Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat stimmt der Beschulung von Kindern im gemeinsamen Unterricht unter Berücksichtigung von Einzelfallentscheidungen bezüglich der Förderschwerpunkte, der erforderlichen Sachausstattung und des zur Verfügung stehenden Budgets zu.

 


 

Herr Loock erklärt, dass vermehrt Anträge für die Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht eingehen. Anträge, die keine zusätzlichen Kosten erwarten ließen, würden bewilligt. Anträge, die Kosten für die sächliche Ausstattung erwarten ließen, würden mit Verweis auf das fehlende Integrationsbudget zurückgewiesen, bzw. mit dem Vermerk versehen, dass Beschulung erfolgen könne, wenn die Kosten der Sachausstattung von anderer Seite übernommen würden. Hierfür kämen Leistungen des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) in Betracht. Es gäbe die Möglichkeit, beim LVR aus einem Gerätepool Geräte zu beziehen. In dem Fall würden lediglich anfallende Kosten für Transport, Versicherung und ggf. Erhaltungskosten auf die Gemeinde zukommen.

Die Verwaltung warte auf ein Landesgesetz, welches die Kostenübernahme einheitlich regelt. Dann wären die Gemeinden in der Lage, Kosten für die sächliche Ausstattung aus den eigenen Haushalten zu übernehmen. Es sei zurzeit noch Aufgabe des Landes, so etwas zu regeln und nicht eine kommunale Aufgabe.

 

Nach kurzer Diskussion im Gremium wird über den Antrag von Mitglied Ullrich, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen, abgestimmt.