Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 4 c EigVO:
1. den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2011 festzu-   
    stellen und

2. den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
    a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein
        im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und
    b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 270.635,44 € in die allgemeine Rücklage
        (Gewinnrücklage) und

3. den Betriebsausschuss zu entlasten.


 


 

Mitglied Hövelmann stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.