Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die unbeschränkte Widmung der in der Vorlage näher bezeichneten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW für den öffentlichen Verkehr.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Beschränkung des Widmungsinhalts auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg für die in der Vorlage näher bezeichneten Wegeflächen.

 

Es handelt sich bei den zu widmenden Straßen um Gemeindestraßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Emmerich am Rhein.

 


Es wird ein Antrag nach Vorlage gestellt.