Sitzung: 29.11.2012 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 15 0845/2012
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:
1. die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis zu nehmen
und
2. die mit Anlage 1 gekennzeichnete 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung
vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein
vom 12.12.1996 in der zurzeit gültigen Fassung.
Herr Gruyters führt zu diesem
Tagesordnungspunkt aus, dass mit dem Auslaufen eines Vertrages über die
gemeinsame Abwasserbeseitigung es zu geänderten Rahmenbedingung für die
Kalkulation für das Jahr 2013 gekommen ist. Trotz Kostensteigerungen und
Anwendung aller KAG-Richtlinien ist es dennoch gelungen, dem Gebührenzahler
eine Gebührensenkung von über sechs Prozent zu gewähren. Abschließend weist er
darauf hin, dass in der Anlage 1 zu diesem Tagesordnungspunkt unter § 5 Absatz
3 die wasserabhängige Gebühr von 0,25 Euro/Kubikmeter auf 0,22 Euro/Kubikmeter
zu verändern ist.
Auf die Anmerkung des Mitgliedes
Tenhaef, dass hiermit eine langfristige Gebührensenkung eingeleitet worden ist,
erwidert Herr Gruyters, dass man hinsichtlich der Kalkulation der Abwassergebühr
in erster Linie abhängig ist von dem Einleitungsverhalten der Großeinleiter.
Auch kleinste Veränderungen in diesem Bereich wirken sich unmittelbar auf die
Gebührenhöhe aus. Deswegen kann zurzeit auch keine Aussage über die weitere
Gebührenentwicklung über das Jahr 2013 hinaus getroffen werden.
Für den Antrag auf Abstimmung nach
Vorlage gibt es einen gemeinsamen Antrag.