Sitzung: 19.06.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden Einwände nicht erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.