Sitzung: 29.11.2012 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 70 - 15 0847/2012
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt:
1. den anliegenden
Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Jahr
2013
und
2. die Vorabführung
eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am
Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung
gemäß § 26 Abs. 2 EigVO.
Herr Gruyters erläutert kurz die
Vorlage und nimmt hierbei Stellung zu der Situation in den beiden übrigen
Gebührenhaushalten für die Betriebszweige Straßenreinigung und Friedhöfe. Für
den Bereich Straßenreinigung ist für 2013 keine Veränderung der gültigen
Gebührensätze vorgesehen. Zwar weist der
Wirtschaftsplan hier eine Überdeckung aus, doch ist diese notwendig, die
Verluste der Vorjahre auszugleichen.
Unbefriedigender ist die Situation in
Bereich der Friedhöfe. Hier kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden,
dass eine Anpassung der Friedhofsgebühren noch in 2013 notwendig werden wird.
Zurzeit ist die Betriebsleitung bemüht hier einschneidende Einsparungen umzusetzen.
Nach Feststellung des Jahresergebnisses 2012 muss jedoch entschieden werden, ob
auch eine Gebührenanpassung notwendig werden wird.
Mitglied Beckschaefer fragt an, warum
das Jahresergebnis 2013 erheblich über den bisherigen Ergebnissen liegt. Herr
Gruyters antwortet hierauf, dass diese verbesserte Situation ausschließlich auf
der Entwicklung im Bereich der Abwasserentsorgung zurückzuführen ist. Durch die
volle Ausschöpfung des KAG`s kommt es - wie auf Seite 11 des Wirtschaftplans
vermerkt - in dieser Sparte zu einer
Gewinnsteigerung von ca. 800.000 Euro.
Mitglied Beckschaefer erklärt abschließend,
dass die Vertreter der BGE dieser Vorlage nicht zustimmen werden, da sie nach
wie vor die Vorabführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von sieben Prozent
an die Stadt Emmerich am Rhein als äußerst kritisch ansehen.
Herr Spiegelhoff und Herr Ludwig
stellen den gemeinsamen Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.