Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

1)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. E 7/4 -Hansastraße- dahingehend zu ändern, dass

a)  das Maß der baulichen Nutzung für alle WA-Bereiche auf die im Bebauungsplanbereich entstandene ein- bis zweigeschossige Einfamilienwohnhausbebauung angepasst wird,

b)  die maximal zulässige Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude auf zwei beschränkt wird,

c)  für das unbebaute Eckgrundstück Hansastraße / Norbert-Giltjes-Straße, Gemarkung Emmerich, Flur 7, Flst. 1329 und 1330 die Festsetzung der überbaubaren Fläche erweitert, die Beschränkung auf Einzel- und Doppelhausbauweise aufgehoben, eine Ausnahme von der zwingenden Zweigeschossigkeit an der Hansastraße im Fall einer Gruppenbaumaßnahme eingeführt und die Festsetzung des Pflanzgebotes längs der Hansastraße aufgehoben werden.

 

2)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als „einfache Bürgerbeteiligung“ entsprechend Pkt. 3.1 der städtischen Richtlinien für die Durchführung der Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren in Form einer öffentlichen Auslegung des Planungsvorentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Er merkt an, dass es sich hierbei um ein letztes freies Grundstück handelt. Im Rahmen der Umsetzung des Planverfahrens hat sich gezeigt, dass das vorzufindende städtebauliche Bild überwiegend von klassischen eingeschossigen Einfamilienhäusern geprägt hat. Die festgesetzten 2-geschossigen Bereiche sind umgesetzt, auch wenn es in der Örtlichkeit nicht so aussieht. Die Dachflächen sind bauordnungsrechtlich so ausgenutzt worden, dass sie bauordnungsrechtlich zu einem Vollgeschoss werden; d. h. es fand eine 2-geschossige Bebauung statt, auch wenn es wie 1-geschossig wirkt. Um zu verhindern, dass das Grundstück möglicherweise mit einem Mehrfamilienhaus bebaut wird und sich möglicherweise nicht in die vorhandene Bebauung einfügt, hat die Verwaltung sich zu diesem städtebaulichen Eingreifen in Form der Planänderung entschlossen. Ziel ist das Erreichen einer baulichen Lösung, die es einerseits dem Grundstückseigentümer ermöglicht, das Grundstück einer Bebauung zuzuführen, und andererseits, dass sich die Bebauung städtebaulich einfügt.

 

Auf Anfrage von Mitglied Spiertz erklärt Herr Kemkes, dass nach der derzeitigen Bebauungsplanfestsetzung 2-geschossig gebaut werden muss. Die Verwaltung möchte aber eine Ausnahme in dem Fall erteilen, sollte eine Gruppenbaumaßnahme angestrebt werden, dass keine zwingende 2-geschossige Bebauung eingehalten werden muss. Es soll also die Möglichkeit gegeben werden, von der zwingenden 2-Geschossigkeit abzusehen.

Mitglied Spiertz stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Die Nachfrage von Mitglied Sickelmann, ob die Erweiterung der Baufläche so gewählt wurde, dass der bestehende Baumbestand erhalten bleibt, wird von der Verwaltung bejaht.

 

Auf letzte Nachfrage von Mitglied Bartels teilt Herr Kemkes mit, dass die Festsetzung der Gestaltungssatzung im Hinblick auf die Traufhöhen entsprechend angepasst wird.