Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen des VRR zur Kenntnis.

 


Herr Drabiniok erläutert eingehend anhand einer Power-Point-Präsentation die Qualität des Angebotes und das zukünftige Betriebskonzept.

Für den VRR ist es besonders wichtig, die Qualitätskriterien aus Sicht der Kunden in das tägliche Arbeitsgeschehen und den Verkehrsverträgen mitzuverankern.

Bei den Qualitätsproblemen des RE 5 muss man deutlich unterscheiden zwischen den Problemen im Regelbetrieb und den möglichen Qualitätseinschränkungen des Leistungsangebotes durch Baustellen.

Hinsichtlich der Qualität des SPNV führt er aus, dass der Kunde diesbezüglich bestimmte Anforderungen hat:

  • pünktlicher und zuverlässiger Betrieb (keine Verspätungen, kein Zugausfall)
  • sicherer und sauberer Transport
  • rechtzeitige/frühzeitige Informationen sowohl im Regelbetrieb als auch bei möglichen Störungen im Betriebsablauf

 

Diese Erwartungen sind in den Verkehrsverträgen, die mit den Verkehrsunternehmen abgeschlossen werden, niedergelegt. Insgesamt sind dort 13 Kriterien aufgelistet, die die Qualität beschreiben und besondere Anforderungen stellen; z. B. Ausfall von Zügen, Pünktlichkeit, Fahrgastinformation, Ersatzleistung etc.

Die Qualität wird auf allen SPNV-Linien ständig zum einen durch Leistungsnachweise, die von den Verkehrsunternehmen zur Verfügung gestellt werden, und zum anderen durch Befragung von Fahrgästen gemessen. Wichtig ist, dass wenn eine Leistung nicht erbracht wird (z. B. Zugausfall) es keine Vergütung gibt. Bei einer mangelhaften Leistung (wie z. B. Verspätung, Sauberkeit, Einsatz falscher Fahrzeuge) wird in Abzug gebracht.

In einem ständigen Prozess mit den Verkehrsunternehmen soll die Qualität verbessert werden. Hierzu werden regelmäßige Gespräche (1 bis 2 Mal im Jahr) mit den Verkehrsunternehmen geführt. Eine Dokumentation der Qualitätsuntersuchung erfolgt durch den jährlichen Qualitätsbericht; darin werden detaillierte Aussagen zu einzelnen Linien hinsichtlich der Kriterien gemacht. Der Qualitätsbericht kann über die Internetseite des VRR gelesen werden.

Nun geht er auf den Regionalexpress 5 ein. Gemäß dem Qualitätsbericht hat der RE 5 eine relativ hohe Verspätung hat (über das ganze Jahr gemessen eine Verspätung von 2 Minuten). Alle RE-Linien im VRR-Bereich haben relativ schlechte Pünktlichkeiten im Vergleich zu den RB-Linien oder S-Bahnlinien. Dies ist darin begründet, dass die RE-Linien langlaufende Linien sind (RE 5 mit über 200 km) und es immer wieder zu technischen Störungen (Oberleitungsstörung, Fahrleitungsstörung, Signalstörung, kleine Baustellen etc.) kommt. Charakteristisch für alle RE-Linien wie auch für die RE 5 ist die Mitbenutzung von Strecken, die auch vom Fernverkehr befahren werden. Hinzu kommt, dass die RE 5 neben der RE 1 die einzige Linie ist, die eine direkte Verbindung zwischen Düsseldorf und Köln herstellt. Auf dieser Strecke sind häufig große Veranstaltungsverkehre mit einem großen Fahrgastandrang an den Bahnstationen, die lange Aufenthaltszeiten mit sich bringen und somit die einkalkulierte Fahrzeit nicht immer eingehalten werden kann.

Er macht allerdings auch deutlich, dass die RE 5 lt. Qualitätsbericht nicht zu den schlechtesten Linien zählt.

Nunmehr geht er auf 2 Aspekte ein. Bei dem RE 5 gibt es häufig Verspätungszeiten von 10 bis 15 Minuten. Bei dem RE 5 auf der Langstreckenlinie ist es wichtig, dass bei der Rückfahrt von Emmerich in Richtung Koblenz die Linie pünktlich eingesetzt wird, um die Anschlussbindungen zum Fernverkehr und zu dem übrigen Nahverkehr eingehalten werden. Immer wenn es um Verspätungen von 10 bis 15 Minuten geht reicht die Wendezeit in Emmerich (15 Minuten) nicht aus, um den Zug pünktlich auf den Rückweg zu bringen.  Ziel ist es, dass sich die Verspätungen den ganzen Tag über verschleppen. Seitens der Bahn ist angedacht, in diesen Fällen die Züge in Wesel bereits zu kehren. Für die Zukunft sind dann generell Anschlusspendel bis Emmerich vorgesehen.

