Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1 und 2)

 

Der Rat beschließt das anhängende „Konzept zur Wohnbaulandbereitstellung in der Stadt Emmerich am Rhein – aktualisierte Fassung zum 01.01.2012“ mit den Bausteinen

-      Zusammenstellung der derzeitig im Stadtgebiet von Emmerich am Rhein vorhandenen Wohnbauflächenpotenziale,

-      daraus abzuleitende Entwicklungsperspektiven für die einzelnen Stadtteile,

-      Gesamtentwicklungsergebnis für das Stadtgebiet von Emmerich am Rhein,

-      Prioritätenliste der Wohnbaulandentwicklungsflächen und

-      Ausführungen zum Stellenwert des Konzeptes zur Wohnbaulandbereitstellung

 

als bestimmende Grundlage für eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme dieser Flächen im Sinne einer zeitlichen Steuerung der Bauleitplanung.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Im Jahre 2008 wurde das Wohnbaulandkonzept vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen. Im Zuge der anstehenden Regionalplanüberarbeitung wurden von der Bezirksregierung aktualisierte Zahlen zu den Wohnbaulandpotentialen abgefragt. Dies führte dazu, dass das Konzept von der Verwaltung auf den neuesten Stand gebracht wurde.

 

Frau Tepaß erläutert nunmehr eingehend anhand einer Power-Point-Präsentation das Ergebnis der Überarbeitung. Der Bezirksregierung Düsseldorf wurden im Laufe dieses Jahres im Rahmen des Siedlungsmonitorings und im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung bereits Daten zu den Wohnbauflächenpotentialen übermittelt. Dieses Datenmaterial wurde von der Verwaltung graphisch aufgearbeitet, um zu verdeutlichen, wie die einzelnen Planungsebenen funktionieren und in welchen Planungsebenen die Potentiale dargestellt sind.

 

Der Vortrag gliedert sich in 5 Bereiche

  • Trends der Wohnbauflächeninanspruchnahme
  • Wohnbauflächenpotentialerhebung und -entwicklung der Stadtteile
  • Gesamtergebnis
  • Prioritätenliste
  • Stellenwert des Konzeptes

 

Im Bereich „Trends der Wohnbauflächeninanspruchnahme“ ist erkennbar, dass die Anzahl der Fertigstellungen an Einzel- und Doppelhäusern seit dem Jahr 2007 erheblich rückläufig ist.

Gegenüber dem Jahr 2007 mit 75 Fertigstellungen sind im Jahr 2011 nur noch 32 Fertigstellungen zu verzeichnen. Der ermittelte Durchschnittswert liegt bei ca. 60 Fertigstellungen für die kommenden Jahre. Grund für die rückläufigen Zahlen ist unter anderem der Einbruch an Zuzügen aus den Niederlanden und zum anderen die Vielzahl von Bauanträgen im Bestand. Klar erkennbar ist, dass sowohl in der Innenstadt als auch in bestehenden Wohnsiedlungen bestehende Gebäude umgebaut werden, so dass die klassische Einzel- und Doppelhausbebauung auf der „grünen Wiese“ rückläufig ist. Es sei angemerkt, dass die Bearbeitung der Bauanträge im Bestand im Innenbereich wesentlich umfangreicher ist (Nachbarbelange, Immissionskonflikte, Erschließungsproblematik, Stellplatzproblematik etc.).

Nunmehr geht sie auf den Bereich der „Wohnbauflächenpotentialerhebung und -entwicklung der Stadtteile“ ein. Ingesamt verfügt die Stadt über 994 Bauplätze. Ein großer Anteil der Bauplätze stehen erst mittel- und langfristig zur Verfügung. Hierbei handelt es sich überwiegend um Flächennutzungsplanpotentialflächen, wo noch kein Bebauungsplan aufgestellt ist.

Wichtig für die weitere Betrachtung der einzelnen Stadtteile hinsichtlich der Wohnbauflächenentwicklung sind die sofort- und kurzfristig zur Verfügung stehenden Bauplätze. Davon stehen u. a. in Elten 80 Bauplätze, in Hüthum 39 Bauplätze und in Emmerich noch 101 Bauplätze zur Verfügung. In Vrasselt allerdings stehen nur noch 4 Bauplätze zur Verfügung; hier muss man bauleitplanerisch tätig werden.

