Sitzung: 12.06.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung
Mitglied Sloot teilt mit, dass von den Anwohnern bereits mehrfach
angemahnt wurde, dass die Abwasserrohre bei Starkregen die Wassermassen nicht
aufnehmen können. Sie fragt an, ob die neu zu verlegenden Abwasserrohre ausreichend
dimensioniert sind, so dass die Anwohner, die bereits mehrfach Wasserschäden
hatten, beruhigt sein können. Auch im Bereich des Eltenberges waren beim
letzten Starkregen erhebliche Schäden gemeldet worden. Sie regt an, die
Verwaltung möge darüber nachdenken, im Bereich des Eltenberges Überlaufbecken
anzulegen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass dies Thema des
Generalentwässerungsplanes ist, der Ende des Jahres vorgestellt werden soll.
Die diesem zugrundeliegenden Hochrechnungen der Starkregenereignisse werden im
Bereich der Europastraße/Fortunastraße/Im Haag nochmals überprüft werden
müssen.
Ergänzend führt er aus, dass die Anwohner der Fortunastraße sich mit
einem entsprechenden Brief an die Technischen Werke gewandt haben, der
entsprechend beantwortet werden wird.
Stellungnahme der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein:
Im Ortsteil Elten
fand sowohl am 20.05.2012 als auch am 23.05.2012 jeweils ein extremes
Gewitterregenereignis statt.
Die bei den
Gewitterregen angefallenen Wassermengen waren allerdings so groß und intensiv,
dass man von katastrophalen Naturereignissen sprechen muss. Es wurden
Regenmengen von bis zu 47,1 mm innerhalb von 70 Minuten bzw. 35,4 mm innerhalb
von 150 Minuten gemessen. Dies entspricht einem Mehrfachen des Bemessungsregens
für Kanalisationsanlagen und muss in den offiziellen Regenaufzeichnungen als
Jahrhundertregen verzeichnet werden.
Wie auch
Erfahrungen aus der Vergangenheit in anderen Kommunen gezeigt haben, sind bei solch katastrophalen
Regenereignissen die Kanalnetze überfordert und es treten Überflutungen der
Straßen und angrenzenden Grundstücke auf. Eine Auslegung der Kanalisationen
samt Regenbecken und Pumpwerken auf solche katastrophale Ereignisse ist technisch nicht umsetzbar und in Bezug
auf die Abwassergebühren auch nicht finanzierbar.
Allgemein erfolgt
die Bemessung von Kanalisationsanlagen über definierte Regenereignisse, die
statistisch alle 5 bzw. alle 10 Jahre auftreten können. Im Jahr 2001 ist das
Kanalnetz von Elten im Zuge eines Generalentwässerungsplans (GEP) auf seine
hydraulische Leistungsfähigkeit hin überprüft worden. Die bei der Berechnung
nachgewiesenen Engstellen sind in der Zwischenzeit alle beseitigt worden.
Aktuell wird ein
neuer GEP für das gesamte Stadtgebiet von Emmerich am Rhein erarbeitet, der
verschärfte Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit gegen Überstauereignisse
der Kanalisation beinhaltet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden bereits
bei der aktuell laufenden Kanalbaumaßnahme im Bereich der Europastraße,
Fortunastraße und Im Haag berücksichtigt.
Aber auch diese
Maßnahmen werden nicht ausreichen können, ein Überstauen des Kanalnetzes bzw.
der Straßenoberflächen bei Starkregenereignissen wie am 20. und 23.05.2012 zu
verhindern.
Eine zusätzliche
Entlastung des Gebietes durch einen Netzverbund lässt sich wohl erst im Zuge
des Ausbaus der Betuwe-Linie verwirklichen. Vorab werden entsprechende
Gespräche mit der Bundesbahn aufgenommen, um eine möglichst frühe Umsetzung
sicherzustellen.
Weitere Maßnahmen,
um hier die Folgen einer Überflutung zu minimieren, sind geplant und u. a. mit
der Anpassung der Straßenausbauplanung im Bereich der Europastraße angegangen
worden.
Hier wird im
Bereich der Bebauung Haus-Nrn. 2-6 / 15-25 der Europastraße das Profil der
Straße nicht wie ursprünglich geplant niveaugleich mit den Hauszugängen
ausgebaut, sondern mit einem Hochbordstein und im Mittel mit 12 cm Auftritt
gebaut. Die hierdurch entstehende „Wanne“ im Straßenraum schafft bei
Starkregenereignissen zusätzlichen Stauraum zur vorübergehenden Wasseraufnahme.
Durch die geplante Mittelrinne und durch die Straßenquerneigung zur Mitte der
Straße wird der Stauraum vergrößert und zum Ist-Zustand eine Verbesserung
erzielt.
Letztlich kann aber
die Stadt Emmerich am Rhein nicht alleine die Folgen einer solchen Katastrophe
verhindern. Hier ist der aktive Selbstschutz der betroffenen
Grundstückseigentümer notwendig (z. B.
durch den Einbau einer Rückschlagklappe in die Hausanschlussleitung,
sowie Sicherung von Kellerlichtschächten und Kellereingangstüren). Darüber
hinaus ist der Abschluss einer Versicherung zu empfehlen, die die
entsprechenden Schäden abdeckt.