Sitzung: 06.11.2012 Rat
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden Einwände nicht erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.
Sitzung: 06.11.2012 Rat
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden Einwände nicht erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.