Mitglied Urbach fragt nach, ob im Bereich der Wohnbebauung an der Hüthumer Straße auf der rechten Seite aus Richtung Molkerei kommend eine Geschwindigkeitsbegrenzung „50 km/h“ eingeführt werden kann. Derzeit ist dort eine Begrenzung von 70 km/h eingerichtet.

 

Anmerkung der Verwaltung:

In den letzten drei Jahren hat in dem o. g. Bereich kein Unfall stattgefunden, der auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen ist, jedoch hat ein Unfall nach  Typ ‚Auffahren im fließenden Verkehr’ sowie ein Unfall an der Einmündung Hoher Weg  nach Typ ‚Vorfahrt missachtet’ stattgefunden.

In keinem der beiden Fälle waren Radfahrer bzw. Fußgänger beteiligt

Es besteht somit keine Gefahrenlage und keine Notwendigkeit zum weiteren Eingriff in das Verkehrsgeschehen.