Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das
aktuelle Bahnübergangs-
beseitigungskonzept vom 03.02.2009, in der
Fassung vom 31.05.2011, in den
nachfolgenden Punkten zu modifizieren:
BÜ ’s-Heerenberger Straße Eisenbahnüberführung mit Nebenanlagen in
reduzierter Durchfahrtshöhe EÜ-Pkw im jetzigen Verlauf der Straße.
Stimmen dafür 33 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 0
2.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das
aktuelle Bahnübergangs-
beseitigungskonzept vom 03.02.2009, in der
Fassung vom 31.05.2011, in den
nachfolgenden Punkten zu modifizieren:
BÜ Lobither Straße (L472) Eisenbahnüberführung EÜ mit Nebenanlagen
im Bereich der Sportanlagen
BÜ Haagsche Straße Ersatzlose Aufhebung
BÜ Bindsberger Weg Aufhebung und Ersatz mittels
eines Seitenweges zur Straße Grondstein
BÜ Zevenaarer Straße (B8) Straßenüberführung SÜ mit Nebenanlagen
Der Rat beschließt, dem Landesbetrieb
Straßen NRW zudem die Darstellungen, die den Entscheidungsträgern in Form eines
auf Vorschlag des Ratsmitgliedes Frau Ute Sickelmann am 03.07.2012 gezeigten
Filmes und der durch das Ratsmitglied Herrn Johannes ten Brink vorgestellten
Pläne präsentiert wurden, zuzuleiten, um sie dort in die Variantenbetrachtung
des Planfeststellungsverfahrens einzubeziehen.
Stimmen dafür 30 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 3
Mitglied Sickelmann stellt den Antrag, gemäß § 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadt
Emmerich am Rhein, auf Sitzungsunterbrechung. In dieser Sitzungsunterbrechung
soll ein Film gezeigt werden, der eine alternative Planung zum Bahnverlauf im
Ortsteil Elten darstellt. Sie ist der Ansicht, dass diese Lösungen nochmals
überprüft werden und in die Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Straßen
einfließen sollten.
De Vorsitzende lässt über Antrag auf Sitzungsunterbrechung abstimmen.
Der Rat beschließt gemäß § 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat
und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein, die Sitzung zu unterbrechen.
Stimmen dafür 22 Stimmen dagegen
9 Enthaltungen 3
Die Sitzung wird von 18:45 Uhr bis 18.55 Uhr unterbrochen. In der
Sitzungsunterbrechung wird der von Mitglied Sickelmann angekündigte Film
gezeigt.
Nach der Sitzungsunterbrechung bittet Mitglied ten Brink einige seiner
Pläne anhand einer Präsentation zu erläutern
und wörtlich zu protokollieren.
Mitglied ten Brink:
„Herr Bürgermeister, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen,
dieses Thema beraten wir ja schon Jahre
und bis zum Schluss bleibt es ein Ringen. Ich bin mir bewusst, dass es nach so
langer Zeit mit Verhandlungspartnern, Bund
Bahn und Land NRW und unsere Stadt Emmerich zu einem Konsens gekommen
ist. Vorher sind, meiner Meinung nach, vor einer Abstimmung im Rat, noch wesentliche
und bisher noch unbeantwortete Fragen zu klären.
Mut machte die neue Literatur, die der Bundesverkehrsminister
herausgebracht hat „Handbuch Bürgerbeteiligung“ oder andere ähnliche Aussagen
in politischen Veranstaltungen über die Mitwirkung von Bürgern.
1. Mit den uns vorliegenden Planunterlagen würden
sicherlich zwei Detailpunkte in Elten punktuell gelöst. Eine Gesamtbetrachtung
dieser beiden Lösungsansätze über den Tellerrand des Einzelproblems hinaus, die
fehlt. Die durch die geplanten Einzellösungen verbleibenden oder neu aufkommenden und vielleicht dann auch ausbleibenden aber wiederum zwingend erforderlichen
Folgemaßnahmen könnten und müssen bei einer Gesamtlösung einfließen. Diese
aufgelisteten Nachteile und Mängel sind meiner Meinung nach so wesentlich, dass
sie noch vor dem Planfeststellungsverfahren abzuarbeiten und hier auch zu
diskutieren sind.
