Sitzung: 29.11.2012 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 15 0848/2012
Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss
stimmt den in der Begründung dieser Vorlage aufgeführten Vorschlägen zur
Handhabung von gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen in der Stadt Emmerich
am Rhein zu.
Herr Gruyters erläutert, dass das
Kreislaufwirtschaftsgesetz sich 2012 geändert hat. Damit wird den Gemeinden u. a.
die Möglichkeit eröffnet, auf die gewerblichen Abfallsammlungen im Stadtgebiet
unmittelbar Einfluss zu nehmen. Zukünftig ist das Sammeln von Altkleidern und
Schrott gegenüber der Unteren Abfallbehörde des Kreises anzeigepflichtig. Liegt
hierfür keine Genehmigung vor, ist die entsprechende Sammlung zu untersagen.
Zwar bedarf dieses neue Verfahren noch Abstimmung mit dem Kreis und den übrigen
Gemeinden, doch kann schon jetzt gesagt werden, dass es hier zu Einschränkungen
für die entsprechenden Sammler kommen wird.
Die Kommunalbetriebe wollen die
Gesetzesänderung u. a. nutzen, die Sammlung von Altkleidern im Stadtgebiet neu
zu organisieren. Zwar soll das Sammeln von caritativen und gemeinnützigen
Verbänden nicht eingeschränkt werden. Es sollte jedoch möglich sein, zumindest
für die Aufstellung von Altkleidercontainer im öffentlichen Bereich ein
einzigen Unternehmen per Ausschreibung zu rekrutieren. Zurzeit bereitet es
erheblichen Verwaltungsaufwand, die Sammler anhand der aufgestellten Gefäße
überhaupt zu ermitteln.
Auf Anfrage des Mitgliedes Tepaß
erklärt Herr Gruyters, dass auch die übrigen Gemeinden des Kreises in dieser
Richtung ähnliche Intentionen verfolgen. Der Kreis prüft jedoch zurzeit, inwieweit
überhaupt eine Untersagung bestimmter Sammelarten vorgenommen werden kann.
Schließlich bedeutet eine Untersagung
für den Betreffenden ein Gewerbeverbot.
Die Kontrolle bezüglich des
Einsammelns von Schrott kann lediglich nur unter Hinzuziehung der
Kreispolizeibehörden erfolgen. Die KBE ist hierzu nicht berechtigt. Nur die
Polizei kann die betreffenden Fahrzeuge
stoppen und ggf. ein Platzverbot erteilen. Stichprobenartig sind derartige
Kontrollen im Südkreis und im Kreis Wesel bereits durchgeführt worden. Auch in
Emmerich wird in 2013 eine entsprechende gemeinsame Aktion durchgeführt werden,
sobald der Kreis über Erteilung der Genehmigung entschieden hat.
Nach kurzer Diskussion gibt es einen
gemeinsamen Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.