Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I.)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die von Seiten der Rechtsanwaltskanzlei Kläne, Frye und Partner im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachte Stellungnahme mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die 2. Offenlage des vorliegenden Entwurfes zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – und beauftragt die Verwaltung eine erneute Offenlage des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Zu 3)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die beiliegende Gestaltungssatzung zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – mit ihrer Begründung als Entwurf einer eigenständigen Satzung gemäß § 86 Abs. 1 BauO NW.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Entwurf einer Gestaltungssatzung für den Bereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – zusammen mit den Planunterlagen zur Bebauungsplanänderung öffentlich auszulegen.

 

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

Die seitens der Öffentlichkeit vorgetragenen Anregungen wurden eingehend geprüft, wie man aus der Vorlage ersehen kann. Es geht immer wieder um die Frage der Umsetzung des vom Rat  beschlossenen Einzelhandelskonzeptes. Alle Aspekte wurden abgewogen und einem Abwägungsprozess unterzogen. Letztendlich führte dies dazu, dass der Plan in einigen Punkten überarbeitet wurde und sich die Verwaltung aufgrund aktueller Rechtsprechung entschlossen hat, eine 2. Offenlage mit den Veränderungen durchzuführen.

 

Mitglied Spiertz teilt für seine Fraktion mit, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmt, da sich keine neuen Erkenntnisse ergeben haben.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.