Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der  Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 2012 bis 2018.


 

Gegenüber der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) hat die Gemeinde die gesetzliche Verpflichtung, diese über die ordnungsgemäße Beseitigung von Abwasser im Stadtgebiet regelmäßig zu informieren. Dabei sind die notwendigen Abwasseranlagen in angemessener Zeit zu erweitern, zu sanieren oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Auf Grundlage des in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses ausführlichst erörterten Generalentwässerungsplanes (GEP) ist nunmehr das ABK erarbeitet worden. Als Ergebnis des ABK`s ist der Maßnahmenkatalog (siehe Anlage) festzuhalten, in denen nach zeitlichen Prioritäten die ausstehenden Sanierungsarbeiten festgeschrieben werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist alle sieben Jahre gegenüber der Aufsichtsbehörde zu dokumentieren. Das nunmehr vorliegende Werk umfasst den Zeitraum von  2012 – 2018.

 

Auf Anfrage des Mitgliedes Beckschaefer antwortet Herr Gruyters, dass aus aktueller Veranlassung jederzeit an diesem Konzept Veränderungen vorgenommen werden können. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Aufnahme der Sanierung des Kapellenberger Weges in diesem Jahr, als sich herausstellte, das hier erheblicher Sanierungsbedarf besteht.

 

Frau Sickelmann fragt an, ob auch das Kasernengelände im ABK mit aufgenommen worden ist. Hierzu erklärt der Betriebsleiter, dass hierzu zurzeit keine Notwendigkeit besteht. Das Gelände wird zurzeit ordnungsgemäß entsorgt und verfügt sogar über eine Regenwasserrückhaltung. Über eine Veränderung der derzeitigen Situation kann erst eine Aussage getroffen werden, wenn feststeht, welche weitere Nutzung auf dem Gelände stattfinden wird.

 

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt liegt ein gemeinsamer Antrag auf Abstimmung nach Vorlage vor.