Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag

 

1.             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das aktuelle Bahnübergangs-

    beseitigungskonzept vom 03.02.2009, in der Fassung vom 31.05.2011, in den

    nachfolgenden Punkten zu modifizieren:

 

          BÜ ’s-Heerenberger Straße      Eisenbahnüberführung mit Nebenanlagen in reduzierter Durchfahrtshöhe EÜ-Pkw im jetzigen Verlauf der Straße.

 

Stimmen dafür 33  Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 0

 

 

2.             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das aktuelle Bahnübergangs-

    beseitigungskonzept vom 03.02.2009, in der Fassung vom 31.05.2011, in den

    nachfolgenden Punkten zu modifizieren:

 

          BÜ Lobither Straße (L472)        Eisenbahnüberführung EÜ mit Nebenanlagen im Bereich der Sportanlagen

 

          BÜ Haagsche Straße               Ersatzlose Aufhebung

 

          BÜ Bindsberger Weg               Aufhebung und Ersatz mittels eines Seitenweges zur Straße Grondstein

 

BÜ Zevenaarer Straße (B8)     Straßenüberführung SÜ mit Nebenanlagen

 

Der Rat beschließt, dem Landesbetrieb Straßen NRW zudem die Darstellungen, die den Entscheidungsträgern in Form eines auf Vorschlag des Ratsmitgliedes Frau Ute Sickelmann am 03.07.2012 gezeigten Filmes und der durch das Ratsmitglied Herrn Johannes ten Brink vorgestellten Pläne präsentiert wurden, zuzuleiten, um sie dort in die Variantenbetrachtung des Planfeststellungsverfahrens einzubeziehen.

 

 

Stimmen dafür 30  Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 3

 

 


Mitglied Sickelmann stellt den Antrag, gemäß § 12  Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadt Emmerich am Rhein, auf Sitzungsunterbrechung. In dieser Sitzungsunterbrechung soll ein Film gezeigt werden, der eine alternative Planung zum Bahnverlauf im Ortsteil Elten darstellt. Sie ist der Ansicht, dass diese Lösungen nochmals überprüft werden und in die Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Straßen einfließen sollten.

 

De Vorsitzende lässt über Antrag auf Sitzungsunterbrechung abstimmen.

 

Der Rat beschließt gemäß § 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein, die Sitzung zu unterbrechen.

 

Stimmen dafür 22  Stimmen dagegen 9  Enthaltungen 3

 

Die Sitzung wird von 18:45 Uhr bis 18.55 Uhr unterbrochen. In der Sitzungsunterbrechung wird der von Mitglied Sickelmann angekündigte Film gezeigt.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung bittet Mitglied ten Brink einige seiner Pläne anhand  einer Präsentation zu erläutern und wörtlich zu protokollieren.

 

Mitglied ten Brink:

„Herr Bürgermeister, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dieses Thema beraten  wir ja schon Jahre und bis zum Schluss bleibt es ein Ringen. Ich bin mir bewusst, dass es nach so langer Zeit mit Verhandlungspartnern, Bund  Bahn und Land NRW und unsere Stadt Emmerich zu einem Konsens gekommen ist. Vorher sind, meiner Meinung nach, vor einer Abstimmung im Rat, noch wesentliche und bisher noch unbeantwortete Fragen zu klären.

 

 

Mut machte die neue Literatur, die der Bundesverkehrsminister herausgebracht hat „Handbuch Bürgerbeteiligung“ oder andere ähnliche Aussagen in politischen Veranstaltungen über die Mitwirkung von Bürgern.

1.   Mit den uns vorliegenden Planunterlagen würden sicherlich zwei Detailpunkte in Elten punktuell gelöst. Eine Gesamtbetrachtung dieser beiden Lösungsansätze über den Tellerrand des Einzelproblems hinaus, die fehlt. Die durch die geplanten Einzellösungen verbleibenden  oder neu aufkommenden und vielleicht  dann auch ausbleibenden aber  wiederum zwingend erforderlichen Folgemaßnahmen könnten und müssen bei einer Gesamtlösung einfließen. Diese aufgelisteten Nachteile und Mängel sind meiner Meinung nach so wesentlich, dass sie noch vor dem Planfeststellungsverfahren abzuarbeiten und hier auch zu diskutieren sind.

