Beschlussvorschlag

 

 

1)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. P 4/1 -Raiffeisenstraße / Süd- dahingehend zu ändern, dass die Festsetzung eines Pflanzgebotes auf dem unbebauten Grundstück östlich der Einmündung Raiffeisenstraße / Reeser Straße Gemarkung Praest, Flur 4, Flurstück 191 aufgehoben wird und eine überbaubare Fläche von 4,0 x 2,5 m auf diesem Grundstück festgesetzt wird.

 

2)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als „einfache Bürgerbeteiligung“ entsprechend Pkt. 3.1 der städtischen Richtlinien für die Durchführung der Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren in Form einer öffentlichen Auslegung des Planungsvorentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Mitglied Spiertz teilt mit, dass er an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt.

 

Mitglied Sickelmann führt aus, dass eine Aufhebung eines Pflanzgebotes beschlossen werden soll, welches nicht durchgesetzt worden ist. Sie fragt nach, ob der Ausgleich an anderer Stelle vollzogen wird oder ob das Pflanzgebot vielleicht sogar auf die Volksbank Emmerich übertragen werden kann.

 

Herr Kemkes erklärt, dass der nunmehr durchzuführende Eingriff bewertet wird, um entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festzulegen. Auch die Festsetzung der Abpflanzung, welche nicht durchgeführt wurde, führt zwangsläufig zu einer Berechnung des Ausgleiches. Nach Möglichkeit soll der Ausgleich auf dem betreffenden Grundstück erfolgen; sollte der Ausgleich nicht in Gänze auf der Fläche erfolgen können, wird der Ausgleich noch auf anderen Flächen erfolgen. Die Umsetzung wird sich im Rahmen des Verfahrens ergeben.

 

Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.