Nunmehr geht sie auf verschiedene Stadtteile ein. Die Systematik gliedert sich in 3 Planungsebenen auf. Der Gebietsentwicklungsplan ist die Planungsebene der Bezirksregierung (sogenannter Regionalplan), der sich derzeit in Überarbeitung befindet.

Für Elten ist auf der Folie der Ausschnitt aus dem Gebietsentwicklungsplan mit Darstellung des allgemeinen Siedlungsbereiches dargestellt. Auf diesen Flächen kann Wohnbauflächenentwicklung stattfinden. Auf der nächsten Folie, auf der Ebene des Flächennutzungsplanes, ist erkennbar, dass die Flächen miteinander übereinstimmen. Somit ist kein GEP-Potential vorhanden, d. h. Gebietsentwicklungsplan und Flächennutzungsplan sind von der Darstellung gleich, so dass für den Bereich Elten über die bestehende Fläche im Flächennutzungsplan hinaus keine weiteren Wohnbauflächen ausgewiesen werden können. Sofort und kurzfristig stehen allerdings derzeit noch 80 Bauplätze zur Verfügung, die sich u. a. im Bereich des Bebauungsplanes „Haagsches Feld“ und im Bereich des Bebauungsplanes „Eltener Mühle“ befinden.

 

Mitglied Sickelmann fragt an, ob man aufgrund der geringen Nachfrage den hinteren Bereich „Haagsches Feld“, wo derzeit noch keine Bebauung erfolgt ist, zurücknehmen kann.

Frau Tepaß weist darauf hin, dass in allen Planbereichen eine schleppende Entwicklung zu sehen ist. Eine Zurücknahme von rechtskräftigen Bebauungsplänen würde zu Entschädigungsansprüchen führen.

 

Frau Tepaß folgt nunmehr weiter ihrem Vortrag. Für Elten ist der Bedarf für weitere 5 Jahre gedeckt. Nach derzeitigem Kenntnisstand würden ab dem Jahr 2016 weitere Flächennutzungsplanflächen über Flächennutzungsplanänderungsverfahren ausgewiesen. Hierfür ist eine Absprache mit der Bezirksregierung erforderlich. Derzeit ist die Verwaltung dabei, im Abstimmungsprozess mit der Bezirksregierung im Zuge der Überarbeitung des Regionalplanes weitere ASB-Flächen darzustellen.

 

Für Hüthum sind 2 ASB-Flächen im Gebietsentwicklungsplan (Laarfeld und ein Bereich zwischen Bahnlinie und B 8) dargestellt. Ferner stehen noch sofortige Wohnbauflächenreserven im Bereich des Bebauungsplanes „Auf dem Hundshövel/Süd“ zur Verfügung. Weiterhin verfügt man über weitere FNP-Potentialflächen, die im nächsten Schritt mit einem Bebauungsplan beplant werden könnten, sobald die Bebauungsplangebiete vollgelaufen sind. Im Ergebnis steht demnach fest, dass der Wohnbauflächenbedarf für ca. 4 Jahre gedeckt ist. Ein mögliches Tätigwerden ist ab dem Jahr 2015 geplant, um eine FNP-Fläche durch einen Bebauungsplan zu belegen und somit neue Bauplätze zu generieren.

 

Für den Bereich Emmerich verfügt man ebenfalls noch über ASB-Flächen (Kaserne, Hohe Sorge). Für die Verwaltung stellt der Bereich der Kaserne als Brachfläche eine vorrangige Entwicklung dar. Regionalplanerisch wird dies mitgetragen; entsprechend den Leitlinien zur Regionalplanentwicklung wird die Brachflächenentwicklung von Wiedernutzungsflächen gestützt und ein vorrangiges Ziel ist die Innenentwicklung vor der Inanspruchnahme weiterer Außenbereichsflächen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz teilt Frau Tepaß mit, dass u. a. der Bereich „altes Katjes-Gelände“ als sogenannte „Wiedernutzungspotentiale“ der Bezirksregierung separat in einer Liste gemeldet wurde. Diese dort geplanten Bauplätze sind nicht in der Gesamtzahl von 994 Bauplätzen enthalten. Die Planung für das alte Katjes-Gelände ist sehr weit; ein Bebauungsplanverfahren ist fast abgeschlossen. Die Offenlage ist durchgeführt und der letzte Schritt - Satzungsbeschluss -  ist in Abhängigkeit mit einem Investor zu fassen, um entsprechendes Baurecht zu schaffen.

