Sitzung: 16.05.2012 Integrationsrat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der eingeladene Gast Gerrit Hermans, Caritasverband
Geldern-Kevelaer, berichtet zu den drei folgenden Punkten:
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Fachdienst
für Integration und Migration des Caritasverbandes Geldern-Kevelaer
Der Vertreter des Caritasverbandes Gerrit Hermans ist Leiter
des Fachdienstes für Integration und Migration. Der Caritasverband arbeitet im
Südkreis Kleve und unterhält in Geldern, Kevelaer und Straelen ein
Caritaszentrum. Dort werden die Zuwanderer und Flüchtlinge in allen Fragen der
Zuwanderung beraten. Dies umfasst Beratung in Sozialleistungen, Anerkennung von
Qualifizierung etc. (Weitere Informationen enthält der beiliegende Flyer).
Bei Bedarf werden auch Personen aus dem Nordkreis Kleve
beraten, da der Caritasverband Geldern-Kevelaer die einzige Beratungsstelle für
den genannten Personenkreis ist im Kreis Kleve ist.
Der Caritasverband Geldern-Kleve ist auch die einzige
anerkannte Integrationsagentur, die sich um eine strukturelle Integration im
Kreis Kleve bemüht. Mit 0,25 Stellenanteil (12 Std. pro Woche) berät der
Caritasverband im Bereich interkulturelle Öffnung, bürgerschaftliches
Engagement und zur Sozialraumorientierung Personen und Institutionen, die
Zuwanderer beraten und betreuen. Wie kann man Beratungsangebote vor Ort
einrichten, welche Sprachförderung kann eingerichtet werden, Fragen zur
Ausbildungsförderung usw. sind Bereiche, in denen der Caritasverband im Kreis
Kleve Kommunen unterstützen kann.
Im Rahmen der Sozialraumorientierung wird Unterstützung
geleistet, wenn Weiterbildungsträger, Behörden oder auch die kulturellen
Akteure sich interkulturell öffnen wollen.
Der Caritasverband Kleve berät seit einiger Zeit Flüchtlinge
und baut derzeit die Beratungsstelle für Flüchtlinge gemeinsam mit dem
Caritasverband Geldern-Kevelaer weiter aus.
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Multiplikatorenschulung
Im vergangenen Jahr fand bereits eine
Multiplikatorenschulung im Südkreis statt. Für das Jahr 2012 ist eine weitere
Schulung vorgesehen. Es ist noch nicht klar, ob die Schulung für eine Kommune
und/oder auch für den Kreis erfolgen soll. Interkulturelle Schulung kann für
den Integrationsrat oder auch für andere Personen in der Kommune, z. b.
Migrantenvertreter, angeboten werden. Inhaltlich können Schulungen zur
Öffentlichkeitsarbeit, Antragstellung und andere Bereiche vorgenommen werden.
Im vergangenen Jahr bot der Caritasverband eine dreitätige
Schulung für Ehrenamtliche die auch als Kulturlotsen arbeiten an. Wichtig ist,
dass diese Ehrenamtlichen langfristig arbeiten. Für die genannte Schulung
können Fördergelder beantragt werden, so dass die Schulung kostenlos angeboten
werden kann. Inhaltlich kann die Schulung speziell auf die Bedürfnisse der
Kommune und deren Multiplikatoren abgestellt werden. Die Mitglieder befürworten
eine Schulung.
Teilnehmen können max. 20 Personen pro Gruppe teilnehmen,
mindestens sollten es 12-15 Personen sein. Der Caritasverband ist bereit einen
entsprechenden Förderantrag zu in Abstimmung mit dem Integrationsrat stellen.
Die Zusendung der Schulungsunterlagen aus der vergangenen
Schulung mit den Inhalten wurde erbeten, um sich einen Überblick über die
Inhalte der Schulung verschaffen zu können. Darauf aufbauend können der
Personenkreis für Emmerich am Rhein für die Schulung ausgesucht und die Inhalte
der Schulung festgelegt werden.
Der Caritasverband schlägt vor, dass vor Ort Personen als
Ansprechpartner für Zuwanderer vorgehalten werden sollten. Auch ist
festzustellen, dass es eine große Zunahme von polnischen und rumänischen
Zuwanderern gibt. Bei den Personen, die unter dem freizügigen Zuzug fallen,
gibt es jedoch kaum Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch
öffentliche Mittel.
