Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Bericht zu den durchgeführten Beteiligungen nach den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zur Kenntnis.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den beiliegenden Entwurf als Entwurf der Offenlage und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 


Herr Spiertz gibt zu Protokoll, dass er wegen Befangenheit bei diesem Tagesordnungspunkt weder beraten noch abstimmen wird.

Herr Beckschäfer sagt, dass die BGE zustimmt und stellt den Antrag.