Nunmehr geht er auf eine andere Störsituation ein. Diese Störsituation wird dadurch hervorgerufen, dass teilweise auf dem Linienweg größere Baumaßnahmen durchgeführt werden. Die RE 5 kann nicht mit der normalen Geschwindigkeit fahren; es gibt Langsamfahrstellen und eingleisige Streckenabschnitte. Dadurch verkürzt sich für einen gewissen Zeitraum die Planmäßigkeit des RE 5, so dass auch hier die Kehre in Wesel durchgeführt wird. Für diesen Fall gibt es ein Ersatzangebot in Form eines Basisangebotes mit der RB 35. Die RB 35 wird die durchgehende Verbindung von Emmerich über Wesel bis Duisburg und in der Hauptverkehrszeit bis Düsseldorf übernehmen.

Bei einem Fall, wo es um Baumaßnahmen geht und somit Ersatzmaßnahmen über einen längeren Zeitraum gefahren werden müssen, wird die Planung von der DB Region durchgeführt, nachdem sie mit dem VRR abgestimmt.

Er führt aus, dass das Eisenbahnverkehrsunternehmen eine dispositive Entscheidung fällt, wenn es Störungen im Regelverkehr gibt. Gibt es häufigere Störungen, wo keine richtige Entscheidung getroffen wird, wird dies im Erörterungstermin und den  Qualitätsgesprächen mit der DB Regio erörtert.

Auf der anderen Seite hat man es mit lang andauernden Baustellen zu tun, für die Ersatzmaßnahmen gelten. Die Ersatzmaßnahmen werden mit dem VRR abgestimmt und vom Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt. Soweit die RE 5 mit längeren Fahrzeiten betroffen ist, ist der Leitgedanke der, die RB 35 als Grundangebot bis nach Emmerich durchzufahren. Bei entstandenen Irritationen und Problemen lag es sicherlich mitunter auch daran, dass die Information nicht immer sofort und frühzeitig und umfassend gegeben wurde. Es wird darauf gedrängt, dass sowohl bei Störungen im Regelfall als auch bei spontanen Störungen der Fahrgast sofort im Zuge die entsprechende Information bekommt. Im Falle von länger andauernden Baustellen und somit längeren Ersatzmaßnahmen ist auch eine frühzeitige Information in den Medien, Fahrplänen erfolgt.

 

Nunmehr geht er auf einen weiteren Störfall ein, der die Region zukünftig häufiger betreffen könnte. Durch Maßnahmen an dem elektronischen Stellwerk in Emmerich oder zukünftig durch Betuwe-Baumaßnahmen werden Ersatzverkehre eingerichtet werden müssen. Das bedeutet, dass der Schienenpersonennahverkehr gar nicht stattfindet und dieser über den Einsatz von Bussen vollzogen wird. In der Zeit vom 4. bis 8. Mai fand kein Schienenverkehr zwischen Dinslaken und Emmerich statt, da die Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerkes durchgeführt wurde. Seitens der DB Regio wurde ein Ersatzverkehr mit Bussen durchgeführt.

 

Ganzheitliche Störungen werden in diesem Jahr mindestens noch einmal auftreten. Im September/Oktober diesen Jahres stehen weitere Arbeiten an der Inbetriebnahme des Elektronischen Stellwerkes an, die eine Totalsperrung der gesamten Strecke über mehrere Tage nach sich zieht.

Nicht zu vergessen sind die Baumaßnahmen im Rahmen der Betuwe. Der Vorstand des VRR hat diesbezüglich bereits einen Gesprächstermin mit der DB-Netz vereinbart. Der VRR möchte frühzeitig darüber informiert sein, was auf die Betroffenen zukommt. Wann werden die Baumaßnahmen durchgeführt, mit welchen Auswirkungen ist zu rechnen und über welchen Zeitraum wird sich die Betuwe hinziehen.

 

Nunmehr geht er auf das Betriebskonzept/Leistungskonzept heute und zukünftig ein. Derzeit wird die RE 5 von Koblenz bis Emmerich, die RB 33 von Mönchengladbach bis Wesel (im Stundentakt), die RB 35 von Duisburg nach Wesel (mit Verstärkung in der Hauptverkehrszeit bis Emmerich bzw. Düsseldorf) und die RB 32 von Wesel nach Bocholt.

