Mitglied Sloot teilt mit, dass von den Anwohnern bereits mehrfach angemahnt wurde, dass die Abwasserrohre bei Starkregen die Wassermassen nicht aufnehmen können. Sie fragt an, ob die neu zu verlegenden Abwasserrohre ausreichend dimensioniert sind, so dass die Anwohner, die bereits mehrfach Wasserschäden hatten, beruhigt sein können. Auch im Bereich des Eltenberges waren beim letzten Starkregen erhebliche Schäden gemeldet worden. Sie regt an, die Verwaltung möge darüber nachdenken, im Bereich des Eltenberges Überlaufbecken anzulegen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass dies Thema des Generalentwässerungsplanes ist, der Ende des Jahres vorgestellt werden soll. Die diesem zugrundeliegenden Hochrechnungen der Starkregenereignisse werden im Bereich der Europastraße/Fortunastraße/Im Haag nochmals überprüft werden müssen.

Ergänzend führt er aus, dass die Anwohner der Fortunastraße sich mit einem entsprechenden Brief an die Technischen Werke gewandt haben, der entsprechend beantwortet werden wird.

 

Stellungnahme der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein:

Im Ortsteil Elten fand sowohl am 20.05.2012 als auch am 23.05.2012 jeweils ein extremes Gewitterregenereignis statt.

Die bei den Gewitterregen angefallenen Wassermengen waren allerdings so groß und intensiv, dass man von katastrophalen Naturereignissen sprechen muss. Es wurden Regenmengen von bis zu 47,1 mm innerhalb von 70 Minuten bzw. 35,4 mm innerhalb von 150 Minuten gemessen. Dies entspricht einem Mehrfachen des Bemessungsregens für Kanalisationsanlagen und muss in den offiziellen Regenaufzeichnungen als Jahrhundertregen verzeichnet werden.

Wie auch Erfahrungen aus der Vergangenheit in anderen Kommunen  gezeigt haben, sind bei solch katastrophalen Regenereignissen die Kanalnetze überfordert und es treten Überflutungen der Straßen und angrenzenden Grundstücke auf. Eine Auslegung der Kanalisationen samt Regenbecken und Pumpwerken auf solche katastrophale Ereignisse  ist technisch nicht umsetzbar und in Bezug auf die Abwassergebühren auch nicht finanzierbar.

Allgemein erfolgt die Bemessung von Kanalisationsanlagen über definierte Regenereignisse, die statistisch alle 5 bzw. alle 10 Jahre auftreten können. Im Jahr 2001 ist das Kanalnetz von Elten im Zuge eines Generalentwässerungsplans (GEP) auf seine hydraulische Leistungsfähigkeit hin überprüft worden. Die bei der Berechnung nachgewiesenen Engstellen sind in der Zwischenzeit alle beseitigt worden.

Aktuell wird ein neuer GEP für das gesamte Stadtgebiet von Emmerich am Rhein erarbeitet, der verschärfte Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit gegen Überstauereignisse der Kanalisation beinhaltet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden bereits bei der aktuell laufenden Kanalbaumaßnahme im Bereich der Europastraße, Fortunastraße und Im Haag berücksichtigt.

Aber auch diese Maßnahmen werden nicht ausreichen können, ein Überstauen des Kanalnetzes bzw. der Straßenoberflächen bei Starkregenereignissen wie am 20. und 23.05.2012 zu verhindern.

Eine zusätzliche Entlastung des Gebietes durch einen Netzverbund lässt sich wohl erst im Zuge des Ausbaus der Betuwe-Linie verwirklichen. Vorab werden entsprechende Gespräche mit der Bundesbahn aufgenommen, um eine möglichst frühe Umsetzung sicherzustellen.

Weitere Maßnahmen, um hier die Folgen einer Überflutung zu minimieren, sind geplant und u. a. mit der Anpassung der Straßenausbauplanung im Bereich der Europastraße angegangen worden.

Hier wird im Bereich der Bebauung Haus-Nrn. 2-6 / 15-25 der Europastraße das Profil der Straße nicht wie ursprünglich geplant niveaugleich mit den Hauszugängen ausgebaut, sondern mit einem Hochbordstein und im Mittel mit 12 cm Auftritt gebaut. Die hierdurch entstehende „Wanne“ im Straßenraum schafft bei Starkregenereignissen zusätzlichen Stauraum zur vorübergehenden Wasseraufnahme. Durch die geplante Mittelrinne und durch die Straßenquerneigung zur Mitte der Straße wird der Stauraum vergrößert und zum Ist-Zustand eine Verbesserung erzielt.

 

Letztlich kann aber die Stadt Emmerich am Rhein nicht alleine die Folgen einer solchen Katastrophe verhindern. Hier ist der aktive Selbstschutz der betroffenen Grundstückseigentümer notwendig (z. B.  durch den Einbau einer Rückschlagklappe in die Hausanschlussleitung, sowie Sicherung von Kellerlichtschächten und Kellereingangstüren). Darüber hinaus ist der Abschluss einer Versicherung zu empfehlen, die die entsprechenden Schäden abdeckt.