Sitzung: 29.11.2012 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden Einwände nicht erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.