Sitzung: 11.09.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 05 - 15 0780/2012
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Probebohrungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, einen Vertreter des zuständigen Dezernats der Bezirksregierung Düsseldorf nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie zu einer der nächsten ASE – Sitzungen einzuladen, um zu dem Projekt aus Sicht der WRRL Stellung zu nehmen.
Zur Erläuterung
der Vorlage erklärt Herr Kemkes, dass die Verwaltung sich aufgrund von
Pressemitteilungen veranlasst gesehen hat, den Ausschuss für Stadtentwicklung
zu informieren. Die Grundsatzfrage der Abgrabung auf der gegenüberliegenden
Rheinseite wird von dem zuständigen Dezernat bei der Bezirksregierung, welches
die Maßnahmen mit begleitet, mit einem klaren Nein beantwortet. Dies soll auch
deswegen nicht passieren, weil das Abgrabungskonzept des Kreises Kleve – wozu
sich auch die Stadt Emmerich am Rhein geäußert hat – an dieser Stelle keine
Abgrabungen vorsieht. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist in vielen
Gesprächen an den „Runden Tischen“ mit Vertretern der Kommunen und Fachbehörden
abgearbeitet worden. Den Gesprächen bezüglich Emmerich hat die Stadt Emmerich
immer beigewohnt. Herr Kemkes verweist hier auf eine Vorlage für den Ausschuss
für Stadtentwicklung vom 09.06.2009, in der die Umsetzung der europäischen
Wasserrahmenrichtlinie dargelegt und auch die Ergebnisse der „Runden Tische“
vorgestellt wurden. Hier wurde aufgeführt, was für Ideen zur Verbesserungen der
Ökologie und der Strukturen anhand von Gewässern angedacht sind. In der Vorlage
für den Ausschuss für Stadtentwicklung am 26.01.2010 wurde ein Projekt des NABU
vorgestellt – Anlage von Auewald und Nebenrinnen im Bereich des Emmericher
Wardt - was im Prinzip in die gleiche
Richtung geht, wie das jetzige Projekt, das Gegenstand der
Wasserrahmenrichtlinie ist. Angedacht ist hier, die Uferböschung abzuflachen
und durch Anlage einer Nebenrinne zu ergänzen. Auf dem der Vorlage beigefügten
Plan, zeigt Herr Kemkes die Flächen Richtung Emmericher Wardt und Dornicker
Wardt, an denen bereits 2009 ein solches Projekt angedacht war. Außerdem
erklärt er, dass auf der gegenüberliegenden Rheinseite nun vorgesehen ist, die
blau schraffierte Fläche im Bereich des Rheinstromes abzutragen, sodass eine
Uferabflachung entsteht. Die dahinterliegende beige schraffierte Fläche soll
auf dem jetzigen Höhenniveau bestehen bleiben. Die blaue Fläche, die an die
beige anschließt, soll eine Nebenrinne darstellen und die Funktion der
Schaffung eines Retentionsraumes haben. Das Wasser soll dann im Fall eines
Hochwassers in diese Rinne schneller einfließen und beim Rückgang des
Hochwassers auch schneller wieder abfließen können. Dies hat wenig mit dem
Thema Abgrabung zu tun, obschon Boden abgetragen werden muss.
Im Zuge der
„Runden Tische“ ist im Bereich des Rheinstromes-Nord für den Gesamtbereich
Nordrhein-Westfalen versucht worden Maßnahmen zu entwickeln, um den
Retentionsraum zu verbessern. Das sind in einer so genannten hydrologischen
Studie aufgeführte 41 Maßnahmen. Auf Bitten des Umweltministeriums sollte nun
geprüft werden, welche Maßnahmen schon möglichst früh umgesetzt werden können.
Auf dieser Grundlage wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, um zu prüfen, ob
die Maßnahmen an diesen Stellen durchgeführt werden können, welche
Voraussetzungen gegeben sein müssen und was die Maßnahme an Ziele und Zweck der
Planung bringt. Die Bezirksregierung hat bereits angeboten voraussichtlich
gegen Ende des Jahres, wenn die Ergebnisse der Studie vorliegen, im Ausschuss
für Stadtentwicklung vorzusprechen und näheres zu erläutern.
Mitglied Bartels
fragt, ob die vorgenommen Abgrabungen nach Ausführung der Maßnahmen wieder mit
Flutwiesen bewachsen sein werden oder ob die Erosion, die durch die Maßnahme
entstehen wird, so bleibt.