Jetzt komme ich zu den Forderungen, die ich persönlich hier vortrage.

Welche Forderungen sollten wir stellen. Die Planungsabsicht, die B 8, die hier in den Plänen, die wir heute beschließen, noch vorhanden ist, der Rückbau der Emmericher Straße links der Bahnstrecke, muss fallen gelassen werden zwischen Viadukt und BÜ. Die B 8 muss hier bestehen bleiben. Diese Straße darf nicht zurückgebaut werden. Es könnte ja sein, dass der Planer, der Landesbetrieb Straßen NRW, Ökopunkte sammeln muss. Wir brauchen aber diese Straßenfläche.

 

2.   Der Erhalt des Radweges auf diesem Abschnitt wäre die einzige aber nicht behindertengerechte Verbindung von einer Bahnseite zur anderen.

 

3.   Hier sehen Sie das Beispiel, wie künftig ein behinderter Fußgänger von links der Bahn in Höhe Sonderwykstraße über die Bahn herüberkommt auf die andere Seite der Sonderwykstraße. Der Fußweg ist nicht behindertengerecht. Wie sieht er denn aus. Künftig muss der Fußgänger bis zur Emmericher Straße. Wir haben damals der Aufhebung der Sonderwyckstraße zugestimmt, da im Bereich der Emmericher Straße eine Ersatzlösung angedacht war. Jetzt muss er bis zum Viadukt weiter, unter dem Viadukt durch, die neue Anbindung hoch und kommt  dann auf die Stadt zum Kolpinghaus, Kirche und Markt. Diese Entfernung beträgt ca. 3 km. Dies ist m. E., auch in der Rechtsprechung, nicht zulässig. Das ist nicht zumutbar. D. h., es müsste eigentlich eine Aufforderung  nach dem Neubau einer Eisenbahnüberführung für Fußgänger, irgendwo wo sie günstig und zumutbar ist,  kommen.

 

4.   Wir haben in der letzten Fachausschusssitzung von Herrn Drabiniok (vom Landesbetrieb Straßenbau) vorgetragen bekommen, dass angedacht ist, in Elten einen Haltepunkt zu schaffen. Dieser Haltepunkt ist in diesen Planungen nicht enthalten. Angedacht werden könnte, dass dieser Haltepunkt gleichzeitig die Verbindung für eine behindertengerechte Lösung wird.

 

5.   Der vorhandene Radweg, links der Strecke,  muss zwingend erhalten werden. Dies ist die Radwegeverbindung Richtung Lobith. Heute schon ist dies eine Gefahrenstelle. Sie müssen sich später jedoch vorstellen, hier werden noch zwei Bauwerke, einmal links, einmal rechts der Strecke angebaut. Dass ist der zukünftige Bauzustand, wie er angedacht ist.  Hier sehen Sie die beiden vorhandenen Gleise, das schwarze sollen die Widerlager des vorhandenen Viaduktes darstellen. Das dritte Gleis kommt planungsgemäß links der Strecke und rechts der Strecke kommt die neue B 8. Beide Bauwerke sind in der Planung so dargestellt, dass sie eine Aufweitung für Rad- und Fußgänger berücksichtigen. Was geschieht mit der vorhandenen Eisenbahnbrücke. Bleibt sie so wie sie ist? Fährt man hier jetzt mit dem Rollstuhl behindertengerecht ein und muss sich dann in die Enge eingliedern?

      Das kann es nicht sein. Das ist ein wesentlicher Bestandteil der Forderungen, die zu dieser Planung gemacht werden müssen. Und insofern, dieses Eratzbauwerk müsste kommen oder der Gesamtkörper abgebrochen werden.

 

6.   Aus den vorgenannten Gründen ist also im Viadukt selbst eine separate Radwegeführung neu zu schaffen. Das ist die Forderung 6.