Jetzt komme ich zu den Forderungen, die ich
persönlich hier vortrage.
Welche Forderungen sollten wir stellen. Die
Planungsabsicht, die B 8, die hier in den Plänen, die wir heute beschließen,
noch vorhanden ist, der Rückbau der Emmericher Straße links der Bahnstrecke,
muss fallen gelassen werden zwischen Viadukt und BÜ. Die B 8 muss hier bestehen
bleiben. Diese Straße darf nicht zurückgebaut werden. Es könnte ja sein, dass
der Planer, der Landesbetrieb Straßen NRW, Ökopunkte sammeln muss. Wir brauchen
aber diese Straßenfläche.
2. Der Erhalt des Radweges auf diesem Abschnitt
wäre die einzige aber nicht behindertengerechte Verbindung von einer Bahnseite
zur anderen.
3. Hier sehen Sie das Beispiel, wie künftig ein
behinderter Fußgänger von links der Bahn in Höhe Sonderwykstraße über die Bahn
herüberkommt auf die andere Seite der Sonderwykstraße. Der Fußweg ist nicht
behindertengerecht. Wie sieht er denn aus. Künftig muss der Fußgänger bis zur
Emmericher Straße. Wir haben damals der Aufhebung der Sonderwyckstraße
zugestimmt, da im Bereich der Emmericher Straße eine Ersatzlösung angedacht
war. Jetzt muss er bis zum Viadukt weiter, unter dem Viadukt durch, die neue
Anbindung hoch und kommt dann auf die
Stadt zum Kolpinghaus, Kirche und Markt. Diese Entfernung beträgt ca. 3 km.
Dies ist m. E., auch in der Rechtsprechung, nicht zulässig. Das ist nicht
zumutbar. D. h., es müsste eigentlich eine Aufforderung nach dem Neubau einer Eisenbahnüberführung
für Fußgänger, irgendwo wo sie günstig und zumutbar ist, kommen.
4. Wir haben in der letzten Fachausschusssitzung
von Herrn Drabiniok (vom Landesbetrieb Straßenbau) vorgetragen bekommen, dass
angedacht ist, in Elten einen Haltepunkt zu schaffen. Dieser Haltepunkt ist in
diesen Planungen nicht enthalten. Angedacht werden könnte, dass dieser
Haltepunkt gleichzeitig die Verbindung für eine behindertengerechte Lösung wird.
5. Der vorhandene Radweg, links der
Strecke, muss zwingend erhalten werden.
Dies ist die Radwegeverbindung Richtung Lobith. Heute schon ist dies eine
Gefahrenstelle. Sie müssen sich später jedoch vorstellen, hier werden noch zwei
Bauwerke, einmal links, einmal rechts der Strecke angebaut. Dass ist der
zukünftige Bauzustand, wie er angedacht ist.
Hier sehen Sie die beiden vorhandenen Gleise, das schwarze sollen die Widerlager
des vorhandenen Viaduktes darstellen. Das dritte Gleis kommt planungsgemäß
links der Strecke und rechts der Strecke kommt die neue B 8. Beide Bauwerke
sind in der Planung so dargestellt, dass sie eine Aufweitung für Rad- und
Fußgänger berücksichtigen. Was geschieht mit der vorhandenen Eisenbahnbrücke.
Bleibt sie so wie sie ist? Fährt man hier jetzt mit dem Rollstuhl
behindertengerecht ein und muss sich dann in die Enge eingliedern?
Das kann es nicht sein. Das ist ein
wesentlicher Bestandteil der Forderungen, die zu dieser Planung gemacht werden
müssen. Und insofern, dieses Eratzbauwerk müsste kommen oder der Gesamtkörper
abgebrochen werden.
6. Aus den vorgenannten Gründen ist also im
Viadukt selbst eine separate Radwegeführung neu zu schaffen. Das ist die
Forderung 6.
