Mitglied Sickelmann gibt zu Protokoll, dass sie die Niederschrift zur Ausschusssitzung am 12.06.2012 im Tagesordnungspunkt 6 nicht genehmigen wird, da ihr Wortbeitrag einige Passagen nicht enthält, die sie ausdrücklich zu Protokoll gegeben hat. Dabei handelt es sich darum, dass die Vorlage zu betreffendem Tagesordnungspunkt absolut unzureichend für eine Entscheidungsfindung sei. Im Protokoll hingegen ist geschrieben, dass sie sich als Ratsmitglied und Fraktion nicht hinreichend informiert fühlt, was sinnentstellt sei. Sie ist sehr gut informiert gewesen. Sie wollte lediglich objektiv feststellen, dass die Ausschussvorlagen der Tragweite einer solchen Entscheidung nicht genügen. Außerdem hat sie zu Protokoll gegeben, dass die Fragen, die sie zu Höhenangaben hatte, vom Ausschussvorsitzenden nicht zugelassen wurden und sie in ihrer Fragestellung gehindert worden sei.

Vorsitzender Jansen nimmt diesen Nachtrag so an und bittet die Verwaltung, dies in dem folgenden Protokoll aufzunehmen.

Da keine weiteren Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegten Niederschrift erhoben werden,  wird diese vom Vorsitzenden und der stellvertretenden Schriftführerin unterzeichnet.