Auf weitere Nachfraqe von Mitglied Spiertz antwortet Frau Tepaß, dass sowohl die Zahl der Bauplätze der Kaserne als auch der Wassenbergstraße nicht in der Gesamtanzahl von 994 Bauplätzen enthalten ist. Die geplanten 290 Wohneinheiten auf dem Gelände der Kaserne resultieren aus der städtebaulichen Rahmenplanung aus dem Jahr 2008 und sind derzeit die Ausgangssituation; ein entsprechender Ratsbeschluss wurde gefasst. Bei einer möglichen geänderten Planung könnte sich die Anzahl der Wohneinheiten verändern.

 

Der Bereich Vrasselt hat die Besonderheit, dass die sofort und kurzfristig zur Verfügung stehenden Bauplätze auf 4 reduziert sind. Hier ist der Bedarf nach Ausweisung neuer Wohnbauflächen gegeben. Im Flächennutzungsplan sind zwar noch Wohnbauflächen dargestellt, aber es ist noch kein Bebauungsplan aufgestellt. Es wird in einer weitergehenden Vorlage, die heute auf der Tagesordnung steht, empfohlen, das FNP-Potential in Form der Fläche mit der Nr. 505 zu aktivieren, um einen Bebauungsplan aufzustellen und den Aufstellungsbeschluss im Jahr 2013 zu fassen. In der Ergebnistabelle ist der Wohnbauflächenbedarf nur noch für 1 Jahr gedeckt.

 

Nunmehr geht sie auf die Tabelle im Gesamtergebnis ein. Das Verfahren zur Regionalplanüberarbeitung sieht für den Bereich Elten die Darstellung eines neuen ASB vor. In Hüthum verfügt man noch über eine ASB-Reserve. In Emmerich spricht man derzeit über die Entwicklung der Kaserne und das Thema der Brachflächenentwicklung. Auch die Entwicklung des Pionierübungsplatzes Dornick hat eine bestimmte Rolle und soll nach Möglichkeit entwickelt werden.

Das weitere Verfahren sieht dann so aus, dass für den Bereich Elten ca. im Jahr 2016 eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, um weitere Wohnbauflächen zu generieren. Für den Bereich Hüthum ist ca. im Jahr 2015 die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, um weitere Wohnbauflächen zu schaffen; das gleiche gilt für Emmerich für ca. 2016. Für den Bereich Vrasselt wird das einzuleitende B-Planverfahren V 6/1 - Hauptstraße/Südost - eingeleitet und im Jahr 2013 durchgeführt, welches auf der heutigen Tagesordnung steht. Für den Bereich Praest ist ca. für das Jahr 2016 ein Handlungsbedarf in Form der Änderung des Flächennutzungsplanes gegeben. Für den Bereich Dornick wurde für ein mögliches Bebauungsplanverfahren vor dem Hintergrund der Entwicklung des Pionierübungsplatzes das Jahr 2013 anvisiert.

 

Mitglied Sloot fragt nach, wieso die Verwaltung einen Bedarf für Elten im Jahr 2016 sieht, obwohl eine Rückläufigkeit der Bevölkerung vorhanden ist. Ferner stehen viele alte Gebäude zum Verkauf, die aufgrund ihrer schlechten Bausubstanz (Handwerkerhäuser) schlecht zu vermitteln sind.

Frau Tepaß erläutert, dass die Jahre 2015/2016 der früheste mögliche Zeitpunkt nach heutiger Berechnung ist. Das erarbeitete Zahlenwerk und die Liste der tatsächlichen Fertigstellungen wird jährlich mit Stichtag 01.01. überprüft. Nach einer Überprüfung kann es durchaus passieren, dass sich diese Zahl nach hinten schiebt. Diese Annahme dient für die Bezirksregierung als Maßstab und Grundlage, der Stadt Emmerich am Rhein weitere Flächen zuzugestehen oder nicht. Sollten weiterhin in Bebauungsplangebieten Flächen zur Verfügung stehen kann die Stadt Emmerich am Rhein den erforderlichen Bedarfsnachweis gegenüber der Bezirksregierung nicht führen.