Die nachfolgenden Verbesserungspotenziale werden gesehen, die in den entsprechenden Ausschreibeverfahren berücksichtigt werden sollen:

  • keine durchgehende Verbindung nach Arnheim
  • erhebliche Überkapazitäten zwischen Wesel und Emmerich (Einsatz von 6 Doppelstockwagen stündlich)
  • größere Pünktlichkeit

Das Ausschreibeverfahren für die RB 33 und RB 35 (= Niederrheinnetz) sind angelaufen. Die RE 5 soll gemeinsam mit anderen Linien (RE 1, RE 6, RE 11) in das spätere RRX-Konzept einfließen, so dass diese Linien von Anfang an mit RRX-kompatiblen Wagen ausgeschrieben werden. Die Betriebsaufnahme für alle Linien ist der Dezember 2016. Die ersten Interessensbekundungen von Eisenbahnverkehrsunternehmen sind schon da. Dem Verfahren ist folgendes Angebot zugrunde gelegt:

  • Die RB 35 soll durchgängig von Düsseldorf über Duisburg, Wesel nach Emmerich mit Bedienung aller Halte fahren.
  • Zusätzliche Fahrten für die Nachfrage in den Hauptverkehrszeiten werden angeboten.
  • Je nach Fahrzeugeinsatz, wie z. B. wenn es ein Triebfahrzeug-Konzept ist, soll auch in Wesel gestärkt werden.
  • Der RE 5 wird von Wesel nach Koblenz zurückgenommen. Ab dem Jahr 2016 soll mit den Fahrzeugen gefahren werden, die RRX-tauglich sind.
  • Die RB 33 wird wie bislang betrieben.
  • Hinsichtlich der Pünktlichkeit ist mit einer größeren Stabilität zu rechnen, weil der lange Laufweg auf der RE 5 wegfällt, und diese Strecke durch die RB 35 abgedeckt werden soll. Für einige Fahrgäste könnte dies allerdings nachteilig sein, da die Strecke nunmehr mit einem einmaligen Umsteigen versehen ist. Es wird für gute Anschlüsse in Duisburg und Düsseldorf gesorgt.
  • Verlängerung der RB 35 von Emmerich nach Arnheim. Bisherige Voraussetzung war die Finanzierbarkeit dieser Leistung. Vom Ministerium existieren Zusagen, die Leistungen auf deutschem Gebiet zu finanzieren. Die entsprechende Gespräche mit den holländischen Kollegen sehen tendenziell positiv aus. Derzeit werden entsprechende Finanzierungsvereinbarungen erarbeitet.

 

Nunmehr geht er noch auf die Haltepolitik ein. Vorteilhaft für die Region ist, dass im Rahmen der RB 35 neu von Emmerich bis nach Düsseldorf durchgängig stündlich alle Halte angedient werden. Es wird eine Verstärkung in der Hauptverkehrszeit geben, wo ebenfalls alle halte angedient werden. Der Wunsch, dass, wenn eine Verlängerung nach Arnheim kommt, ein zusätzlicher Halt in Elten kommt, ist Bestandteil der Betuwe-Planung und wird dementsprechend berücksichtigt. Die Finanzierung des Haltes ist gesichert.

 

Nach dieser eingehenden Vorstellung eröffnet Vorsitzender Jansen die Diskussion.

 

Herr Kemkes weist darauf hin, dass, wenn es eine Verbindung nach Arnheim gibt, gemäß der  Darstellung des Gebietsentwicklungsplanes eine Darstellung eines Haltepunktes sowohl in Elten als auch in Hüthum geplant sind.

Herr Drabiniok erklärt, dass ihm der Wunsch nach einem Halt in Hüthum relativ neu sei. Abschließend kann er keine Aussage machen. Allerdings muss deutlich gesagt werden, dass Hüthum vom Nachfragepotenzial geringer als Elten einzuschätzen ist. Ein zusätzlicher Halt führt immer zu Fahrzeitverlängerungen. Zu den Wendezeiten der RB 35 an beiden Endpunkte kann er derzeit nichts sagen. Ferner verursacht ein zusätzlicher Halt auch höhere Betriebskosten. Nach bisherigen Regelungen werden die Kosten immer vom Demjenigen getragen, der die zusätzliche Leistung bestellt. Ferner müsste das Bauvorhaben im Rahmen der Betuwe durch die DB vorgesehen werden.

