Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Probebohrungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, einen Vertreter des zuständigen Dezernats der Bezirksregierung Düsseldorf nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie zu einer der nächsten ASE – Sitzungen einzuladen, um zu dem Projekt aus Sicht der WRRL Stellung zu nehmen.

 


Zur Erläuterung der Vorlage erklärt Herr Kemkes, dass die Verwaltung sich aufgrund von Pressemitteilungen veranlasst gesehen hat, den Ausschuss für Stadtentwicklung zu informieren. Die Grundsatzfrage der Abgrabung auf der gegenüberliegenden Rheinseite wird von dem zuständigen Dezernat bei der Bezirksregierung, welches die Maßnahmen mit begleitet, mit einem klaren Nein beantwortet. Dies soll auch deswegen nicht passieren, weil das Abgrabungskonzept des Kreises Kleve – wozu sich auch die Stadt Emmerich am Rhein geäußert hat – an dieser Stelle keine Abgrabungen vorsieht. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist in vielen Gesprächen an den „Runden Tischen“ mit Vertretern der Kommunen und Fachbehörden abgearbeitet worden. Den Gesprächen bezüglich Emmerich hat die Stadt Emmerich immer beigewohnt. Herr Kemkes verweist hier auf eine Vorlage für den Ausschuss für Stadtentwicklung vom 09.06.2009, in der die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie dargelegt und auch die Ergebnisse der „Runden Tische“ vorgestellt wurden. Hier wurde aufgeführt, was für Ideen zur Verbesserungen der Ökologie und der Strukturen anhand von Gewässern angedacht sind. In der Vorlage für den Ausschuss für Stadtentwicklung am 26.01.2010 wurde ein Projekt des NABU vorgestellt – Anlage von Auewald und Nebenrinnen im Bereich des Emmericher Wardt -  was im Prinzip in die gleiche Richtung geht, wie das jetzige Projekt, das Gegenstand der Wasserrahmenrichtlinie ist. Angedacht ist hier, die Uferböschung abzuflachen und durch Anlage einer Nebenrinne zu ergänzen. Auf dem der Vorlage beigefügten Plan, zeigt Herr Kemkes die Flächen Richtung Emmericher Wardt und Dornicker Wardt, an denen bereits 2009 ein solches Projekt angedacht war. Außerdem erklärt er, dass auf der gegenüberliegenden Rheinseite nun vorgesehen ist, die blau schraffierte Fläche im Bereich des Rheinstromes abzutragen, sodass eine Uferabflachung entsteht. Die dahinterliegende beige schraffierte Fläche soll auf dem jetzigen Höhenniveau bestehen bleiben. Die blaue Fläche, die an die beige anschließt, soll eine Nebenrinne darstellen und die Funktion der Schaffung eines Retentionsraumes haben. Das Wasser soll dann im Fall eines Hochwassers in diese Rinne schneller einfließen und beim Rückgang des Hochwassers auch schneller wieder abfließen können. Dies hat wenig mit dem Thema Abgrabung zu tun, obschon Boden abgetragen werden muss.

Im Zuge der „Runden Tische“ ist im Bereich des Rheinstromes-Nord für den Gesamtbereich Nordrhein-Westfalen versucht worden Maßnahmen zu entwickeln, um den Retentionsraum zu verbessern. Das sind in einer so genannten hydrologischen Studie aufgeführte 41 Maßnahmen. Auf Bitten des Umweltministeriums sollte nun geprüft werden, welche Maßnahmen schon möglichst früh umgesetzt werden können. Auf dieser Grundlage wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, um zu prüfen, ob die Maßnahmen an diesen Stellen durchgeführt werden können, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und was die Maßnahme an Ziele und Zweck der Planung bringt. Die Bezirksregierung hat bereits angeboten voraussichtlich gegen Ende des Jahres, wenn die Ergebnisse der Studie vorliegen, im Ausschuss für Stadtentwicklung vorzusprechen und näheres zu erläutern.

Mitglied Bartels fragt, ob die vorgenommen Abgrabungen nach Ausführung der Maßnahmen wieder mit Flutwiesen bewachsen sein werden oder ob die Erosion, die durch die Maßnahme entstehen wird, so bleibt.

