fragen der Zuwanderung beraten. Dies umfasst Beratung in Sozialleistungen, Anerkennung von Qualifizierung etc. (Weitere Informationen enthält der beiliegende Flyer).

Bei Bedarf werden auch Personen aus dem Nordkreis Kleve beraten, da der Caritasverband Geldern-Kevelaer die einzige Beratungsstelle für den genannten Personenkreis ist im Kreis Kleve ist.

 

Der Caritasverband Geldern-Kleve ist auch die einzige anerkannte Integrationsagentur, die sich um eine strukturelle Integration im Kreis Kleve bemüht. Mit 0,25 Stellenanteil (12 Std. pro Woche) berät der Caritasverband im Bereich interkulturelle Öffnung, bürgerschaftliches Engagement und zur Sozialraumorientierung Personen und Institutionen, die Zuwanderer beraten und betreuen. Wie kann man Beratungsangebote vor Ort einrichten, welche Sprachförderung kann eingerichtet werden, Fragen zur Ausbildungsförderung usw. sind Bereiche, in denen der Caritasverband im Kreis Kleve Kommunen unterstützen kann.

 

Im Rahmen der Sozialraumorientierung wird Unterstützung geleistet, wenn Weiterbildungsträger, Behörden oder auch die kulturellen Akteure sich interkulturell öffnen wollen.

 

Der Caritasverband Kleve berät seit einiger Zeit Flüchtlinge und baut derzeit die Beratungsstelle für Flüchtlinge gemeinsam mit dem Caritasverband Geldern-Kevelaer weiter aus.

 

 

·               Multiplikatorenschulung

Im vergangenen Jahr fand bereits eine Multiplikatorenschulung im Südkreis statt. Für das Jahr 2012 ist eine weitere Schulung vorgesehen. Es ist noch nicht klar, ob die Schulung für eine Kommune und/oder auch für den Kreis erfolgen soll. Interkulturelle Schulung kann für den Integrationsrat oder auch für andere Personen in der Kommune, z. b. Migrantenvertreter, angeboten werden. Inhaltlich können Schulungen zur Öffentlichkeitsarbeit, Antragstellung und andere Bereiche vorgenommen werden.

 

Im vergangenen Jahr bot der Caritasverband eine dreitätige Schulung für Ehrenamtliche die auch als Kulturlotsen arbeiten an. Wichtig ist, dass diese Ehrenamtlichen langfristig arbeiten. Für die genannte Schulung können Fördergelder beantragt werden, so dass die Schulung kostenlos angeboten werden kann. Inhaltlich kann die Schulung speziell auf die Bedürfnisse der Kommune und deren Multiplikatoren abgestellt werden. Die Mitglieder befürworten eine Schulung.

Teilnehmen können max. 20 Personen pro Gruppe teilnehmen, mindestens sollten es 12-15 Personen sein. Der Caritasverband ist bereit einen entsprechenden Förderantrag zu in Abstimmung mit dem Integrationsrat stellen.

Die Zusendung der Schulungsunterlagen aus der vergangenen Schulung mit den Inhalten wurde erbeten, um sich einen Überblick über die Inhalte der Schulung verschaffen zu können. Darauf aufbauend können der Personenkreis für Emmerich am Rhein für die Schulung ausgesucht und die Inhalte der Schulung festgelegt werden.

 

Der Caritasverband schlägt vor, dass vor Ort Personen als Ansprechpartner für Zuwanderer vorgehalten werden sollten. Auch ist festzustellen, dass es eine große Zunahme von polnischen und rumänischen Zuwanderern gibt. Bei den Personen, die unter dem freizügigen Zuzug fallen, gibt es jedoch kaum Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch öffentliche Mittel.

 

 

·               Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz wird novelliert, weil es verfassungswidrig ist. Der Entschließungsantrag des Landes NRW vom Oktober 2011 will landesweit dafür Sorge tragen, dass in den Kommunen Bargeldleistungen ausgezahlt werden und keine Sachleistungen mehr. Die derzeitigen Asylbewerber kommen aus Krisengebieten und nicht wegen der Sozialleistungen in die BRD.