Ich gehe nicht weiter auf die anderen Themen ein. Wesentlich ist aber
eins, wenn wir in Elten bauen. Heute haben wir die Chance den Verkehr zu
bündeln, Bahn und B 8 parallel durch Elten zu führen. Ich würde Sie sehr
bitten, daran zu denken, dass diese Lösung für die nächsten 150 – 200 Jahre
bestehen muss. Diese, die wir jetzt haben, besteht seit 1856. Vielen Dank!“
Der Vorsitzende merkt an, dass es in Teilbereichen der Planung eine
große Übereinstimmung gibt. Betr. des Rückbaues der alten B 8 ist immer wieder
gesagt worden, dass dieses gar nicht möglich ist. Auch der Haltepunkt für Elten
ist völlig unstrittig, wo er jedoch eingebaut wird, ist zurzeit noch kein
Thema.
Mitglied Kukulies begrüßt die Anmerkungen von Mitglied ten Brink. Er
stellt den Antrag, getrennt über die Punkte 1 und 2 des Beschlusses
abzustimmen.
Auf Nachfrage von Mitglied Bartels benennt Mitglied Sickelmann die Namen
der Hersteller des Films, die die Erlaubnis erteilt haben, den Film im Rat der
Stadt Emmerich am Rhein zu zeigen. Der Film ist nach Aussage von Herrn de Witt
aus dem Jahre 2008 und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, der Bahn AG und auch
der Verwaltung bekannt.
Wörtlich möchte sie ins Protokoll aufgenommen haben: „Mir ist er
allerdings erst einen Tag nach der Bürgerversammlung zugänglich geworden. Ich
darf auch sagen, dass die Bahn, ich wiederhole dass, sehr positiv darauf
reagiert hat. Der Landesbetrieb NRW soll verlautbart haben, dass sie da zu
höheren Kosten herangezogen würden und aus diesem Grunde diese Lösung verworfen
wird. Deswegen habe ich vorhin gefragt, ob es eine qualifizierte Ablehnung
seitens des Landesministeriums gibt. Es kann ja nicht sein, dass nur die
Kostenargumente eine Rolle spielen und eine sachgerechte Lösung nicht gefunden
wird. Ich denke, dass ist auch in einem Planungsverfahren nicht haltbar, wenn
man das nachweisen kann, dass hier nicht sachgerecht entschieden wird, sondern
aus welchem Topf werden Maßnahmen finanziert.
Ich möchte noch einmal zum Ausdruck bringen, dass ich die Vorlage, die
wir heute zu entscheiden haben, für nicht ausreichend halte, aber nicht, weil
ich mich nicht ausreichend informiert fühle. Ich glaube, ich selber habe mich
sehr gut informiert, allerdings was ich hier als Vorlage habe, dass ist
unzureichend. Ich möchte das noch einmal zu Protokoll geben, ich habe das auch
im Ausschuss für Stadtentwicklung getan, aber das Protokoll sagt, ‚sie fühlt
sich unzureichend informiert. Das ist nicht richtig, ich stelle fest, dass die
Vorlage unzureichend informiert für die Tragweite so einer Entscheidung. Ich
habe da noch drei Fragen an die Verwaltung. Warum nimmt die Verwaltung an, dass
LKW`s unter einem kompliziert verbauten Viadukt herfahren wenn es geradeaus
ohne Kurven sehr bequem geht, um den Tichelkamp zu befahern? Herr ten Brink hat
das ausgeführt, dass vorher und hinterher noch ein Bauwerk kommt. Das ist eine
Befürchtung, dass wir hier mit der B 8, die dann geradeaus vom Englischen Hügel
ins Dorf führt, eine LKW-Zufahrtsrampe bauen. Ich möchte wissen, wie die Verwaltung
zu der Annahme kommt, dass ein LKW-Fahrer dann komplizier rangiert, um den
Tichelkamp zu befahren. Dann möchte ich wissen, wie hoch die höchste Höhe der
Spundwände der neuen B 8 ab dem Niveau der heutigen B 8 ist? Das möchte ich
alles beantwortet haben. Ich bin im Ausschuss gehindert worden, meine Fragen zu
stellen.
