Der Vorsitzende erläutert eingehend die Vorlage. Besonders weist er darauf hin, dass heute nur der Beschluss gefasst werden soll, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mitzuteilen, wen der Rat der Stadt Emmerich bevorzugt. Das Grundstück gilt dann als reserviert.

Die Konzepte beider Bieter sind dem Rat seit geraumer Zeit bekannt. Neue Erkenntnisse liegen nicht vor.  Einzelheiten sind später über den städtebaulichen Vertrag zu regeln und entsprechend vorab durch die politischen Gremien zu beschließen.

 

Mitglied Kukulies erklärt, dass seine Fraktion davon ausgegangen ist, dass mit der Zustimmung zu dieser verkürzten Einladung auch die Vorlage rechtzeitig mit der Einladung versandt werden würde. Die Einladung wurde am vergangenen Freitag zugestellt, die Vorlage lag jedoch erst am Montag zur Fraktionssitzung vor. Er begründet so den Beratungsbedarf seiner Fraktion.

 

Mitglied Bartels kritisiert,  dass die gestellten Fragen, die von Mitglied Sickelmann   am Freitag schriftlich bei der Verwaltung eingegangen sind, von der Verwaltung bis heute nicht beantwortet werden konnten, den Ratsmitglieder jedoch heute eine Entscheidung abverlangt wird und die Vorlage erst am gestrigen Montag vorlag. Weiterhin moniert er, dass die Verwaltung im Beschluss eindeutig die Firma ReAct bevorzugt.  Er fragt nach,  ob das Thema „Asylbewerber für Emmerich“ vom Tisch ist, wenn der Rat heute eine Entscheidung trifft.

 

Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass es eine 100 %ige Sicherheit nicht gibt.

Auf die Fragen von Mitglied Bartels erläutert der Vorsitzende, dass es heute nicht um Namen und Personen geht. Sollte der Rat sich heute für das von der Verwaltung vorgeschlagene Projekt der ReAct entscheiden, wird die Verwaltung der Bundesanstalt für Immobilien (BIMA) diesen Beschluss mitteilen. Die BIMA wird versuchen das Geschäft mit  der Firma ReACt abzuschließen.  Wer letztendlich Käufer der Immobilie sein wird, kann jetzt noch nicht gesagt werden. Es wird eine neue Gesellschaft gegründet, die die Aufgabe übernehmen wird, das Kasernengelände nach den vorgestellten Grundzügen umzusetzen. Diese Planungen werden jedoch in Gesprächen und nach dem städtebaulichen Vertrag abgestimmt und beraten.

Von daher wäre eine Bonitätsprüfung der beiden Firmen nicht erforderlich.

 

Mitglied Bartels appelliert an die Ratsmitglieder heute keine Entscheidung zu treffen, da keine  Hintergrundinformation über die Beteiligten an diesem Verfahren vorliegt.

 

Mitglied Sickelmann gibt zu Protokoll, dass sich ihre Fraktion davon distanziert, dass mit Hilfe der Asyldebatte der Rat zu einer Entscheidung gedrängt werden soll,  für die aus ihrer Sicht die Geschäftsgrundlage, nach der heutigen Berichterstattung in der Presse, entfallen ist.

Sie bezieht sich eingehend auf das Schreiben ihrer Fraktion vom 2. November 2012 und bittet die dort gestellten Fragen zu beantworten.

 

 

Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb:

 

  1. Frage

Ist die Ausübung des Erstzugriffes der Stadt Emmerich noch möglich?

 

Hier verweist der Vorsitzende auf die Sachdarstellung in der Vorlage in der es heißt: Der Kommune steht die Erstzugriffsoption nur zu, wenn sie verbindlich gegenüber der BIMA erklärt, dass der Erwerb unmittelbar der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient, zu der sie gesetzlich verpflichtet ist, also nein.

 

  1. Frage

Wenn nein, warum nicht? Und wann wurde ggf. der Verzicht die durch die Stadt erklärt? Gab es hierzu einen Ratsbeschluss?

 

Am 14.02.2009 wurde in der Ältestenratsitzung das Objekt vorgestellt und es wurden auch Kaufpreise genannt.  Die Fraktionsvorsitzenden wurden gebeten ein entsprechendes Signal abzugeben, ob die Verwaltung sich mit dem Selbstkauf der Kaserne befassen sollte. Dieses Signal ist nicht bei der Verwaltung eingegangen. Einige Fraktionen haben jedoch in öffentlichen Statements ihre Meinung dargelegt, nicht zu kaufen. Aus diesem Grund hat sich die Verwaltung nicht an der Ausschreibung beteiligt.

