Sitzung: 12.06.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0734/2012
Beschlussvorschlag
1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m.
§ 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. P 4/1 -Raiffeisenstraße / Süd-
dahingehend zu ändern, dass die Festsetzung eines Pflanzgebotes auf dem
unbebauten Grundstück östlich der Einmündung Raiffeisenstraße / Reeser Straße
Gemarkung Praest, Flur 4, Flurstück 191 aufgehoben wird und eine überbaubare
Fläche von 4,0 x 2,5 m auf diesem Grundstück festgesetzt wird.
2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als „einfache
Bürgerbeteiligung“ entsprechend Pkt. 3.1 der städtischen Richtlinien für die
Durchführung der Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren in Form einer
öffentlichen Auslegung des Planungsvorentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Mitglied Spiertz teilt mit, dass er an der Beratung und Abstimmung nicht
teilnimmt.
Mitglied Sickelmann führt aus, dass eine Aufhebung eines Pflanzgebotes
beschlossen werden soll, welches nicht durchgesetzt worden ist. Sie fragt nach,
ob der Ausgleich an anderer Stelle vollzogen wird oder ob das Pflanzgebot
vielleicht sogar auf die Volksbank Emmerich übertragen werden kann.
Herr Kemkes erklärt, dass der nunmehr durchzuführende Eingriff bewertet
wird, um entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festzulegen. Auch die Festsetzung
der Abpflanzung, welche nicht durchgeführt wurde, führt zwangsläufig zu einer
Berechnung des Ausgleiches. Nach Möglichkeit soll der Ausgleich auf dem
betreffenden Grundstück erfolgen; sollte der Ausgleich nicht in Gänze auf der
Fläche erfolgen können, wird der Ausgleich noch auf anderen Flächen erfolgen.
Die Umsetzung wird sich im Rahmen des Verfahrens ergeben.
Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.