Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Betriebsausschuss stimmt den in der Begründung dieser Vorlage aufgeführten Vorschlägen zur Handhabung von gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen in der Stadt Emmerich am Rhein zu.


 

Herr Gruyters erläutert, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz sich 2012 geändert hat. Damit wird den Gemeinden u. a. die Möglichkeit eröffnet, auf die gewerblichen Abfallsammlungen im Stadtgebiet unmittelbar Einfluss zu nehmen. Zukünftig ist das Sammeln von Altkleidern und Schrott gegenüber der Unteren Abfallbehörde des Kreises anzeigepflichtig. Liegt hierfür keine Genehmigung vor, ist die entsprechende Sammlung zu untersagen. Zwar bedarf dieses neue Verfahren noch Abstimmung mit dem Kreis und den übrigen Gemeinden, doch kann schon jetzt gesagt werden, dass es hier zu Einschränkungen für die entsprechenden Sammler kommen wird.

 

Die Kommunalbetriebe wollen die Gesetzesänderung u. a. nutzen, die Sammlung von Altkleidern im Stadtgebiet neu zu organisieren. Zwar soll das Sammeln von caritativen und gemeinnützigen Verbänden nicht eingeschränkt werden. Es sollte jedoch möglich sein, zumindest für die Aufstellung von Altkleidercontainer im öffentlichen Bereich ein einzigen Unternehmen per Ausschreibung zu rekrutieren. Zurzeit bereitet es erheblichen Verwaltungsaufwand, die Sammler anhand der aufgestellten Gefäße überhaupt zu ermitteln.

 

Auf Anfrage des Mitgliedes Tepaß erklärt Herr Gruyters, dass auch die übrigen Gemeinden des Kreises in dieser Richtung ähnliche Intentionen verfolgen. Der Kreis prüft jedoch zurzeit, inwieweit überhaupt eine Untersagung bestimmter Sammelarten vorgenommen werden kann.

Schließlich bedeutet eine Untersagung für den Betreffenden ein Gewerbeverbot.

 

Die Kontrolle bezüglich des Einsammelns von Schrott kann lediglich nur unter Hinzuziehung der Kreispolizeibehörden erfolgen. Die KBE ist hierzu nicht berechtigt. Nur die Polizei kann  die betreffenden Fahrzeuge stoppen und ggf. ein Platzverbot erteilen. Stichprobenartig sind derartige Kontrollen im Südkreis und im Kreis Wesel bereits durchgeführt worden. Auch in Emmerich wird in 2013 eine entsprechende gemeinsame Aktion durchgeführt werden, sobald der Kreis über Erteilung der Genehmigung entschieden hat.

 

Nach kurzer Diskussion gibt es einen gemeinsamen Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.