 

  1. Frage

Ist die Option von der BürgerGemeinschaft vorgeschlagen (BIMA bleibt Eigentümer – Kommune erschließt und entwickelt, Schreiben vom 09.10.12) geprüft worden? Zu welchem Ergebnis ist die Stadt gekommen?

 

Die Verwaltung hat mit der BIMA diesbezüglich gesprochen.  Da das Ausschreibungsverfahren schon seit geraumer Zeit läuft und auch Interessenten für das Grundstück vorhanden sind, kam der Vorschlag der BGE nicht in Frage.

Auf Nachfrage von Mitglied Sickelmann teilt der Vorsitzende mit, dass der Verwaltung seit mindestens 1 ½  Jahren bekannt ist, dass die BIMA das Gelände vermarktet

 

  1. Frage

Wie hoch ist der Gutachterwert der Liegenschaft?

 

Die Frage wird im nichtöffentlichen Teil beantwortet werden.

 

  1. Haben die Stadt oder ihre Töchter mitgeboten, Wenn ja, wie hoch?

 

Eine Tochtergesellschaft hat mitgeboten, Einzelheiten werden im nichtöffentlichen Teil mitgeteilt.

 

  1. Könnte die Rudolf W. Stahr-Sozial- und Kulturstiftung für Bildungszwecke (wissenschaftliche Einrichtung) diese Liegenschaft erwerben?

 

Die Stiftung beteiligt sich nicht an Grundstücksgeschäften und ist auch nicht in der Lage solche Größensummen zu aufzubringen. Die Satzung der Stiftung lässt keine Grundstücksgeschäfte in der von Mitglied Sickelmann nachgefragten Art zu.

 

 

  1. Gibt es durch den neuen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages neue Überlegungen zum Erweb des Grundstückes?

 

Diese Frage beantwortet der Vorsitzende mit einem „Nein“.

 

  1. Wird nach Einschätzung der Verwaltung die Möglichkeit der Förderprogramme die Bandbreite der Nutzungen der Liegenschaft z. B. für den Bildungsbereich (Hochschule Rhein-Waal/öffentliche Aufgabe) wieder größer?

 

Beide Investoren haben Gespräche mit der Hochschule Rhein-Waal geführt und Interesse, auf dem Kasernengelände entsprechende Projekte in Verbindung mit neu anzusiedelnden Firmen und der Hochschule umzusetzen. Darüber hinaus ist der Verwaltung nichts weiter bekannt.

 

  1. Sieht die Verwaltung durch den jetzt aufgebauten „Druck“ noch eine sachgerechte Entscheidung gewährleistet?

 

Der Vorsitzende macht klar, dass es dem Rat obliegt,  ob er sich für einen der beiden Investoren entscheidet oder nicht. Was dann  auf die Stadt zukommt, kann jetzt noch nicht  beantwortet werden.

 

Fragen zu den städtebaulichen Auswirkungen:

 

  1. Soll hier auf 20 ha oder in Teilbereichen ein Industriegebiet (GIB) oder ein allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) entwickelt werden?

 

Hier soll in keiner Weise ein Industriegebiet auf den Weg gebracht werden. Das lässt das städtebauliche Konzept und auch die Wasserschutzzone III a nicht zu.

 

  1. Welche Emissionen werden aus den zu erwartenden Ansiedlungen z. B. Autobahnraststätte, Kfz-Rekonditionierung erwartet?

 

Hierzu teilt die Verwaltung mit, das sich diese und die nächsten Fragen schon sehr im Detail des tatsächlichen Planens und Bauens bewegen. Das wird Aufgabe des sich anschließenden Planungsprozesses sein. Die Konfliktfragen ‚Wohnbebauung und gewerbliche Nutzung’ werden im Rahmen der Bauleitplanung zu bewältigen sein.  So können diese Fragen heute auch noch nicht beantwortet werden.

 

  1. Wie wirkt sich ein Industrie- und Gewerbegebiet auf die Wertentwicklung der Wohnlage in Borghees aus?

 

Durch die Rahmenplanung, die der Rat auf den Weg gebracht hat,  wird die Werteentwicklung  in Borghees nicht negativ beeinflusst? Die Details werden jedoch, wie auch eben dargestellt, später abgearbeitet werden.

 

  1. Welche Auswirkungen durch Emissionen könnten sich auf den Naherholungsbereich des Borgheeser Waldes ergeben?

 

Auch diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn im Detail vorliegt, wer sich hier ansiedeln wird.

