Sitzung: 29.11.2012 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 15 0844/2012
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:
1. die in der Begründung
dargelegte Anpassung der Abfallgebühr
für
das Jahr 2013 zur Kenntnis zu nehmen,
2. die als Anlage 1
gekennzeichnete 9. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom
16.12.1999 und
3. die
als Anlage 2 gekennzeichnete Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle.
Auch für den Bereich der
Abfallentsorgung schlägt die Betriebsleitung eine Gebührensenkung von mehr als
16 Prozent vor. Ursächlich hierfür ist die Neuausschreibung der Abfallabfuhr in
diesem Jahr. Gegenüber der bisherigen Entgeltregelung ist es hier zu einer
Einsparung von 50 Prozent gekommen. Diese kann erfreulicherweise direkt an den
Bürger weitergegeben werden, obwohl die Entsorgungskosten 2013 steigen werden
und die Erlöse für Papier und andere verwertbaren Stoffe sich gleichzeitig
reduzieren. Insgesamt sinkt damit das Gebührenniveau für die Abfallentsorgung
auf Werte des Jahres 2000.
Mitglied Tepaß verweist auf die als
Anlage beigefügt Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle und hinterfragt,
warum die Annahme von Eisenrohre und metallhaltige Fassadenverkleidung immer
noch mit einer Gebühr belastet wird. Der Betriebsleiter erklärt hierzu, das
diese Regelung in der Tat überholt und entbehrlich ist. Vor dem Hintergrund,
das heute für Schrott Verkaufserlöse erzielt werden ist die Erhebung einer
derartigen Gebühr entbehrlich.
Nach kurzer Diskussion wird
vereinbart, dass die Passagen in der Benutzungsordnung gestrichen werden und
stattdessen aufgenommen wird, dass die Abgabe von Metallen und Schrott an der
Sperrgutannahmestelle grundsätzliche kostenlos erfolgt. Die entsprechende
Änderung wird bis zur Sitzung des Rates am 11.12.2012 in der entsprechenden
Vorlage berücksichtigt werden.
Unter Berücksichtigung dieser
Änderung gibt es zu diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls einen gemeinsamen
Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.