Sitzung: 12.06.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: 05 - 15 0731/2012
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt das aktuelle Bahnübergangsbeseitigungs-
konzept vom
03.02.2009, in der Fassung vom 31.05.2011, in den nachfolgenden Punkten zu
modifizieren:
BÜ ’s-Heerenberger
Straße Eisenbahnüberführung
mit Nebenanlagen in reduzierter Durchfahrtshöhe EÜ-Pkw im jetzigen Verlauf der
Straße
BÜ Lobither Straße
(L472) Eisenbahnüberführung
EÜ mit Nebenanlagen im Bereich der Sportanlagen
BÜ Haagsche Straße Ersatzlose Aufhebung
BÜ Bindsberger Weg Aufhebung und Ersatz
mittels eines Seitenweges zur Straße Grondstein
BÜ Zevenaarer Straße (B8) Straßenüberführung SÜ mit Nebenanlagen
Herr Kemkes teilt ergänzend zur Vorlage mit, dass die gemeinsam mit der
Ingenieursgruppe IVV entwickelte Lösung beim Ministerium in den
Konsensgesprächen vorgeschlagen wurde. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass von
den Vorhabenträgern (Ministerium, Bahn und Bundesverkehrsministerium ) erklärt
wurde, dass diese Lösung nicht umsetzbar, nicht
durchsetzbar und nicht mitfinanziert wird. Aus diesem Gespräch ist die
nunmehr zur Diskussion stehende Lösung herausgearbeitet worden, indem man statt
der seinerzeit angedachten Straßenüberführung über den Sportplatz nunmehr eine
Straßenunterführung plant. Die Stadt sieht die neue Planung als eine
wesentliche Verbesserung an. Im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV wurde diese Lösung vom
Landesbetrieb Straßenbau bereits vorgestellt.
Nunmehr erläutert Herr Biewald vom Landesbetrieb Straßenbau die Planung
eingehend anhand einer Power-Point-Präsentation.
Eingangs weist er darauf hin, dass der Landesbetrieb Straßenbau keine
eigenmächtigen Entscheidungen trifft. Der Landesbetrieb untersteht dem Bundes-
und Landesverkehrsministerium und führt dessen Weisungen aus.
Die Maßnahme an der B 8 (Emmericher Straße) unterliegt somit dem
Bundesverkehrsministerium und die L 472 (Lobither Straße) unterliegt dem
Landesverkehrsministerium. Bei dem großen bereits von Herrn Kemkes
angesprochenen Abstimmungsgespräch war ergänzend auch die Eisenbahnabteilung
anwesend, die über gewisse Maßnahmen zu entscheiden hat. Im Gesprächstermin
wurde über die Bahnübergänge Lobither Straße und Zevenaarer Straße aber nicht
über den Bahnübergang am Eltenberg diskutiert.
Die Straßenbauverwaltung führt die vorgegeben Dinge möglichst im
Einklang mit der Bahn und den anderen Beteiligten aus.
Unterschiede gibt es ferner in den unterschiedlichen Rechtsverfahren.
Beim Eltenberg verhält es sich so, dass ein eigenständiges Straßenkonzept mit 2
Varianten vorliegt. Eine neue Querung mit der Bahn ist nicht erforderlich, so
dass das Eisenbahnbundesamt die Maßnahme als eine reine Straßenplanung einstuft
und diese nichts mit dem 3gleisigen Ausbau der Strecke zu tun hat. Somit muss
ein Planfeststellungsverfahren nach Straßenrecht angewendet werden.
Entsprechender Ansprechpartner ist der Landesbetrieb und im weiteren Stadium
die Bezirksregierung. In dem entsprechenden Verfahren wird ein
Beteiligungsverfahren zum landschaftspflegerischen Begleitplan erfolgen, so
dass die Aspekte und Besonderheiten des Eltener Berges Berücksichtigung finden.
Hingegen vertritt das Eisenbahnbundesamt bei den Maßnahmen Lobither
Straße und Zevenaarer Straße die Auffassung, da eine höhenfreie Querung mit der
Bahnstrecke entsteht und diese Bahnübergänge unmittelbar neben dem jetzigen
Bahnübergang liegen, dass die Straßenbaumaßnahmen mit im Verfahren der Deutschen
Bahn im Planungsabschnitt 3.5 mitbehandelt werden können. Ansprechpartner ist
die Deutsche Bahn.