Emmerich am Rhein ist eine der wenigen Kommunen in NRW, in der nur Sachleistungen gewährt werden. Der Vertreter des Caritasverbandes Gerrit Hermans betont, dass die BRD als Aufnahmegesellschaft diesen Personen die Möglichkeit der Teilhabe am hiesigen Leben bieten sollten. Dazu gehört das Bargeld, um eigenständig sein Leben gestalten zu können. Diesem Personenkreis sollte von den Kommunen zumindest die Wahlfreiheit geboten werden, Bargeld oder Sachleistungen (Lebensmittelpakete) zu erhalten. Der Vortragende übergibt ein Exemplar des Entschließungsantrages, einen Fachaufsatz und ein Schreiben des Caritasverbandes an die Bundestagsabgeordneten auf Abschaffung der Sachleistungen. Diese Unterlagen werden mit dem Protokoll der Sitzung zugesandt.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass seinerzeit der Rat die Entscheidung getroffen hat, Sachleistungen an Asylbewerber zu gewähren. Auch sollte diese Thematik in anderen Ausschüssen, z.B. Sozialausschuss, besprochen werden.

 

Mitglied Christoph Kukulies stimmt der Auffassung des Caritasverbandes zu, dass Asylbewerber Bargeldleistungen gewährt werden sollten. Mitglied Manfred Mölder verdeutlicht nochmals die damalige Intention zur Einführung von Sachleistungen. Eine erneute Diskussion in der eigenen Fraktion sollte daher nur dann geführt werden, wenn es die Notwendigkeit erfordert.

 

Der Referent verweist auf die Erfahrungen anderer Kommunen, um sich über die geänderten Intentionen der Asylbewerber zu informieren. Die Vorsitzende Sultan Seyrek schließt einen größeren Missbrauch der Bezugscheine für Lebensmittel, welche in der Vergangenheit veräußert und der Erlös für andere Zwecke verwandt wurden, in der heutigen Zeit aus.

 

Mitglied Bernd Nellissen möchte, dass über den Sozialausschuss ein Antrag zur Wahlfreiheit gestellt werden soll. Dies unterstützt Mitglied Gabriele Hövelmann mit dem Hinweis auf das Strategiepapier Demografie welches als Hauptziel „Emmerich grenzenlos für alle“ umfasst. Diese Aussage sollte auch den Personenkreis der Asylbewerber einschließen und ihnen das Leben in der Stadt erleichtern.

 

Bürgermeister Johannes Diks weist nochmals darauf hin, dass in den Sitzungen des Integrationsrates bereits viele Anliegen diskutiert werden, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Diskussion über die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollten daher in anderen Ausschüssen behandelt werden.

 

Weniger Verwaltungsaufwand für die Ausgabe der Leistungen sieht Mitglied Christoph Kukulies in den Bargeldzahlungen an die Asylanten.

 

Der Gast des Integrationsausschusses der Stadt Kleve Lambertus Overkamp fügt an, dass ein Missbrauch von Gutscheiden z. B. auch im Sozialhilfebereich zu finden ist und nie ganz ausgeschlossen werden kann.

 

Der Referent Gerrit Hermans ist der Auffassung, dass bei 14 Personen im Bezug der Asylberwerberleistungsgesetzes dieses Problem überschaubar ist. Sollte wieder ein Missbrauch festzustellen sein, könnte erneut eine Umstellung auf Sachleistungen erfolgen.

 

 

Eingeschoben in die Tagesordnung wird wegen weiterer Termine die Vorstellung der Mitglieder des Integrationsausschusses der Stadt Kleve

 

Der Stadtverordnete Fredi Döllekes berichtet, dass der Vorsitzende des Integrationsausschusses ein Ratsmitglied ist. Seit der Wahl des Integrationsausschusses fanden bisher erst zwei Sitzungen statt. Leider ist die Einladung zum Erfahrungsaustausch durch den Vorsitzenden nicht direkt weitergeleitet worden.

 

Die damalige Landesregierung stellte es den Kommunen frei, einen Integrationsrat oder einen Integrationsausschuss einzurichten. Die Stadt Kleve hat sich dann für den Ausschuss entschieden. Der Ausschuss hat mehr Ratsmitglieder als gewählte Migrationsmitglieder.

 

Die Vorsitzende berichtet über die bisherige Arbeit des Integrationsrates. Hinsichtlich der Sprachförderung wurde zunächst ermittelt, welche Stellen bereits Angebote in der Stadt unterhalten, um darauf aufbauend weitere Sprachkurse zu entwickeln und anzubieten. Ein endgültiges Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor.

