Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Informationen zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel zur Kenntnis.

 

Der vorliegende Entwurf zum LEP NRW – Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel steht mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich am Rhein in Einklang.

 


Herr Kemkes erläutert, dass die Landesregierung im April 2012 den Entwurf zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel auf den Weg gebracht und die Kommunen zur Stellungnahme aufgefordert hat. Anlass hierfür war ein Urteil des OVGs zu Passagen des § 24 a des Landesentwicklungsprogramms, wonach die Regelungen zur Steuerung des Einzelhandels für nichtig erklärt wurden. Daher entstand Bedarf, die Gesetzgebung entsprechend anzupassen. In dem Landesentwicklungsplan wurden Ziele und Grundsätze formuliert. Die Ziele sind zwingend einzuhalten, wohingegen die Grundsätze einem Abwägungsprozess unterliegen. Diese Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans dienen der Steuerung des Einzelhandels und  dem Schutz der Versorgungszentren und stimmen mit den Planungen und dem vom Rat beschlossen Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich am Rhein überein, sodass von Seiten der Verwaltung keine Bedenken gesehen werden.

Mitglied Spiertz trägt vor, dass die BGE diesen Punkt der Tagesordnung bei der Abstimmung ablehnen wird. Er begründet dies damit, dass sich die Stadt Emmerich am Rhein dadurch jeglichen Handlungsspielraum nimmt. Dies wird man auch bei den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 6 sehen, wo sich „die Stadt mehr oder weniger die Handschellen anlegt“.

Mitglied Sickelmann gibt an, dass die Grünen diesen Vorschlag mit tragen werden. Grund dafür sei, dass die Innenstädte lebensfähig erhalten bleiben sollen.

Mitglied ten Brink sagt, dass auch die CDU diesen Beschluss mittragen wird. Er dient dazu, den Einzelhandel im Zentrum zu stärken und keine großflächigen Maßnahmen außerhalb des Zentrums zu ermöglichen.