Bevor er nunmehr die eigentliche Planung vorstellt weist er darauf hin,
dass es sich bei allen 3 Maßnahmen lediglich um Vorplanungen handelt.
Vorstellung der
Planung Emmericher Straße - B 8/Bergvariante
Herr Biewald führt aus, dass der Bahnübergang kurz vor der Ortslage
Elten geschlossen werden soll. Die Planung ist mit dem Bundes- und
Landesverkehrsministerium abgestimmt.
In Gleislage wird in Höhe des Viaduktes eine Straßenbrücke errichtet. Im
weiteren Verlauf muss aufgrund der technischen Vorgaben der Hang eingeschnitten
werden, um am Ende in den jetzigen Bestand der Straßentrasse der B 8
einzuschleifen.
Nunmehr gibt er eingehende Detailerläuterungen anhand des
Detailschnittes.
Vorstellung der
Planung Lobither Straße - L 472
Herr Biewald erklärt, dass man in Höhe Hauberg die jetzige
Straßenführung verlassen wird, um dann in einer Troglage unter der Bahn zu
verlaufen. Nach derzeitigem Kostenstand würde sich diese Maßnahme auf ca. 10
Mio. € belaufen. Das Landsverkehrsministerium hat angeregt, die Maßnahme
wirtschaftlicher zu gestalten, indem man die Troglage verkürzt. Der anzulegende
Rad-/Fußweg wird in einer Höhenlage verlaufen, so dass maximal 4 % Neigungswinkel
zu erwarten sind. Am Ende der Strecke ist ein Kreisverkehr vorstellbar, der an
der jetzigen B 8 anschließt.
Vorstellung der
Planung Zevenaarer Straße - B 8
Herr Biewald erklärt, dass die vorgestellte Planung den kürzesten
Verlauf hat und somit eine Kostenreduzierung mit sich bringt. Andererseits
trägt sie dazu bei, bestehenden Waldbestand zu schonen. Die Variante wird so
trassiert, dass sie mit maximal 70 km/h befahren werden kann. Die Höhenlage des
Straßendammes wird bei ca. 10 m liegen.
Die entsprechende
CD der Power-Point-Präsentation wurde allen Fraktionen zugeleitet.
Mitglied ten Brink teilt für seine Fraktion mit, dass man der
vorgestellten Planung zustimmt. Persönlich gibt er folgendes Statement ab:
Um das gesamte Spektrum der bisher erreichten positiven Entscheidungen
im Rahmen der Betuwe nicht zu gefährden und in Frage zu stellen und weitere
Möglichkeiten der Modifizierung von Vorentwürfen und Planungen offen zu halten
und nicht zu gefährden, sehe ich mich veranlasst, zur Zeit zum vorliegenden
Beschlussvorschlag TOP 6, Teilplan Elten, keine Stellung zu beziehen.
Mitglied Sickelmann hatte für ihre Fraktion um die zur Verfügungstellung
der CD der Power-Point-Präsentation gebeten, was allerdings bislang nicht
erfolgt ist. Die vorgelegten Ausschussvorlagen sind nicht ausreichend und sie
fühlt sich als Ratsmitglied und Fraktion nicht ausreichend informiert. Auf den
in der Vorlage abgebildeten Farbkopien sind keine Zahlenangaben zu entnehmen,
um eine entsprechende Beurteilung vornehmen zu können. Lediglich der Vortrag
von Herrn Biewald lässt erahnen, welcher Eingriff stattfinden wird. Ihre
Fraktion ist der Ansicht, dass die Vorlage nicht beschlussreif ist und einen
solchen weitgehenden Beschluss nicht fassen kann. Ferner ist die Fraktion der Meinung,
dass die Zeichnungen in der nunmehr vorliegenden Form nicht für eine
Bürgerbeteiligung geeignet sind.
Bei der Kreisverkehrlösung der Lobither Straße hat sie die Frage, ob das
geplante „Carvium Novum“ auf niederländischer Seite angeschlossen werden soll.
