Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Verweisung an den Schulausschuss.

 

Begründung:

Die Auflösung und Errichtung von Schulen ist eine schulorganisatorische Aufgabe (§ 81 (2) Schulgesetz NRW), über die der Schulträgers nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung beschließt. Gem. § 7 (3) Ziffer g) berät der Schulausschuss den Rat in allen Angelegenheiten, die die Schulen in Trägerschaft der Stadt betreffen.

Lt. tel. Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf sind Anträge zur Errichtung von Sekundarschulen bis zum 30. November 2012 zu stellen.

 

Im Vorfeld dazu müssen jedoch umfangreiche Vorarbeiten geleistet und Beschlüsse getroffen werden. Außer einem politischen Konsens, der nach Beteiligung der entsprechenden Ausschüsse in einem Ratsbeschluss endet, müssen nachfolgende Bedingungen erfüllt werden:

 

  • Da eine Beteiligung der Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich ist, müssen Informationsveranstaltungen für die Erziehungsberechtigten einer Elternbefragung vorgeschaltet werden.
  • Die umliegenden Kommunen müssen zur geplanten Errichtung einer Sekundarschule Stellung nehmen – dafür muss ihnen genügend Zeit eingeräumt werden.
  • Alle beteiligten Schulen, dies sind die Schulen, die aufgrund der Neugründung der Sekundarschule aufgelöst werden und die Schulen, die bezüglich der verpflichtenden Kooperationsvereinbarung für die Übergänge zur Sekundarstufe II betroffen sind, müssen beteiligt werden und letztlich einen Beschluss ihrer jeweiligen Schulkonferenz herbeiführen.
  • Bei der Einreichung des Antrages auf Errichtung einer Sekundarschule muss ein pädagogisches Konzept vorgelegt werden. Dieses Konzept muss speziell für die geplante Sekundarschule erstellt werden. Dazu ist eine Arbeitsgruppe zu gründen, wo hierzu unbedingt die Mitwirkung von Pädagogen erforderlich ist.

 

Die Bezirksregierung rät davon ab, bereits für das Schuljahr 2013/2014 einen Antrag zu stellen, da die notwendigen Vorarbeiten nicht in der dafür erforderlichen Zeit mit Sorgfalt durchgeführt werden könnten.

 


 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.