Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:

1. die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis zu nehmen

    und

2. die mit Anlage 1 gekennzeichnete 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung 

    vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein     

    vom 12.12.1996 in der zurzeit gültigen Fassung.


 

Herr Gruyters führt zu diesem Tagesordnungspunkt aus, dass mit dem Auslaufen eines Vertrages über die gemeinsame Abwasserbeseitigung es zu geänderten Rahmenbedingung für die Kalkulation für das Jahr 2013 gekommen ist. Trotz Kostensteigerungen und Anwendung aller KAG-Richtlinien ist es dennoch gelungen, dem Gebührenzahler eine Gebührensenkung von über sechs Prozent zu gewähren. Abschließend weist er darauf hin, dass in der Anlage 1 zu diesem Tagesordnungspunkt unter § 5 Absatz 3 die wasserabhängige Gebühr von 0,25 Euro/Kubikmeter auf 0,22 Euro/Kubikmeter zu verändern ist.

Auf die Anmerkung des Mitgliedes Tenhaef, dass hiermit eine langfristige Gebührensenkung eingeleitet worden ist, erwidert Herr Gruyters, dass man hinsichtlich der Kalkulation der Abwassergebühr in erster Linie abhängig ist von dem Einleitungsverhalten der Großeinleiter. Auch kleinste Veränderungen in diesem Bereich wirken sich unmittelbar auf die Gebührenhöhe aus. Deswegen kann zurzeit auch keine Aussage über die weitere Gebührenentwicklung über das Jahr 2013 hinaus getroffen werden.

 

Für den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage gibt es einen gemeinsamen Antrag.