 

Mitglied Jessner geht auf die Qualität ein und ist auch der Auffassung, dass die eingeleiteten Qualitätssicherungsmaßnahmen nicht unbedingt greifen. Es gibt immer noch Probleme bei der Sauberkeit, Sicherheit (alkoholisierte und randalierende Fahrgäste)  und den überfüllten Zügen in den Stoßzeiten. Diese ganze Problematik führt dazu, dass das Zugangebot lediglich von denen genutzt werden, die keine andere Möglichkeit haben. Hinzu kommt, dass Fahrgäste, die auf einmal in Wesel enden, sich anderweitig umschauen müssen, wie sie bis zur Endstation kommen. Vorsorglich hat sich der Fahrgast dann schon im Vorfeld um eine andere Lösung bemüht. Auch das eingesetzte Zugmaterial ist nicht auf dem neuesten Stand. Ingesamt besteht der Eindruck, dass lediglich nur bis zum Einsatzbereich Wesel alles wichtig erscheint. Die Stadt Emmerich hat einen Anspruch auf Gleichbehandlung wie die anderen Städte.

Herr Drabiniok widerspricht dem Eindruck. Das zukünftige Angebot wurde verdichtet und ausgeweitet, um es attraktiver zu gestalten. Hinsichtlich der auftretenden Störfälle ist anzumerken, dass auch seitens der Fahrgäste eine sofortige Information an die Bahn erfolgt, damit andere Fahrgäste entsprechend frühzeitig informiert werden. Hieran mangelt es derzeit noch etwas. Es besteht derzeit noch ein sehr großes Defizit, die Fahrgastinformation auch so an den Fahrgast heranzubringen, dass dieser mit der Information etwas anfangen kann. Das Augenmerk wird darauf gelegt werden. An den Problemen hinsichtlich der Sauberkeit und Sicherheit wird gearbeitet.

 

Mitglied Tepaß schließt sich der Meinung von Mitglied Jessner an. Er macht allerdings deutlich, dass der Emmericher Bahnhof der dreckigste Bahnhof in Deutschland ist und über keine öffentliche Toilette verfügt. Er fragt hinsichtlich der geplanten Ausweitung an, ob das derzeitige Streckennnetz die zusätzlichen Fahrten aufnehmen kann.

Herr Drabiniok erläutert, dass der VRR keinen Einfluss auf die Einrichtung einer Toilette hat. Diese Entscheidung obliegt der Bahn. 4 x im Jahr werden die einzelnen Bahnstationen von Profitestern hinsichtlich Zustand, Sauberkeit und Funktion bewertet. Ein entsprechend erstellter Stationsbericht gibt Aufschluss über diese Dinge.

Ferner teilt er mit, dass das geplante erweiterte Angebot durch das bestehende Streckennetz lt. Prüfung der DB Netz AG abgewickelt werden kann.

Abschließend stellt er klar, dass es keine Zweifel an der Betuwe gibt. Die Finanzierung muss sichergestellt werden, um zügig in die Baumaßnahme einzusteigen.

 

Mitglied Bartels hat die Frage, was RRX bedeutet. Ferner fragt er an, inwieweit sich die Reisedauer vom RE zur RB verändert.

Herr Drabiniok antowrtet, dass RRX Rhein-Ruhr-Express bedeutet. Die zentrale Achse zwischen Dortmund, Bochum, Duisburg, Essen, Düsseldorf bis nach Köln soll für die zukünftigen Anforderungen vorbereitet werden. Auf dieser Achse verkehren sowohl Regionalexpress-Linien als auch ein umfangreicher Fernverkehr. Die Infrastruktur reicht nicht aus, um die Verkehre pünktlich abzuwickeln und um zusätzlich erforderliche Leistungen anzubieten. Ziel ist es, durchgehend 4 Fahrten pro Stunde eine Verbindung zwischen Dortmund bis nach Düsseldorf anzubieten. Hierfür sind das durchgängige 6. Gleis zwischen Düsseldorf und Duisburg, 4 Gleise zwischen Köln und Leverkusen und in einzelnen Städten Infrastrukturmaßnahmen unabdingbar. Das Projekt hat insgesamt ein Investitionsvolumen von ca. 2 Mrd. Euro und ist in den entsprechenden Ausbauplänen des Bundes verankert. Derzeit wartet man auf die entsprechenden Finanzierungsvereinbarungen. Die ersten 180 Mio. Euro sind für die ersten Maßnahmen im Bereich Köln freigegeben worden.

Der RRX dient dazu, den Schienenpersonennahverkehr für die Zukunft attraktiver zu gestalten und die Nachfrage zu bedienen.

Die andere wichtige Maßnahme ist die Betuwe, wol zukünftig mit erheblichem Güterverkehr zu rechnen ist. Es darf nicht passieren, dass der Güterverkehr den Nahverkehr verdrängt.

