Sitzung: 12.06.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0735/2012
Beschlussvorschlag
1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. E 7/4
-Hansastraße- dahingehend zu ändern, dass
a) das Maß der baulichen Nutzung für alle
WA-Bereiche auf die im Bebauungsplanbereich entstandene ein- bis
zweigeschossige Einfamilienwohnhausbebauung angepasst wird,
b) die maximal zulässige Anzahl der Wohneinheiten
pro Gebäude auf zwei beschränkt wird,
c) für das unbebaute Eckgrundstück Hansastraße /
Norbert-Giltjes-Straße, Gemarkung Emmerich, Flur 7, Flst. 1329 und 1330 die
Festsetzung der überbaubaren Fläche erweitert, die Beschränkung auf Einzel- und
Doppelhausbauweise aufgehoben, eine Ausnahme von der zwingenden
Zweigeschossigkeit an der Hansastraße im Fall einer Gruppenbaumaßnahme
eingeführt und die Festsetzung des Pflanzgebotes längs der Hansastraße
aufgehoben werden.
2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als „einfache
Bürgerbeteiligung“ entsprechend Pkt. 3.1 der städtischen Richtlinien für die
Durchführung der Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren in Form einer
öffentlichen Auslegung des Planungsvorentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Er merkt an, dass es sich
hierbei um ein letztes freies Grundstück handelt. Im Rahmen der Umsetzung des
Planverfahrens hat sich gezeigt, dass das vorzufindende städtebauliche Bild
überwiegend von klassischen eingeschossigen Einfamilienhäusern geprägt hat. Die
festgesetzten 2-geschossigen Bereiche sind umgesetzt, auch wenn es in der
Örtlichkeit nicht so aussieht. Die Dachflächen sind bauordnungsrechtlich so
ausgenutzt worden, dass sie bauordnungsrechtlich zu einem Vollgeschoss werden;
d. h. es fand eine 2-geschossige Bebauung statt, auch wenn es wie 1-geschossig
wirkt. Um zu verhindern, dass das Grundstück möglicherweise mit einem
Mehrfamilienhaus bebaut wird und sich möglicherweise nicht in die vorhandene
Bebauung einfügt, hat die Verwaltung sich zu diesem städtebaulichen Eingreifen
in Form der Planänderung entschlossen. Ziel ist das Erreichen einer baulichen
Lösung, die es einerseits dem Grundstückseigentümer ermöglicht, das Grundstück
einer Bebauung zuzuführen, und andererseits, dass sich die Bebauung
städtebaulich einfügt.
Auf Anfrage von Mitglied Spiertz erklärt Herr Kemkes, dass nach der
derzeitigen Bebauungsplanfestsetzung 2-geschossig gebaut werden muss. Die
Verwaltung möchte aber eine Ausnahme in dem Fall erteilen, sollte eine
Gruppenbaumaßnahme angestrebt werden, dass keine zwingende 2-geschossige
Bebauung eingehalten werden muss. Es soll also die Möglichkeit gegeben werden,
von der zwingenden 2-Geschossigkeit abzusehen.
Mitglied Spiertz stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Die Nachfrage von Mitglied Sickelmann, ob die Erweiterung der Baufläche
so gewählt wurde, dass der bestehende Baumbestand erhalten bleibt, wird von der
Verwaltung bejaht.
Auf letzte Nachfrage von Mitglied Bartels teilt Herr Kemkes mit, dass
die Festsetzung der Gestaltungssatzung im Hinblick auf die Traufhöhen
entsprechend angepasst wird.