Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das aktuelle Bahnübergangsbeseitigungs-

konzept vom 03.02.2009, in der Fassung vom 31.05.2011, in den nachfolgenden Punkten zu modifizieren:

 

BÜ ’s-Heerenberger Straße             Eisenbahnüberführung mit Nebenanlagen in reduzierter Durchfahrtshöhe EÜ-Pkw im jetzigen Verlauf der Straße

 

BÜ Lobither Straße (L472)              Eisenbahnüberführung EÜ mit Nebenanlagen im Bereich der Sportanlagen

 

BÜ Haagsche Straße                      Ersatzlose Aufhebung

 

BÜ Bindsberger Weg                      Aufhebung und Ersatz mittels eines Seitenweges zur Straße Grondstein

 

BÜ Zevenaarer Straße (B8)             Straßenüberführung SÜ mit Nebenanlagen

 


Herr Kemkes teilt ergänzend zur Vorlage mit, dass die gemeinsam mit der Ingenieursgruppe IVV entwickelte Lösung beim Ministerium in den Konsensgesprächen vorgeschlagen wurde. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass von den Vorhabenträgern (Ministerium, Bahn und Bundesverkehrsministerium ) erklärt wurde, dass diese Lösung nicht umsetzbar, nicht  durchsetzbar und nicht mitfinanziert wird. Aus diesem Gespräch ist die nunmehr zur Diskussion stehende Lösung herausgearbeitet worden, indem man statt der seinerzeit angedachten Straßenüberführung über den Sportplatz nunmehr eine Straßenunterführung plant. Die Stadt sieht die neue Planung als eine wesentliche Verbesserung an. Im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV wurde diese Lösung vom Landesbetrieb Straßenbau bereits vorgestellt.

 

Nunmehr erläutert Herr Biewald vom Landesbetrieb Straßenbau die Planung eingehend anhand einer Power-Point-Präsentation.

Eingangs weist er darauf hin, dass der Landesbetrieb Straßenbau keine eigenmächtigen Entscheidungen trifft. Der Landesbetrieb untersteht dem Bundes- und Landesverkehrsministerium und führt dessen Weisungen aus.

Die Maßnahme an der B 8 (Emmericher Straße) unterliegt somit dem Bundesverkehrsministerium und die L 472 (Lobither Straße) unterliegt dem Landesverkehrsministerium. Bei dem großen bereits von Herrn Kemkes angesprochenen Abstimmungsgespräch war ergänzend auch die Eisenbahnabteilung anwesend, die über gewisse Maßnahmen zu entscheiden hat. Im Gesprächstermin wurde über die Bahnübergänge Lobither Straße und Zevenaarer Straße aber nicht über den Bahnübergang am Eltenberg diskutiert.

Die Straßenbauverwaltung führt die vorgegeben Dinge möglichst im Einklang mit der Bahn und den anderen Beteiligten aus.

Unterschiede gibt es ferner in den unterschiedlichen Rechtsverfahren. Beim Eltenberg verhält es sich so, dass ein eigenständiges Straßenkonzept mit 2 Varianten vorliegt. Eine neue Querung mit der Bahn ist nicht erforderlich, so dass das Eisenbahnbundesamt die Maßnahme als eine reine Straßenplanung einstuft und diese nichts mit dem 3gleisigen Ausbau der Strecke zu tun hat. Somit muss ein Planfeststellungsverfahren nach Straßenrecht angewendet werden. Entsprechender Ansprechpartner ist der Landesbetrieb und im weiteren Stadium die Bezirksregierung. In dem entsprechenden Verfahren wird ein Beteiligungsverfahren zum landschaftspflegerischen Begleitplan erfolgen, so dass die Aspekte und Besonderheiten des Eltener Berges Berücksichtigung finden.

 

Hingegen vertritt das Eisenbahnbundesamt bei den Maßnahmen Lobither Straße und Zevenaarer Straße die Auffassung, da eine höhenfreie Querung mit der Bahnstrecke entsteht und diese Bahnübergänge unmittelbar neben dem jetzigen Bahnübergang liegen, dass die Straßenbaumaßnahmen mit im Verfahren der Deutschen Bahn im Planungsabschnitt 3.5 mitbehandelt werden können. Ansprechpartner ist die Deutsche Bahn.

