Sitzung: 10.07.2012 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte
Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und
der Schriftführerin unterzeichnet.