Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Widmung der Straße „Am Stadion“ (derzeitige Grundstücksbezeichnung Gemarkung Emmerich, Flur 32, Flurstück 335 und 233) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW ohne Beschränkung des Widmungsinhalts für den öffentlichen Verkehr sowie die Widmung der angrenzenden Parkplatzfläche mit Beschränkung auf den Benutzungszweck Öffentlicher Parkplatz.

Bei den zu widmenden Verkehrsflächen handelt sich um eine „sonstige Gemeindestraße“ gemäß § 3 Abs. 4 Ziffer 3 des StrWG NRW.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Emmerich am Rhein.

 


Es wird ein Antrag nach Vorlage gestellt.