Herr Kemkes
stellt es sich so vor, dass im Bereich des Ufers eine Abflachung gegeben sein
wird, die anschließend in flacherer Form genauso aussieht wie zum jetzigen
Zeitpunkt. Im Bereich der angelegten Rinne, in der lediglich im Hochwasserfall
Wasser stehen wird, sollen sich normale Wiesenlandschaften zeigen. Da er die
genauen Ausführungen jedoch auch nicht explizit kennt, möchte er in diesem
Punkt noch nichts vorwegnehmen. Für eine solche Ausführung spricht, dass die
Ziele „ökologische Strukturen schaffen und Wasserqualität verbessern“ verfolgt
werden, sodass das Landschaftsbild nach Abschluss der Bauarbeiten wieder in dem
gleichen Bild erscheinen sollte, wie es heute ist.
Mitglied Reintjes
fragt, ob angedacht ist, künftige Einzelmaßnahmen aus der
Wasserrahmenrichtlinie als mögliche Ausgleichsmaßnahmen für
Bauleitplanverfahren zu verwenden. Weiter möchte er wissen, ob es diesbezüglich
bereits konkrete Kontakte zu dem Deichverband gegeben hat.
Darauf antwortet
Herr Kemkes, dass bereits zwischen der Verwaltung und dem Deichverband Kontakte
stattgefunden haben. Es könnte sein, dass es Maßnahmen gibt, die eine
ökologische Verbesserung darbieten und wenn diese Maßnahmen durchgeplant und an
Dritte gegebenen werden können, indem sie einen erforderlichen Ausgleich, der
im Rahmen einer Planung möglicherweise notwendig ist, anbietet als eine
geeignete Ausgleichsmaßnahme. Dies muss vertraglich allerdings noch weiter
verfestigt werden.
Mitglied
Sickelmann bedankt sich im Namen ihrer Fraktion für die ausführliche
Sachdarstellung. Sie hegt allerdings noch immer Misstrauen gegenüber dem
Vorhaben, da sie sich nicht sicher ist, ob die Planung tatsächlich unabhängig
ist, in Anbetracht der Tatsache, dass die Kiesbetriebe zunächst Probebohrungen
vornehmen um der Stadt Emmerich am Rhein anschließend zu sagen, wie der Boden
aussieht. Der Verband sitzt eigentlich als Verbandsmitglied an den „Runden Tischen“
und nutzt sein Insiderwissen, um sich ins Geschäft zu bringen. Sie fordert die
Stadt auf, die touristischen Interessen im Blick zu halten und fragt, ob die
verschiedenen Landschaftselemente noch erhalten bleiben können, die das jetzige
Landschaftsbild auszeichnen. Zudem wünscht sie, dass die Arbeiten auf der
anderen Rheinseite abschnittsweise vorgenommen werden, damit das
Landschaftsbild von der Promenade aus auch weiterhin erhalten bleibt.
Herr Kemkes
erläutert, dass in einem solchen Verfahren ein wasserrechtliches
Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss und in diesem Zuge die
Öffentlichkeit und auch die Stadt Emmerich am Rhein als Nachbarkommune
beteiligt werden. Dabei sollte allerdings immer bedacht werden, dass dieses
Projekt im Rahmen der Wasserrichtlinie stattfindet, die immer das Ziel der
Verbesserung von Wasser, Natur und Landschaft verfolgt. Für die Umsetzung
einiger Maßnahmen kann es auch notwendig sein, dass Bagger in der Landschaft
eingesetzt werden müssen, jedoch sollte dies möglichst schonend passieren und
wichtige Landschaftsstrukturen erhalten bleiben.
Mitglied
Sickelmann ist sich bezüglich der Unabhängigkeit diesen Konzeptes noch immer
unschlüssig und weist darauf hin, dass die Interessen der Stadt Emmerich am
Rhein bezüglich des Naturschutzes an erster Stelle stehen sollten.
Mitglied ten
Brink fragt an, ob sich beidseitig der blauen Strukturen Grünflächen in Form
von Auengebüsche und Auenwälder bilden werden. Auch Herr Kemkes versteht den
Plan so, wie es sich Mitglied ten Brink vorstellt.
Vorsitzender Jansen bedankt sich für den
ausführlichen Sachstandsbericht bei Herrn Kemkes.