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Abschaffung
des Asylbewerberleistungsgesetz
Das Asylbewerberleistungsgesetz wird novelliert, weil es
verfassungswidrig ist. Der Entschließungsantrag des Landes NRW vom Oktober 2011
will landesweit dafür Sorge tragen, dass in den Kommunen Bargeldleistungen
ausgezahlt werden und keine Sachleistungen mehr. Die derzeitigen Asylbewerber
kommen aus Krisengebieten und nicht wegen der Sozialleistungen in die BRD.
Emmerich am Rhein ist eine der wenigen Kommunen in NRW, in
der nur Sachleistungen gewährt werden. Der Vertreter des Caritasverbandes
Gerrit Hermans betont, dass die BRD als Aufnahmegesellschaft diesen Personen
die Möglichkeit der Teilhabe am hiesigen Leben bieten sollten. Dazu gehört das
Bargeld, um eigenständig sein Leben gestalten zu können. Diesem Personenkreis
sollte von den Kommunen zumindest die Wahlfreiheit geboten werden, Bargeld oder
Sachleistungen (Lebensmittelpakete) zu erhalten. Der Vortragende übergibt ein
Exemplar des Entschließungsantrages, einen Fachaufsatz und ein Schreiben des
Caritasverbandes an die Bundestagsabgeordneten auf Abschaffung der
Sachleistungen. Diese Unterlagen werden mit dem Protokoll der Sitzung zugesandt.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass seinerzeit der Rat
die Entscheidung getroffen hat, Sachleistungen an Asylbewerber zu gewähren.
Auch sollte diese Thematik in anderen Ausschüssen, z.B. Sozialausschuss,
besprochen werden.
Mitglied Christoph Kukulies stimmt der Auffassung des
Caritasverbandes zu, dass Asylbewerber Bargeldleistungen gewährt werden
sollten. Mitglied Manfred Mölder verdeutlicht nochmals die damalige Intention
zur Einführung von Sachleistungen. Eine erneute Diskussion in der eigenen Fraktion
sollte daher nur dann geführt werden, wenn es die Notwendigkeit erfordert.
Der Referent verweist auf die Erfahrungen anderer Kommunen,
um sich über die geänderten Intentionen der Asylbewerber zu informieren. Die
Vorsitzende Sultan Seyrek schließt einen größeren Missbrauch der Bezugscheine
für Lebensmittel, welche in der Vergangenheit veräußert und der Erlös für
andere Zwecke verwandt wurden, in der heutigen Zeit aus.
Mitglied Bernd Nellissen möchte, dass über den
Sozialausschuss ein Antrag zur Wahlfreiheit gestellt werden soll. Dies
unterstützt Mitglied Gabriele Hövelmann mit dem Hinweis auf das Strategiepapier
Demografie welches als Hauptziel „Emmerich grenzenlos für alle“ umfasst. Diese
Aussage sollte auch den Personenkreis der Asylbewerber einschließen und ihnen
das Leben in der Stadt erleichtern.
Bürgermeister Johannes Diks weist nochmals darauf hin, dass
in den Sitzungen des Integrationsrates bereits viele Anliegen diskutiert
werden, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Diskussion über die Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollten daher in anderen Ausschüssen
behandelt werden.
Weniger Verwaltungsaufwand für die Ausgabe der Leistungen
sieht Mitglied Christoph Kukulies in den Bargeldzahlungen an die Asylanten.
Der Gast des Integrationsausschusses der Stadt
Kleve Lambertus Overkamp fügt an, dass ein Missbrauch von Gutscheiden z. B.
auch im Sozialhilfebereich zu finden ist und nie ganz ausgeschlossen werden
kann.
Der Referent Gerrit Hermans ist der Auffassung, dass bei 14
Personen im Bezug der Asylberwerberleistungsgesetzes dieses Problem
überschaubar ist. Sollte wieder ein Missbrauch festzustellen sein, könnte
erneut eine Umstellung auf Sachleistungen erfolgen.
Eingeschoben
in die Tagesordnung wird wegen weiterer Termine die Vorstellung der Mitglieder
des Integrationsausschusses der Stadt Kleve
Der Stadtverordnete Fredi Döllekes berichtet, dass der
Vorsitzende des Integrationsausschusses ein Ratsmitglied ist. Seit der Wahl des
Integrationsausschusses fanden bisher erst zwei Sitzungen statt. Leider ist die
Einladung zum Erfahrungsaustausch durch den Vorsitzenden nicht direkt
weitergeleitet worden.
Die damalige Landesregierung stellte es den Kommunen frei,
einen Integrationsrat oder einen Integrationsausschuss einzurichten. Die Stadt
Kleve hat sich dann für den Ausschuss entschieden. Der Ausschuss hat mehr
Ratsmitglieder als gewählte Migrationsmitglieder.