Herr Kemkes stellt es sich so vor, dass im Bereich des Ufers eine Abflachung gegeben sein wird, die anschließend in flacherer Form genauso aussieht wie zum jetzigen Zeitpunkt. Im Bereich der angelegten Rinne, in der lediglich im Hochwasserfall Wasser stehen wird, sollen sich normale Wiesenlandschaften zeigen. Da er die genauen Ausführungen jedoch auch nicht explizit kennt, möchte er in diesem Punkt noch nichts vorwegnehmen. Für eine solche Ausführung spricht, dass die Ziele „ökologische Strukturen schaffen und Wasserqualität verbessern“ verfolgt werden, sodass das Landschaftsbild nach Abschluss der Bauarbeiten wieder in dem gleichen Bild erscheinen sollte, wie es heute ist.

Mitglied Reintjes fragt, ob angedacht ist, künftige Einzelmaßnahmen aus der Wasserrahmenrichtlinie als mögliche Ausgleichsmaßnahmen für Bauleitplanverfahren zu verwenden. Weiter möchte er wissen, ob es diesbezüglich bereits konkrete Kontakte zu dem Deichverband gegeben hat.

Darauf antwortet Herr Kemkes, dass bereits zwischen der Verwaltung und dem Deichverband Kontakte stattgefunden haben. Es könnte sein, dass es Maßnahmen gibt, die eine ökologische Verbesserung darbieten und wenn diese Maßnahmen durchgeplant und an Dritte gegebenen werden können, indem sie einen erforderlichen Ausgleich, der im Rahmen einer Planung möglicherweise notwendig ist, anbietet als eine geeignete Ausgleichsmaßnahme. Dies muss vertraglich allerdings noch weiter verfestigt werden.

Mitglied Sickelmann bedankt sich im Namen ihrer Fraktion für die ausführliche Sachdarstellung. Sie hegt allerdings noch immer Misstrauen gegenüber dem Vorhaben, da sie sich nicht sicher ist, ob die Planung tatsächlich unabhängig ist, in Anbetracht der Tatsache, dass die Kiesbetriebe zunächst Probebohrungen vornehmen um der Stadt Emmerich am Rhein anschließend zu sagen, wie der Boden aussieht. Der Verband sitzt eigentlich als Verbandsmitglied an den „Runden Tischen“ und nutzt sein Insiderwissen, um sich ins Geschäft zu bringen. Sie fordert die Stadt auf, die touristischen Interessen im Blick zu halten und fragt, ob die verschiedenen Landschaftselemente noch erhalten bleiben können, die das jetzige Landschaftsbild auszeichnen. Zudem wünscht sie, dass die Arbeiten auf der anderen Rheinseite abschnittsweise vorgenommen werden, damit das Landschaftsbild von der Promenade aus auch weiterhin erhalten bleibt.

Herr Kemkes erläutert, dass in einem solchen Verfahren ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss und in diesem Zuge die Öffentlichkeit und auch die Stadt Emmerich am Rhein als Nachbarkommune beteiligt werden. Dabei sollte allerdings immer bedacht werden, dass dieses Projekt im Rahmen der Wasserrichtlinie stattfindet, die immer das Ziel der Verbesserung von Wasser, Natur und Landschaft verfolgt. Für die Umsetzung einiger Maßnahmen kann es auch notwendig sein, dass Bagger in der Landschaft eingesetzt werden müssen, jedoch sollte dies möglichst schonend passieren und wichtige Landschaftsstrukturen erhalten bleiben.

Mitglied Sickelmann ist sich bezüglich der Unabhängigkeit diesen Konzeptes noch immer unschlüssig und weist darauf hin, dass die Interessen der Stadt Emmerich am Rhein bezüglich des Naturschutzes an erster Stelle stehen sollten.

Mitglied ten Brink fragt an, ob sich beidseitig der blauen Strukturen Grünflächen in Form von Auengebüsche und Auenwälder bilden werden. Auch Herr Kemkes versteht den Plan so, wie es sich Mitglied ten Brink vorstellt.

Vorsitzender Jansen bedankt sich für den ausführlichen Sachstandsbericht bei Herrn Kemkes.