Warum werden die Zeichnen und Skizzen für Bürger und auch für uns Politiker nicht perspektivisch
dargestellt. Die Software des Landesbetrieb Straßen NRW, da können Sie auf ihre
Seite gehen, die wirbt noch damit, dass man aus den technischen Zeichnungen
perspektivische machen kann. Und ich habe einen Vermessungsingenieur befragt
dazu, der sagt, es ist ein Knopfdruck. Es ist mir absolut nicht verständlich,
warum wir zur Entscheidungsfindung keine perspektivischen Zeichnungen bekommen.
Und auch ein Höhenmodell war erst auf Nachfrage zugänglich auf einer CD, aber
dann haben wir drei Tischvorlagen bekommen im bearbeitenden Fachausschuss und
mehr als diese Vorlage ist für die Ratsmitglieder nicht vorgesehen. Und wenn
Sie sich die Farbkopien ansehen, dann können Sie noch nicht einmal die Zahlen
lesen. Ich stelle noch einmal fest, dass das für eine weitrechende Entscheidung
eine absolut unzureichende Vorbereitung des Rates ist.“
Erster Beigeordneter Dr. Wachs
teilt hierzu mit, dass Herr Biewald in der ASE-Sitzung hierzu deutlich Stellung
genommen hat. In der Bürgerinformation wurden aufgrund der Unterlagen, die zum
jetzigen Planungsstand vorliegen, die Informationen gegeben. Die Frage nach den entsprechenden Höhen wurde aufgrund
der vorliegenden Unterlagen beantwortet. Jetzt zu sagen, diese Fragen sind
nicht beantwortet worden, ist nicht richtig. Weiterhin teilt er mit, dass in
2009 durch den Rat die Bergvariante als grundsätzliche Entscheidung einstimmig
getroffen worden ist. Auf dieser Grundlage wurde weiter geplant.
Herr Biewald hat in der Sitzung des ASE deutlich gemacht, dass er sich
in seiner Grundlagenplanung in einem Vorplanungsstand befindet, wo die
aufgeworfenen Fragen noch nicht beantwortet werden können, da sie noch nicht
erarbeitet wurden. Sie sind erst dann zu beantworten, wenn die Unterlagen
komplettiert worden sind. Dafür werden noch eineinhalb Jahre benötigt.
Mitglied Sickelmann erwidert hierauf, ihre Fraktion habe bei der
vorbereitenden Fachausschusssitzung am 13.01.2009 zu Protokoll gegeben, dass
sie bei dem BÜ Emmericher Straße mit der bergfußnahen Führung nicht
einverstanden sind, da sie keinen Eingriff in den Berg wünschen. Bei der
Abstimmung hat ihre Fraktion sich enthalten.
Die Rohdaten haben sie auf Nachfrage nicht erhalten, sie hätten auch die
perspektivischen Ansichten sonst selber erstellen können.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt nochmals mit, dass die Mitarbeiter
vom Landesbetrieb Straßen NRW diese Daten noch nicht vollständig vorliegen
haben und auf dem jetzigen Planungsstand sich nicht in der Lage sehen, dieses
technisch herzustellen.
Mitglied Bartels stellt sich die Frage, warum dieser Film keinem
Fachgremium zugänglich geworden ist.
Mitglied Jessner schlägt vor, gemäß Verwaltungsvorlage zu beschließen
und den Landesbetrieb Straßenbau zu bitten, die Varianten, die hier gerade
vorgestellt wurden, in die Variantenbetrachtung des Planfeststellungsverfahrens
einzubeziehen.
Mitglied ten Brink wünscht, dass seine vorgetragenen Forderungen bei den
weiteren Gesprächen und Planungen eingebracht werden.
Mitglied Gertsen teilt im Namen seiner Fraktion mit, dass sie sich dem
Vorschlag von Mitglied Jessner anschließt.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag der Mitglieder Gertsen und Jessner gemäß Vorlage und der Ergänzung abstimmen.
Die Abstimmung erfolgt getrennt über die Punkte 1 und 2.