 

Für die Öffentlichkeit wurde ein Flyer entwickelt. Ferner erschien in der städtischen Zeitung „Unser Emmerich“ ein Artikel über den Integrationsrat. Ein fester Bestandteil der kulturellen Angebote der Stadt Emmerich am Rhein ist das im vorigen Jahr erstmals ausgerichtete Fest der Kulturen.

 

Die Beratungsstunden, die bisher zwei Mal monatlich angeboten wurden, sind im Rathaus nicht so angenommen worden. Daher wurde in der letzten Sitzung beschlossen dieses Angebot einzustellen. Allerdings stehen die Mitglieder des Integrationsrates weiterhin telefonisch für Anfragen und zur Unterstützung zur Verfügung.

 

Die Anfrage nach einem mehrsprachigen Wegweiser gestaltet sich schwierig, da bei den vielen Sprachen nicht alle bedient werden können und eine Auswahl noch nicht feststeht.

 

Dem Integrationsrat stehen öffentliche Gelder in Höhe von 1.500 € zur Verfügung. Das Fest der Kulturen wurde zusätzlich von Sponsoren unterstützt. Für die Ausgaben der Teilnehmenden für Lebensmittel etc. wurden Preise festgelegt, so dass diese Kosten refinanziert werden konnten.

 

 

 

3b.       Einrichtung von Integrationszentren

Die Vorsitzende legt ein Schreiben des Landesintegrationsrates vor, mit dem auf die Einrichtung eines kommunalen Integrationszentrums verwiesen wird. (Das Schreiben liegt dem Protokoll bei). Die Einrichtung dieses Zentrums wird durch die Verabschiedung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes vom 25.02.2012 gefördert.

Es werden 5 Stellen gefördert. Zwei Lehrerstellen, 2 Sozialarbeiterstellen, eine Verwaltungskraft und ½ weitere Mitarbeiter/in.

Gemäß den Vorgaben ist für die Beantragung der Fördergelder die Voralge eines Integrationskonzeptes erforderlich. Die Vorsitzende beabsichtigt einen Antrag auf Einrichtung eines Integrationszentrums zu stellen.

 

Mitglied Bernd Nellissen befürwortet diesen Antrag und verweist gleichzeitig auf das bereits angeforderte Integrationskonzeptes für die Stadt Emmerich am Rhein. Dem schießt sich Mitglied Gabriele Hövelmann an, damit nach einem Konzept unabhängig von der Antragstellung gearbeitet werden  kann.

In etwa zwei bis drei Monaten wird die Aufforderung zur Antragstellung erfolgen.

Mitglied Katazyrna Miedzielska möchte nicht, dass nur der islamische Unterricht in den Schulen vermittelt wird. Die Vorsitzende erläutert, dass Fehlleitungen vermieden werden können, wenn der Islam richtig vermittelt wird. Daher ist der Islamunterricht speziell in der Beschreibung der Arbeit des Integrationszentrums genannt.

 

Mitglied Rainer Elsmann weist darauf hin, dass derzeit wenige Informationen über das Konzept und die weitere Vorgehensweise vorliegen. Es sollten zunächst weitere Angaben eingeholt werden bevor ein Antrag gestellt wird.

 

 

 

Mitglied Bernd Nellissen schlägt folgenden Beschluss vor:

 

·                     Die Vorsitzende führt ein Gespräch mit dem Bürgermeister und dem zuständigen Fachbereichsleiter möglichst Zeitnah über das vorliegende Papier mit dem Ziel

a. zu eruieren, ob die Stadt dem Integrationszentrum positiv gegenübersteht.

b. wenn die Stadt dem Konzept positiv gegenübersteht, soll ein Integrationskonzept für die Stadt erstellt werden.

 

·                     Die Mitglieder werden die Erstellung des Integrationskonzeptes unterstützen.

 

 

Alle anwesenden Mitglieder stimmen dem Beschluss zu. Da nicht geklärt ist, ob der Integrationsrat beschlussfähig ist, soll ggf. in einer Sondersitzung des Integrationsrates vor den Sommerferien über einen weiteren Antrag entschieden werden