 

Bevor er nunmehr die eigentliche Planung vorstellt weist er darauf hin, dass es sich bei allen 3 Maßnahmen lediglich um Vorplanungen handelt.

 

Vorstellung der Planung Emmericher Straße - B 8/Bergvariante

Herr Biewald führt aus, dass der Bahnübergang kurz vor der Ortslage Elten geschlossen werden soll. Die Planung ist mit dem Bundes- und Landesverkehrsministerium abgestimmt.

In Gleislage wird in Höhe des Viaduktes eine Straßenbrücke errichtet. Im weiteren Verlauf muss aufgrund der technischen Vorgaben der Hang eingeschnitten werden, um am Ende in den jetzigen Bestand der Straßentrasse der B 8 einzuschleifen.

Nunmehr gibt er eingehende Detailerläuterungen anhand des Detailschnittes.

 

Vorstellung der Planung Lobither Straße - L 472

Herr Biewald erklärt, dass man in Höhe Hauberg die jetzige Straßenführung verlassen wird, um dann in einer Troglage unter der Bahn zu verlaufen. Nach derzeitigem Kostenstand würde sich diese Maßnahme auf ca. 10 Mio. € belaufen. Das Landsverkehrsministerium hat angeregt, die Maßnahme wirtschaftlicher zu gestalten, indem man die Troglage verkürzt. Der anzulegende Rad-/Fußweg wird in einer Höhenlage verlaufen, so dass maximal 4 % Neigungswinkel zu erwarten sind. Am Ende der Strecke ist ein Kreisverkehr vorstellbar, der an der jetzigen B 8 anschließt.

 

Vorstellung der Planung Zevenaarer Straße - B 8

Herr Biewald erklärt, dass die vorgestellte Planung den kürzesten Verlauf hat und somit eine Kostenreduzierung mit sich bringt. Andererseits trägt sie dazu bei, bestehenden Waldbestand zu schonen. Die Variante wird so trassiert, dass sie mit maximal 70 km/h befahren werden kann. Die Höhenlage des Straßendammes wird bei ca. 10 m liegen.

 

Die entsprechende CD der Power-Point-Präsentation wurde allen Fraktionen zugeleitet.

 

Mitglied ten Brink teilt für seine Fraktion mit, dass man der vorgestellten Planung zustimmt. Persönlich gibt er folgendes Statement ab:

Um das gesamte Spektrum der bisher erreichten positiven Entscheidungen im Rahmen der Betuwe nicht zu gefährden und in Frage zu stellen und weitere Möglichkeiten der Modifizierung von Vorentwürfen und Planungen offen zu halten und nicht zu gefährden, sehe ich mich veranlasst, zur Zeit zum vorliegenden Beschlussvorschlag TOP 6, Teilplan Elten, keine Stellung zu beziehen.

 

Mitglied Sickelmann hatte für ihre Fraktion um die zur Verfügungstellung der CD der Power-Point-Präsentation gebeten, was allerdings bislang nicht erfolgt ist. Die vorgelegten Ausschussvorlagen sind nicht ausreichend und sie fühlt sich als Ratsmitglied und Fraktion nicht ausreichend informiert. Auf den in der Vorlage abgebildeten Farbkopien sind keine Zahlenangaben zu entnehmen, um eine entsprechende Beurteilung vornehmen zu können. Lediglich der Vortrag von Herrn Biewald lässt erahnen, welcher Eingriff stattfinden wird. Ihre Fraktion ist der Ansicht, dass die Vorlage nicht beschlussreif ist und einen solchen weitgehenden Beschluss nicht fassen kann. Ferner ist die Fraktion der Meinung, dass die Zeichnungen in der nunmehr vorliegenden Form nicht für eine Bürgerbeteiligung geeignet sind.