 

 

  1. Welche Auswirkungen haben die angedachten großen Flächenversiegelungen auf das Trinkwasserdargebot des Emmericher Wasserwerkes?

 

Auch das kann erst später beantwortet werden, jedoch sind aus heutiger Sicht die meisten Flächen des Geländes versiegelt.

 

  1. Welchen Abwassergebührenausfall erwartet die Verwaltung durch die Abkopplung der Entsorgung durch die dezentrale Abwasserentsorgung von 30 ha?

 

Es wird kein Gebührenausfall erwartet, da gemäß § 7 der Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht.

 

  1. Wie wird zukünftig der Anschluss- und Benutzungszwang für andere Gebührenzahler ausgeübt (Gleichbehandlung)?

 

Auch die Verwaltung sieht das so, dass hier eine Gleichbehandlung ausgeübt werden muss.

 

Fragen zu den arbeitspolitischen Zielen:

 

  1. Umsiedlung vorhandener Unternehmen – Welche Unternehmen sind gemeint?

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Verwaltung nicht bekannt, dass Unternehmen umgesiedelt werden.

 

  1. Bedarfsorientierte Schaffung von Arbeitsplätzen unter Ausschluss von Konkurrenz zum vorhandenen Angebot. Wie soll Bedarf ermittelt werden? Was ist mit Ausschluss von Konkurrenz gemeint? Warum soll sich keine Konkurrenz entwickeln?

 

Da weder bekannt ist, ob sich Unternehmen bzw. welche Unternehmen sich hier ansiedeln, können auch diese Fragen zur Zeit nicht beantwortet werden.

 

  1. Verknüpfung der Interessen von Gemeinde und Investor als Joint Venture – Welche Joint Venture Geschäfte sind gemeint?

 

Auch diese Frage kann von der Verwaltung nicht beantwortet werden.

 

Mitglied Hinze teilt im Namen seiner Fraktion mit, dass sie der Präferenz an die Reakt! Real Estat GmbH“ zustimmen und stellt den Antrag, auf Beschlussfassung entsprechend dem Verwaltungsvorschlag. Er bringt jedoch klar zum Ausdruck, dass die baulichen Planungen im Sinne der städtebaulichen Rahmenplanung abgearbeitet werden müssen. Dieses soll von der Politik und der Verwaltung kritisch beobachtet werden. Unter diesen Bedingungen kann sich die SPD dem vorgelegten Beschlussvorschlag anschließen.

 

Mitglied Sloot teilt mit, dass sich die CDU-Fraktion dem Antrag anschließt. Sie appelliert an alle, dass hier nur eine Bieterpräferenz ausgesprochen wird. Letztendlich entscheidet die BIMA an wen sie nach eingehender Prüfung verkauft.  Diese Angelegenheit wird seit geraumer Zeit beraten, so dass heute ein Beschluss gefasst werden kann.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Wohnbaulandentwicklung beauftragt, nach Eigentumsübergang die weiteren Planungsschritte auf Basis der vom Rat der Stadt Emmerich beschlossenen Rahmenplanung mit der neuen Eigentümerin zu erarbeiten. Ziel für alle hier im Rat ist es doch, die Stadt positiv nach vorne zu bringen und dieses Gelände einer nützlichen  Wiederverwertung zuzuführen, die allen nutzt.

 

Mitglied Tepaß spricht das städtebauliche Konzept mit ca. 350 Wohnungen an, welches nicht mehr zu halten ist. Er fragt nach, warum dem Investor nicht Vorgaben gemacht werden können.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass das Konzept aus 2008 im Hinblick auf das Wohnen in Emmerich  jetzt in 2012 aufgrund der demografischen Entwicklung nicht mehr haltbar ist. Das bedeutet  jedoch nicht, dass die gesamte städtebauliche Rahmenplanung in Frage gestellt wird. Die städtebauliche Rahmenplanung muss im Hinblick auf das Wohnen modifiziert werden. Dieses ist auch den beiden Investoren bekannt.

Auf Nachfrage von Mitglied Tepaß teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass er aufgrund der geführten Gespräche davon ausgeht, dass die BIMA das Grundstück bedingungslos an den Investor verkauft.

 

Mitglied Meschkapowitz erklärt, dass er dazu tendiert, die Bieterpräferenz an ReAct auszusprechen. Er äußert aber auch Verständnis für den innerhalb einiger Fraktionen noch bestehenden Beratungsbedarf und hätte es bevorzugt, wenn diesem Antrag mehrheitlich entsprochen werden würde.