Ferner weist sie darauf hin, dass sich an der Stelle des geplanten unteren Arms
des Kreisverkehrs 3 imposante Eichen befinden, die von der Planung verschont
bleiben sollten. Sie wünscht einen perspektivischen Eindruck der Planung, da
man die Planung derzeit nur eindimensional betrachten kann.
Herr Biewald erwähnt nochmals, dass man sich lediglich im Stadium der
Vorplanung befindet und der Kreisverkehr nicht korrekt dargestellt ist.
Sicherlich lässt die Planung sowohl eine Verschiebung des Kreisverkehr als auch
der Trasse noch zu. Sicherlich könnte man auch durchaus über eine Einmündung
mit entsprechender Signalanlage nachdenken. Derzeit wird man mit der
vorgestellten Planung weiter verfahren.
Herr Kemkes sagt zu, dass die Power-Point-Präsentation in CD-Form
zugeleitet wird.
Für Mitglied Jessner ist die vorgestellte Planung ausreichend für die
Beschlussfassung. In Elten bedeutet die Planung eine enorme Baumaßnahme und man
muss sich entscheiden, ob man dem zustimmt, um mögliche Vorteile in Anspruch zu
nehmen. Sicherlich muss man an einigen Stellen hinnehmen, dass der ein oder
andere Bahnübergang geschlossen wird. Die Lösung der ´s Heerenberger Straße ist
aus seiner Sicht eine sehr vernünftige Lösung. Für seine Fraktion stimmt er der
Vorlage zu. Alles weitere bezüglich der weiteren konkreten Ausgestaltung der
Planung wird im entsprechenden Planfeststellungsverfahren bearbeitet werden.
Mitglied Tepaß bedankt sich bei Herrn Biewald für die Vorstellung der
Planungen. Seine Fraktion stimmt der vorgestellten Planung und der
Verwaltungsvorlage zu.
Mitglied ten Brink fragt an, welche Entfernung der weiteste Umweg für
Fußgänger/Radfahrer/Schulkinder von links der Bahn (über verlängertes Viadukt
oder verlängerte Lobither Straße) in Richtung Schule hat. Er fragt an, ob sich
die Länge des Umweges im Rahmen der
Rechtsprechung bewegt.
Eine Beantwortung kann von Herrn Biewald nicht gegeben werden, da diese
Berechnung nicht erfolgte.
Mitglied Tepaß stellt gemäß der Geschäftsordnung einen Antrag auf
Beendigung der Diskussion. Wiederholt wurde von Herrn Biewald erklärt, da es
sich bislang um eine Vorplanung der Maßnahmen handelt.
Mitglied Sickelmann spricht sich gegen den Antrag der Geschäftsordnung
aus. Den Mitgliedern im Fachausschuss muss die Gelegenheit gegeben werden, ihre
Fachfragen zu stellen und beantwortet zu bekommen. Zum weiteren ist sie der
Ansicht, dass sie daran gehindert wurde, die Höhenmaßstäbe der vorgestellten
Planungen abfragen zu dürfen. Ferner ist ihre Frage, ob der neue Straßenverlauf
der Lobither Straße auch als eine Anbindung des „Carvium Novum“ dient,
ebenfalls übergangen und nicht beantwortet worden.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt bezüglich „Carvium Novum“ mit, dass
es sich bei der Planung „Lobither Straße“ um die Ersatzmaßnahme der Aufhebung
eines Bahnüberganges mit den daraus resultierenden Maßnahmen handelt. Die Frage
der Verkehrsführung von „Carvium Novum“ wird nicht behandelt. Wenn dieses
Projekt realisiert wird, wird sicherlich die Lobither Straße eine der
Zuwegungen sein.
Vorsitzender Jansen ergänzt, dass man für das Projekt „Carvium Novum“
ständig Gespräche mit der Gemeinde Zevenaar hinsichtlich einer Entlastung des
Verkehrs auf der Lobither Straße führt.
Mitglied Evers verlässt die Sitzung um 19.25 Uhr vor der Abstimmung.
Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder
Jessner und Tepaß nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.