Sitzung: 12.06.2012 Schulausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden Einwände nicht erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden unterzeichnet.