Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Mitglied Sickelmann bezieht sich auf den TOP 3 der Sitzungsniederschrift und ihre Anfrage, wer die große Leuchtreklame der Fa. Fireworks genehmigt hat.

 

Anmerkung der Verwaltung

Die in Rede stehende Werbeanlage liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. EL / 8 - Gewerbegebiet Beeker Straße /. Kattegat, und ist direkt am Gebäude der Lagerhalle, welche zur Lagerung von Silvesterfeuerwerk dienen soll, angebracht.

Um Bürokratie abzubauen und Behörden zu entlasten, ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vor einiger Zeit um den § 65 Abs. 1 Nr. 33 a ergänzt worden.

Hiernach sind Werbeanlagen u.a. in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebieten an der Stätte der Leistung grundsätzlich genehmigungsfrei.

 

Da die Tatbestandsmerkmale des § 65 Abs. 1 Nr. 33 a BauO NRW erfüllt sind, war aufgrund der Genehmigungsfreiheit der Werbeanlage die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens und die Erteilung einer Baugenehmigung nicht vonnöten.

 

Weiterhin bittet sie zu Tagesordnungspunkt 4 der Niederschrift vom 22.05.2012 die Ergänzung aufzunehmen, dass man in Bezug auf die vorgesehenen Wasserreserven möglicherweise auf die Tiefengrundwässer angewiesen ist, da die Wasserreserven in den ersten und zweiten Grundwasserstöcken sehr hoch mit Nitrat belastet sind.

 

Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden weitere Einwände nicht erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.