Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:

1. den anliegenden Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Jahr

    2013  und

2. die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am

    Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO.

 


 

Herr Gruyters erläutert kurz die Vorlage und nimmt hierbei Stellung zu der Situation in den beiden übrigen Gebührenhaushalten für die Betriebszweige Straßenreinigung und Friedhöfe. Für den Bereich Straßenreinigung ist für 2013 keine Veränderung der gültigen Gebührensätze  vorgesehen. Zwar weist der Wirtschaftsplan hier eine Überdeckung aus, doch ist diese notwendig, die Verluste der Vorjahre auszugleichen.

 

Unbefriedigender ist die Situation in Bereich der Friedhöfe. Hier kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass eine Anpassung der Friedhofsgebühren noch in 2013 notwendig werden wird. Zurzeit ist die Betriebsleitung bemüht hier einschneidende Einsparungen umzusetzen. Nach Feststellung des Jahresergebnisses 2012 muss jedoch entschieden werden, ob auch eine Gebührenanpassung notwendig werden wird.

 

Mitglied Beckschaefer fragt an, warum das Jahresergebnis 2013 erheblich über den bisherigen Ergebnissen liegt. Herr Gruyters antwortet hierauf, dass diese verbesserte Situation ausschließlich auf der Entwicklung im Bereich der Abwasserentsorgung zurückzuführen ist. Durch die volle Ausschöpfung des KAG`s kommt es - wie auf Seite 11 des Wirtschaftplans vermerkt -  in dieser Sparte zu einer Gewinnsteigerung von ca. 800.000 Euro.

 

Mitglied Beckschaefer erklärt abschließend, dass die Vertreter der BGE dieser Vorlage nicht zustimmen werden, da sie nach wie vor die Vorabführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von sieben Prozent an die Stadt Emmerich am Rhein als äußerst kritisch ansehen.

 

Herr Spiegelhoff und Herr Ludwig stellen den gemeinsamen Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.