Die Vorsitzende berichtet über die bisherige Arbeit des Integrationsrates.
Hinsichtlich der Sprachförderung wurde zunächst ermittelt, welche Stellen
bereits Angebote in der Stadt unterhalten, um darauf aufbauend weitere
Sprachkurse zu entwickeln und anzubieten. Ein endgültiges Ergebnis liegt
derzeit noch nicht vor.
Für die Öffentlichkeit wurde ein Flyer entwickelt. Ferner
erschien in der städtischen Zeitung „Unser Emmerich“ ein Artikel über den
Integrationsrat. Ein fester Bestandteil der kulturellen Angebote der Stadt
Emmerich am Rhein ist das im vorigen Jahr erstmals ausgerichtete Fest der
Kulturen.
Die Beratungsstunden, die bisher zwei Mal monatlich
angeboten wurden, sind im Rathaus nicht so angenommen worden. Daher wurde in
der letzten Sitzung beschlossen dieses Angebot einzustellen. Allerdings stehen
die Mitglieder des Integrationsrates weiterhin telefonisch für Anfragen und zur
Unterstützung zur Verfügung.
Die Anfrage nach einem mehrsprachigen Wegweiser gestaltet
sich schwierig, da bei den vielen Sprachen nicht alle bedient werden können und
eine Auswahl noch nicht feststeht.
Dem Integrationsrat stehen öffentliche Gelder in Höhe von
1.500 € zur Verfügung. Das Fest der Kulturen wurde zusätzlich von Sponsoren
unterstützt. Für die Ausgaben der Teilnehmenden für Lebensmittel etc. wurden
Preise festgelegt, so dass diese Kosten refinanziert werden konnten.
3b. Einrichtung von
Integrationszentren
Die Vorsitzende legt ein Schreiben des
Landesintegrationsrates vor, mit dem auf die Einrichtung eines kommunalen
Integrationszentrums verwiesen wird. (Das Schreiben liegt dem Protokoll bei).
Die Einrichtung dieses Zentrums wird durch die Verabschiedung des Teilhabe- und
Integrationsgesetzes vom 25.02.2012 gefördert.
Es werden 5 Stellen gefördert. Zwei Lehrerstellen, 2
Sozialarbeiterstellen, eine Verwaltungskraft und ½ weitere Mitarbeiter/in.
Gemäß den Vorgaben ist für die Beantragung der Fördergelder
die Voralge eines Integrationskonzeptes erforderlich. Die Vorsitzende
beabsichtigt einen Antrag auf Einrichtung eines Integrationszentrums zu
stellen.
Mitglied Bernd Nellissen befürwortet diesen Antrag und
verweist gleichzeitig auf das bereits angeforderte Integrationskonzeptes für
die Stadt Emmerich am Rhein. Dem schießt sich Mitglied Gabriele Hövelmann an,
damit nach einem Konzept unabhängig von der Antragstellung gearbeitet
werden kann.
In etwa zwei bis drei Monaten wird die Aufforderung zur
Antragstellung erfolgen.
Mitglied Katazyrna Miedzielska möchte nicht, dass nur der
islamische Unterricht in den Schulen vermittelt wird. Die Vorsitzende erläutert,
dass Fehlleitungen vermieden werden können, wenn der Islam richtig vermittelt
wird. Daher ist der Islamunterricht speziell in der Beschreibung der Arbeit des
Integrationszentrums genannt.
Mitglied Rainer Elsmann weist darauf hin, dass derzeit
wenige Informationen über das Konzept und die weitere Vorgehensweise vorliegen.
Es sollten zunächst weitere Angaben eingeholt werden bevor ein Antrag gestellt
wird.
Mitglied Bernd Nellissen schlägt folgenden Beschluss vor:
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Die Vorsitzende führt ein Gespräch mit
dem Bürgermeister und dem zuständigen Fachbereichsleiter möglichst Zeitnah über
das vorliegende Papier mit dem Ziel
a. zu eruieren, ob die Stadt dem Integrationszentrum positiv
gegenübersteht.
b. wenn die Stadt dem Konzept positiv gegenübersteht, soll
ein Integrationskonzept für die Stadt erstellt werden.
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Die Mitglieder werden die Erstellung
des Integrationskonzeptes unterstützen.
Alle anwesenden Mitglieder stimmen dem Beschluss zu. Da
nicht geklärt ist, ob der Integrationsrat beschlussfähig ist, soll ggf. in
einer Sondersitzung des Integrationsrates vor den Sommerferien über einen
weiteren Antrag entschieden werden