 

Der Vorsitzende verdeutlicht noch einmal, dass, sollte heute ein Beschluss für einen der beiden Bieter gefasst werden, dieses der BIMA mitgeteilt und eine entsprechende Reservierung des Geländes vorgenommen wird.

 

Mitglied Sickelmann plädiert dafür, die Beschlussfassung aufgrund des bestehenden  Beratungsbedarf zu vertagen. Sie kann nicht nachvollziehen, dass die Verwaltung die Firma ReAct präferiert, obwohl vier Fraktionen diesen Investor ablehnen. Sie hat den Eindruck, dass einzelne Mitglieder des Rates in ihrer Entscheidung nicht frei sind und durch die heutige Diskussion zu sehr gedrängt wurden. Auch weist sie darauf hin, dass das vorliegende Konzept  der Fa. ReAct  nicht dem beschlossenen  städtebaulichen Konzept.

 

Bürgermeister Diks führt aus, dass ein Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes bereits gestellt wurde und diesem mehrheitlich nicht entsprochen wurde.   

 

Mitglied Bartels bezieht sich auf eine Sitzung des Ältestenrates aus 2009, in der die Ablehnung eines Erwerbs des Kasernengelände beschlossen wurde. Vor kurzer Zeit hat der Vorsitzende in einem Gespräch jedoch mitgeteilt, dass die Stadt die Immobilie heute vor einem anderen Hintergrund durchaus erwerben könnte.  Die BGE-Fraktion hat diese Aussage eingehend geprüft und befürwortet. So ist seine Fraktion zu der Auffassung gekommen, dass keiner der beiden Investoren in Frage kommt und  die Verwaltung mit der BIMA ein Konzept entwickelt, da diese Entwicklung das kleinste Risiko für die Stadt sei. Ihn stört, dass diese Aussage heute keine Berücksichtigung findet.

 

Der Vorsitzende nimmt hierzu wie folgt Stellung: In den Gesprächen mit den Fraktionen hat er  die Möglichkeiten sich entweder für einen der beiden Investoren oder sich für keinen von beiden zu entscheiden, aufgezeigt. Bei einer Nichtentscheidung müsste die BIMA  neu ausschreiben. Diese neue Ausschreibung würde ca. ein dreiviertel Jahr dauern. Unter der jetzt vorliegenden neuen Situation mit der Fragestellung „Asylbewerber“ ist diese Variante keine gute Lösung.

Auf Nachfrage von Mitglied Kukulies erklärt er nochmals, dass zwischen den beiden Bietern entschieden werden muss. Das Bauvorhaben wird über das Baurecht und den  städtebaulichen Vertrag geregelt. In den Gebäuden findet kein Hochschulunterricht mehr statt. Zurzeit wohnen noch ca. 40 Studenten dort.

 

Mitglied Urbach teilt mit, dass er sich bei der Abstimmung enthalten wird, da seiner Ansicht nach die vielen guten Argumente nicht argumentativ,  auf der höchsten Ebene vertretbar sind. Die Bemessungsgrundlage aus 2008 ist seiner Meinung nicht mehr haltbar; weiterhin hält der die Bewertungsmaßstäbe der beiden Bieter für nicht korrekt, so dass es zu der von der Verwaltung vorgelegten Schlussfolgerung nicht kommen kann. Es wird heute keine großartige Entscheidung getroffen, da die weiteren Planungen  nach dem städtebaulichen Vertrag entschieden werden.

 

Mitglied Bartels stellt gemäß § 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse den Antrag auf geheime Abstimmung.

Weiterhin bittet Mitglied Bartels die Sitzung kurz zu unterbrechen, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf hat. Dieser Bitte wird stattgegeben und die Sitzung von 18.55 Uhr bis

19.05 Uhr unterbrochen.

 

Nunmehr lässt der Vorsitzende über den Antrag von Mitglied Bartels auf geheime Abstimmung, abstimmen.

 

Beschluss

Der Rat beschließt gemäß § 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadt Emmerich am Rhein über diesen Antrag geheim abzustimmen.

 

Stimmen dafür 9  Stimmen 20 dagegen 1 Enthaltung

 

Da damit das erforderliche Quorum  (1/5 der Ratsmitglieder) erreicht ist,  lässt der Vorsitzende über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, geheim abstimmen.

 

Nach der Auszählung, die vom Ersten stellv. Bürgermeister Herrn Ulrich und der Fachbereichsleiterin 1, Frau Lebbing durchgeführt wird, gibt der Vorsitzende das Ergebnis bekannt.