 

Ich gehe nicht weiter auf die anderen Themen ein. Wesentlich ist aber eins, wenn wir in Elten bauen. Heute haben wir die Chance den Verkehr zu bündeln, Bahn und B 8 parallel durch Elten zu führen. Ich würde Sie sehr bitten, daran zu denken, dass diese Lösung für die nächsten 150 – 200 Jahre bestehen muss. Diese, die wir jetzt haben, besteht seit 1856. Vielen Dank!“

 

Der Vorsitzende merkt an, dass es in Teilbereichen der Planung eine große Übereinstimmung gibt. Betr. des Rückbaues der alten B 8 ist immer wieder gesagt worden, dass dieses gar nicht möglich ist. Auch der Haltepunkt für Elten ist völlig unstrittig, wo er jedoch eingebaut wird, ist zurzeit noch kein Thema.

 

Mitglied Kukulies begrüßt die Anmerkungen von Mitglied ten Brink. Er stellt den Antrag, getrennt über die Punkte 1 und 2 des Beschlusses abzustimmen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Bartels benennt Mitglied Sickelmann die Namen der Hersteller des Films, die die Erlaubnis erteilt haben, den Film im Rat der Stadt Emmerich am Rhein zu zeigen. Der Film ist nach Aussage von Herrn de Witt aus dem Jahre 2008 und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, der Bahn AG und auch der Verwaltung  bekannt.

Wörtlich möchte sie ins Protokoll aufgenommen haben: „Mir ist er allerdings erst einen Tag nach der Bürgerversammlung zugänglich geworden. Ich darf auch sagen, dass die Bahn, ich wiederhole dass, sehr positiv darauf reagiert hat. Der Landesbetrieb NRW soll verlautbart haben, dass sie da zu höheren Kosten herangezogen würden und aus diesem Grunde diese Lösung verworfen wird. Deswegen habe ich vorhin gefragt, ob es eine qualifizierte Ablehnung seitens des Landesministeriums gibt. Es kann ja nicht sein, dass nur die Kostenargumente eine Rolle spielen und eine sachgerechte Lösung nicht gefunden wird. Ich denke, dass ist auch in einem Planungsverfahren nicht haltbar, wenn man das nachweisen kann, dass hier nicht sachgerecht entschieden wird, sondern aus welchem Topf werden Maßnahmen finanziert.

Ich möchte noch einmal zum Ausdruck bringen, dass ich die Vorlage, die wir heute zu entscheiden haben, für nicht ausreichend halte, aber nicht, weil ich mich nicht ausreichend informiert fühle. Ich glaube, ich selber habe mich sehr gut informiert, allerdings was ich hier als Vorlage habe, dass ist unzureichend. Ich möchte das noch einmal zu Protokoll geben, ich habe das auch im Ausschuss für Stadtentwicklung getan, aber das Protokoll sagt, ‚sie fühlt sich unzureichend informiert. Das ist nicht richtig, ich stelle fest, dass die Vorlage unzureichend informiert für die Tragweite so einer Entscheidung. Ich habe da noch drei Fragen an die Verwaltung. Warum nimmt die Verwaltung an, dass LKW`s unter einem kompliziert verbauten Viadukt herfahren wenn es geradeaus ohne Kurven sehr bequem geht, um den Tichelkamp zu befahern? Herr ten Brink hat das ausgeführt, dass vorher und hinterher noch ein Bauwerk kommt. Das ist eine Befürchtung, dass wir hier mit der B 8, die dann geradeaus vom Englischen Hügel ins Dorf führt, eine LKW-Zufahrtsrampe bauen. Ich möchte wissen, wie die Verwaltung zu der Annahme kommt, dass ein LKW-Fahrer dann komplizier rangiert, um den Tichelkamp zu befahren. Dann möchte ich wissen, wie hoch die höchste Höhe der Spundwände der neuen B 8 ab dem Niveau der heutigen B 8 ist? Das möchte ich alles beantwortet haben. Ich bin im Ausschuss gehindert worden, meine Fragen zu stellen.

