Sitzung: 11.09.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0779/2012
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt die unbeschränkte Widmung der in der Vorlage näher
bezeichneten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW für
den öffentlichen Verkehr.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt die Beschränkung des Widmungsinhalts auf die
Benutzungsart Fuß- und Radweg für die in der Vorlage näher bezeichneten
Wegeflächen.
Es handelt sich bei
den zu widmenden Straßen um Gemeindestraßen, bei denen die Belange der
Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen.
Träger der
Straßenbaulast ist die Stadt Emmerich am Rhein.
Es wird ein
Antrag nach Vorlage gestellt.