Sitzung: 12.06.2012 Schulausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 15 0742/2012
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der Beschulung von Kindern im gemeinsamen Unterricht
unter Berücksichtigung von Einzelfallentscheidungen bezüglich der
Förderschwerpunkte, der erforderlichen Sachausstattung und des zur Verfügung
stehenden Budgets zu.
Herr Loock erklärt,
dass vermehrt Anträge für die Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht eingehen. Anträge, die keine
zusätzlichen Kosten erwarten ließen, würden bewilligt. Anträge, die Kosten für
die sächliche Ausstattung erwarten ließen, würden mit Verweis auf das fehlende
Integrationsbudget zurückgewiesen, bzw. mit dem Vermerk versehen, dass
Beschulung erfolgen könne, wenn die Kosten der Sachausstattung von anderer
Seite übernommen würden. Hierfür kämen Leistungen des Landschaftsverbands
Rheinland (LVR) in Betracht. Es gäbe die Möglichkeit, beim LVR aus einem
Gerätepool Geräte zu beziehen. In dem Fall würden lediglich anfallende Kosten
für Transport, Versicherung und ggf. Erhaltungskosten auf die Gemeinde zukommen.
Die Verwaltung
warte auf ein Landesgesetz, welches die Kostenübernahme einheitlich regelt.
Dann wären die Gemeinden in der Lage, Kosten für die sächliche Ausstattung aus
den eigenen Haushalten zu übernehmen. Es sei zurzeit noch Aufgabe des Landes, so
etwas zu regeln und nicht eine kommunale Aufgabe.
Nach kurzer
Diskussion im Gremium wird über den Antrag von Mitglied Ullrich, gemäß
Beschlussvorschlag zu beschließen, abgestimmt.