EU-weit gibt es neuerdings neue bevorzugte Korridore für den Güterverkehr. Einer der Korridore zieht von den Seehäfen in Belgien und den Niederlanden über die Betuwe die Rheinschiene entlang. Hier muss für Vorrangtrassen für den Güterverkehr gesorgt werden. Dieser soll im Jahre 2013 eingeführt werden. Es ist also unheimlich wichtig, dass das 3. Gleis für die Betuwe kommt, damit der Nahverkehr nicht erhebliche Einschränkungen erfährt.

Hinsichtlich der Reisedauer geht er davon aus, dass es keine erheblichen Reisezeitverlängerungen geben wird. Es werden neue spurstarke Fahrzeuge mit hoher Beschleunigung und hoher Geschwindigkeit eingesetzt, die durchaus einen zusätzlichen Halt aufnehmen können. Eine genaue Zahl kann er derzeit nicht nennen.

 

Mitglied Sickelmann schließt sich den Wortmeldungen der Vorredner an. Sicherlich ist die Erweiterung des Angebotes positiv zu sehen, allerdings möchten die Pendler genaue Informationen darüber, wie das Angebot für die nächsten 2 Jahre aussieht, um zum Arbeitsplatz zu gelangen. Die Verlässlichkeit der Strecke ist nicht mehr gewährleistet. Es sind nicht nur die Pendler in Richtung Ruhrgebiet die darauf angewiesen sind. Auch die Schüler der Hochschule in Kleve und die Schüler der Berufsschule sind darauf angewiesen.

Hierauf antwortet Herr Drabiniok, dass das bisherige Zugangebot für die nächsten 2-3 Jahre in der Form bestehen bleibt. Hinsichtlich der Pünktlichkeit ist man sehr bemüht, diesem gerecht zu werden. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass aufgrund der langen Zuglinie und der Anzahl der vielen Baumaßnahmen es in dem einen oder anderen Fall zu Verspätungen kommen wird und es ein Kurzkehren in Wesel geben wird. Seitens der DB wird die Möglichkeit in Erwägung gezogen, einen entsprechenden Pendelzug von Emmerich bis Wesel einzusetzen, so dass die durchgehende Reisekette gewährleistet ist.

 

Die Informationspolitik muss so weit es geht verbessert werden, damit der Fahrgast sich so früh wie möglich auf diese Situation einstellen kann.

 

Mitglied ten Brink fragt an, wer die Kosten für die geplante Verbindung Emmerich-Arnheim trägt.

Herr Drabiniok antwortet, dass derzeit noch keine genauen Aussagen über die Größenordnung der Betriebskosten gemacht werden können. Es wird allerdings so sein, dass die Kosten bis zur niederländischen Grenze von Deutschland und ab der niederländischen Grenze von den Niederlanden gezahlt werden muss. Die weitere Anfrage von Mitglied ten Brink, ob die dann gefahrenen Mehrkilometer Auswirkungen auf den Schienenpersonennahverkehr haben, wird von Herrn Drabiniok verneint. Das Land hat im Rahmen der Überlegungen zur Neuaufstellung des ÖPNV-Konzeptes bereits eine Finanzierungszusage gegeben, so das entsprechende Mittel für den Schienenpersonennahverkehr für alle Aufgabenträger fließen. Darin ist die Finanzierung dieses zusätzlichen Verkehres vom Land zugesagt worden, ohne dass es Leistungseinschränkungen in anderen Bereichen gibt.

 

Mitglied Schagen weist darauf hin, dass sowohl der RE 5 als auch die RB 35 nicht behindertengerecht sind (Einstieg in den Zug und Fortbewegung im Zug selbst).

Herr Drabiniok erklärt, dass bei den Doppelstockwagen derzeit noch kein niveaugleicher Einstieg gegeben ist. Sobald auf der Strecke des RE 5 RXX-kompatible Fahrzeuge eingesetzt werden wird ein niveaugleicher und behindertengerechter Einstieg gewährleistet. Auch die RB 35 wird mit entsprechenden Fahrzeugen ausgerüstet, die einen stufenlosen Einstieg (ausfahrbare Trittstufe) ermöglichen. Die Frage hinsichtlich des behindertengerechten Erreichens des Haltepunktes gestaltet sich je nach Fall. Nach den Anordnungen des Eisenbahnbundesamtes wird das Anlegen von Aufzügen etc. in der Regel erst dann gefördert, wenn mehr als 1.000 Nutzer an der Station nachgewiesen werden.

 

Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink antwortet Herr Drabiniok, dass der VRR den Zughalt in Elten anerkennt.