Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Herr Sterbenk informiert über die sogenannten B-Module zur Heranführung an den Arbeitsmarkt. Hier machen Jugendliche eine zwei- bis dreijährige Ausbildung. Die Kosten liegen bei 100 bis 1200 € im Monat. Bei SOS haben jetzt sieben ihre Prüfung bestanden. Sieben davon haben eine feste Stelle. Die restlichen vier haben gute Aussichten. Beim TBH haben sechs bestanden, einer davon hat eine feste Stelle.

 

Zu den Unterkunftskosten teilt Herr Sterbenk mit, dass die zulässigen Wohnungsgrößen im SGB II und SGB XII um jeweils 5 qm angehoben wurde, z.B. von 45 auf 50 qm für eine Person oder von 60 auf 65 qm für zwei Personen. Während bis zu dieser Änderung etwa 160 bis 170 Bedarfsgemeinschaften  einen Eigenanteil an den Unterkunftskosten tragen mussten. Nach der Angleichung werden es vielleicht noch zehn Fälle sein. Die erhöhten Beträge bei den Unterkunftskosten liegen zwischen 30 und 45 €. Kosten, die auf die Stadt zukommen. Bürgermeister Diks ergänzt, dass die Stadt 50 Prozent der Unterkunftskosten trägt. Er geht von rund 100.000 € Mehrkosten aus. Herr Sterbenk führt weiter aus, dass die Fälle zurzeit umgestellt werden und dass bei neuen Fällen die aktuellen Vorgaben berücksichtigt werden. Mitglied Nellissen fragt nach, ob die Fälle rückwirkend zum 1. Januar2011 umgestellt werden auch wenn kein Widerspruch erhoben wurde. Herr Sterbenk sagt, dass hier noch keine Entscheidung vorliegt. Sicher sei, dass in anhängigen Verfahren auch der zurückliegende Zeitraum neu beschieden werde.

 

Mitglied Bartels fragt nach, ob nun mit einer Umzugswelle zu rechnen sei. Bürgermeister Diks erläutert ihm die Vorgehensweise. Ferner möchte Mitglied Bartels wissen, um welche Ausbildungsberufe es sich beim B-Modul handelt. Herr Sterbenk teilt mit, dass es sich bei SOS überwiegend um kaufmännische Berufe sowie um den Beruf der Floristin gehandelt hat. Beim TBH seien es technische Berufe und Metallberufe.

 

Zu den Unterkunftskosten führt Herr Sterbenk weiter aus, dass diese bereits aufgrund eines neuen Mietspiegels zum 1. Januar 2012 angehoben wurden und nun eine weitere Anhebung erfolge.

 

Die Vorsitzende geht davon aus, dass in der Herbst-Sitzung mit einer Vorlage die Auswirkungen der erhöhten Unterkunftskosten dargestellt werden. Sie hebt hervor, dass viele Menschen ihren Regelsatz zum Leben nicht hatten, da sie einen Anteil zu den Unterkunftskosten hieraus tragen mussten. Sie sei froh über das eindeutige Urteil des Bundessozialgerichtes.

 

Herr Sterbenk führt aus, dass die Ausschussmitglieder in der nächsten Sitzung anhand von Beispielen informiert werden, wie viel z.B. einer vierköpfigen Familie mit Regelsatz und Unterkunftskosten zur Verfügung stehen. Dieses halte er gerade in Zeiten von Niedriglöhnen für wichtig.