Warum werden die Zeichnen und Skizzen für Bürger und auch für  uns Politiker nicht perspektivisch dargestellt. Die Software des Landesbetrieb Straßen NRW, da können Sie auf ihre Seite gehen, die wirbt noch damit, dass man aus den technischen Zeichnungen perspektivische machen kann. Und ich habe einen Vermessungsingenieur befragt dazu, der sagt, es ist ein Knopfdruck. Es ist mir absolut nicht verständlich, warum wir zur Entscheidungsfindung keine perspektivischen Zeichnungen bekommen. Und auch ein Höhenmodell war erst auf Nachfrage zugänglich auf einer CD, aber dann haben wir drei Tischvorlagen bekommen im bearbeitenden Fachausschuss und mehr als diese Vorlage ist für die Ratsmitglieder nicht vorgesehen. Und wenn Sie sich die Farbkopien ansehen, dann können Sie noch nicht einmal die Zahlen lesen. Ich stelle noch einmal fest, dass das für eine weitrechende Entscheidung eine absolut unzureichende Vorbereitung des Rates ist.“

 

Erster  Beigeordneter Dr. Wachs teilt hierzu mit, dass Herr Biewald in der ASE-Sitzung hierzu deutlich Stellung genommen hat. In der Bürgerinformation wurden aufgrund der Unterlagen, die zum jetzigen Planungsstand vorliegen, die Informationen gegeben. Die Frage  nach den entsprechenden Höhen wurde aufgrund der vorliegenden Unterlagen beantwortet. Jetzt zu sagen, diese Fragen sind nicht beantwortet worden, ist nicht richtig. Weiterhin teilt er mit, dass in 2009 durch den Rat die Bergvariante als grundsätzliche Entscheidung einstimmig getroffen worden ist. Auf dieser Grundlage wurde weiter geplant.

Herr Biewald hat in der Sitzung des ASE deutlich gemacht, dass er sich in seiner Grundlagenplanung in einem Vorplanungsstand befindet, wo die aufgeworfenen Fragen noch nicht beantwortet werden können, da sie noch nicht erarbeitet wurden. Sie sind erst dann zu beantworten, wenn die Unterlagen komplettiert worden sind. Dafür werden noch eineinhalb Jahre benötigt.

 

Mitglied Sickelmann erwidert hierauf, ihre Fraktion habe bei der vorbereitenden Fachausschusssitzung am 13.01.2009 zu Protokoll gegeben, dass sie bei dem BÜ Emmericher Straße mit der bergfußnahen Führung nicht einverstanden sind, da sie keinen Eingriff in den Berg wünschen. Bei der Abstimmung hat ihre Fraktion sich enthalten.

Die Rohdaten haben sie auf Nachfrage nicht erhalten, sie hätten auch die perspektivischen Ansichten sonst selber erstellen können.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt nochmals mit, dass die Mitarbeiter vom Landesbetrieb Straßen NRW diese Daten noch nicht vollständig vorliegen haben und auf dem jetzigen Planungsstand sich nicht in der Lage sehen, dieses technisch herzustellen.

 

Mitglied Bartels stellt sich die Frage, warum dieser Film keinem Fachgremium zugänglich geworden ist.

 

Mitglied Jessner schlägt vor, gemäß Verwaltungsvorlage zu beschließen und den Landesbetrieb Straßenbau zu bitten, die Varianten, die hier gerade vorgestellt wurden, in die Variantenbetrachtung des Planfeststellungsverfahrens einzubeziehen.

 

Mitglied ten Brink wünscht, dass seine vorgetragenen Forderungen bei den weiteren Gesprächen und Planungen eingebracht werden.

 

Mitglied Gertsen teilt im Namen seiner Fraktion mit, dass sie sich dem Vorschlag von Mitglied Jessner anschließt.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag der Mitglieder Gertsen und Jessner  gemäß Vorlage und der Ergänzung abstimmen. Die Abstimmung erfolgt getrennt über die Punkte 1 und 2.