Sitzung: 10.07.2012 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Sterbenk informiert über die sogenannten
B-Module zur Heranführung an den Arbeitsmarkt. Hier machen Jugendliche eine
zwei- bis dreijährige Ausbildung. Die Kosten liegen bei 100 bis 1200 € im
Monat. Bei SOS haben jetzt sieben ihre Prüfung bestanden. Sieben davon haben
eine feste Stelle. Die restlichen vier haben gute Aussichten. Beim TBH haben
sechs bestanden, einer davon hat eine feste Stelle.
Zu den Unterkunftskosten teilt Herr Sterbenk mit,
dass die zulässigen Wohnungsgrößen im SGB II und SGB XII um jeweils 5 qm
angehoben wurde, z.B. von 45 auf 50 qm für eine Person oder von 60 auf 65 qm
für zwei Personen. Während bis zu dieser Änderung etwa 160 bis 170
Bedarfsgemeinschaften einen Eigenanteil
an den Unterkunftskosten tragen mussten. Nach der Angleichung werden es
vielleicht noch zehn Fälle sein. Die erhöhten Beträge bei den Unterkunftskosten
liegen zwischen 30 und 45 €. Kosten, die auf die Stadt zukommen. Bürgermeister
Diks ergänzt, dass die Stadt 50 Prozent der Unterkunftskosten trägt. Er geht
von rund 100.000 € Mehrkosten aus. Herr Sterbenk führt weiter aus, dass die
Fälle zurzeit umgestellt werden und dass bei neuen Fällen die aktuellen
Vorgaben berücksichtigt werden. Mitglied Nellissen fragt nach, ob die Fälle
rückwirkend zum 1. Januar2011 umgestellt werden auch wenn kein Widerspruch
erhoben wurde. Herr Sterbenk sagt, dass hier noch keine Entscheidung vorliegt.
Sicher sei, dass in anhängigen Verfahren auch der zurückliegende Zeitraum neu
beschieden werde.
Mitglied Bartels fragt nach, ob nun mit einer
Umzugswelle zu rechnen sei. Bürgermeister Diks erläutert ihm die
Vorgehensweise. Ferner möchte Mitglied Bartels wissen, um welche
Ausbildungsberufe es sich beim B-Modul handelt. Herr Sterbenk teilt mit, dass
es sich bei SOS überwiegend um kaufmännische Berufe sowie um den Beruf der
Floristin gehandelt hat. Beim TBH seien es technische Berufe und Metallberufe.
Zu den Unterkunftskosten führt Herr Sterbenk weiter
aus, dass diese bereits aufgrund eines neuen Mietspiegels zum 1. Januar 2012
angehoben wurden und nun eine weitere Anhebung erfolge.
Die Vorsitzende geht davon aus, dass in der
Herbst-Sitzung mit einer Vorlage die Auswirkungen der erhöhten
Unterkunftskosten dargestellt werden. Sie hebt hervor, dass viele Menschen
ihren Regelsatz zum Leben nicht hatten, da sie einen Anteil zu den
Unterkunftskosten hieraus tragen mussten. Sie sei froh über das eindeutige
Urteil des Bundessozialgerichtes.
Herr Sterbenk führt aus, dass die Ausschussmitglieder
in der nächsten Sitzung anhand von Beispielen informiert werden, wie viel z.B.
einer vierköpfigen Familie mit Regelsatz und Unterkunftskosten zur Verfügung
stehen. Dieses halte er gerade in Zeiten von Niedriglöhnen für wichtig.