Bei der Kreisverkehrlösung der Lobither Straße hat sie die Frage, ob das geplante „Carvium Novum“ auf niederländischer Seite angeschlossen werden soll. Ferner weist sie darauf hin, dass sich an der Stelle des geplanten unteren Arms des Kreisverkehrs 3 imposante Eichen befinden, die von der Planung verschont bleiben sollten. Sie wünscht einen perspektivischen Eindruck der Planung, da man die Planung derzeit nur eindimensional betrachten kann.

 

Herr Biewald erwähnt nochmals, dass man sich lediglich im Stadium der Vorplanung befindet und der Kreisverkehr nicht korrekt dargestellt ist. Sicherlich lässt die Planung sowohl eine Verschiebung des Kreisverkehr als auch der Trasse noch zu. Sicherlich könnte man auch durchaus über eine Einmündung mit entsprechender Signalanlage nachdenken. Derzeit wird man mit der vorgestellten Planung weiter verfahren.

Herr Kemkes sagt zu, dass die Power-Point-Präsentation in CD-Form zugeleitet wird.

 

Für Mitglied Jessner ist die vorgestellte Planung ausreichend für die Beschlussfassung. In Elten bedeutet die Planung eine enorme Baumaßnahme und man muss sich entscheiden, ob man dem zustimmt, um mögliche Vorteile in Anspruch zu nehmen. Sicherlich muss man an einigen Stellen hinnehmen, dass der ein oder andere Bahnübergang geschlossen wird. Die Lösung der ´s Heerenberger Straße ist aus seiner Sicht eine sehr vernünftige Lösung. Für seine Fraktion stimmt er der Vorlage zu. Alles weitere bezüglich der weiteren konkreten Ausgestaltung der Planung wird im entsprechenden Planfeststellungsverfahren bearbeitet werden.

 

Mitglied Tepaß bedankt sich bei Herrn Biewald für die Vorstellung der Planungen. Seine Fraktion stimmt der vorgestellten Planung und der Verwaltungsvorlage zu.

 

Mitglied ten Brink fragt an, welche Entfernung der weiteste Umweg für Fußgänger/Radfahrer/Schulkinder von links der Bahn (über verlängertes Viadukt oder verlängerte Lobither Straße) in Richtung Schule hat. Er fragt an, ob sich die Länge  des Umweges im Rahmen der Rechtsprechung bewegt.

Eine Beantwortung kann von Herrn Biewald nicht gegeben werden, da diese Berechnung nicht erfolgte.

 

Mitglied Tepaß stellt gemäß der Geschäftsordnung einen Antrag auf Beendigung der Diskussion. Wiederholt wurde von Herrn Biewald erklärt, da es sich bislang um eine Vorplanung der Maßnahmen handelt.

 

Mitglied Sickelmann spricht sich gegen den Antrag der Geschäftsordnung aus. Den Mitgliedern im Fachausschuss muss die Gelegenheit gegeben werden, ihre Fachfragen zu stellen und beantwortet zu bekommen. Zum weiteren ist sie der Ansicht, dass sie daran gehindert wurde, die Höhenmaßstäbe der vorgestellten Planungen abfragen zu dürfen. Ferner ist ihre Frage, ob der neue Straßenverlauf der Lobither Straße auch als eine Anbindung des „Carvium Novum“ dient, ebenfalls übergangen und nicht beantwortet worden.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt bezüglich „Carvium Novum“ mit, dass es sich bei der Planung „Lobither Straße“ um die Ersatzmaßnahme der Aufhebung eines Bahnüberganges mit den daraus resultierenden Maßnahmen handelt. Die Frage der Verkehrsführung von „Carvium Novum“ wird nicht behandelt. Wenn dieses Projekt realisiert wird, wird sicherlich die Lobither Straße eine der Zuwegungen sein.

Vorsitzender Jansen ergänzt, dass man für das Projekt „Carvium Novum“ ständig Gespräche mit der Gemeinde Zevenaar hinsichtlich einer Entlastung des Verkehrs auf der Lobither Straße führt.

 

Mitglied Evers verlässt die Sitzung um 19.25 Uhr vor der Abstimmung.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder Jessner und Tepaß nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.