 

Mitglied Bartels fragt an, ob es bei der großen Anzahl zur Verfügung stehender Bauplätze sinnvoll ist, in jedem Ortsteil so expansiv neu zu entwickeln, zumal kurzfristig an die 300 Bauplätze zur Verfügung gestellt werden könnten. Fraglich ist auch, ob dadurch evtl. eine negative Kaufpreisbeeinflussung stattfindet.

Herr Kemkes erklärt, dass bei Betrachtung der Ortsteile sicherlich auch von Belang ist, dass für die Ortsansässigen ein Angebot vorgehalten wird. Sicherlich wird die Verwaltung dies sehr behutsam angehen. Für die Eigenentwicklung des Dorfkernes sollte daher auch die Möglichkeit geschaffen werden.

 

Mitglied Spiertz fragt an, ob bei Erstellung des Konzeptes die Thematik des demografischen Wandels mitberücksichtigt wurde. Fakt wird zukünftig sein, dass Emmerich über eine Vielzahl an leerstehenden Häusern verfügen wird. Wie könnte man als Stadt gegensteuern, um evtl. die sogenannten Handwerkerhäuser interessant zu machen. Ist es möglich, hierüber mögliches Zahlenmaterial zu bekommen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs stellt klar, dass die Anregung nicht falsch ist und man sich mit dem Thema auseinandersetzen muss. Originär hat diese Thematik allerdings nichts mit der Auflistung zu tun. Er macht nochmals deutlich, dass es eine sehr behutsame Entwicklung darstellt.

Für Vrasselt ergibt sich die Planung aus der Eigenentwicklung des Dorfkernes heraus und für Dornick ergibt sie sich aus der Entwicklung der Brachfläche des Pionierübungsplatzes heraus. Kommt man zu dem Ergebnis, dass bestimmte Baugebiete unter dem Aspekt der Demografie betrachtet werden, wird dies entsprechend zum gegebenen Zeitpunkt hinterfragt werden.

 

Auf Anfrage von Mitglied Kurt Reintjes antwortet Frau Tepaß, dass ein Tausch von Flächennutzungsplanpotentialflächen in Abstimmung mit der Bezirksregierung in einem Gesamtkonzept grundsätzlich möglich ist. Ein Tausch von Flächen in Bebauungsplangebieten ist nicht möglich; hierbei handelt es sich um rechtsgültige Plangebiete, die teilweise bereits bebaut sind. Ein möglicher Tausch würde Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

 

Nunmehr geht Frau Tepaß auf die Prioritätenliste ein. Damit soll die Wichtigkeit der Entwicklung der Brachflächen der Kasernenstandorte zum Ausdruck gebracht werden.

Zum Stellenwert des Konzeptes ist zu sagen, dass sich dieses Konzept als eine Grundlage für eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Wohnbauflächen versteht. Nur bei konkretem Bedarf soll behutsam Wohnbaufläche entwickelt werden.

 

Mitglied Mölder stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Bartels geht nochmals auf den demografischen Wandel ein. Der Arbeitskreis „Demografie“ hat sich mit dem Thema „Wohnen“ beschäftigt. Es ist deutlich absehbar, dass viele Bürger, die derzeit noch am Stadtrand wohnen, wenn sie ein entsprechendes Alter erreichen, womöglich ihr Haus verkaufen werden, um in Stadtnähe zu wohnen. Seiner Meinung ist das Vorgehen gleichzeitig neue Gebiete zu entwickeln kontraproduktiv, da dadurch die Werthaltigkeit der vorhandenen Immobilien geschwächt wird. Zukünftig wird man ein Überangebot an Immobilien haben.

 

Nunmehr erläutert Frau Tepaß die Ergebnistabelle noch etwas deutlicher. Aus ihr geht hervor, dass die Baulandentwicklung sehr behutsam erfolgt. Der Wohnbauflächenbedarf ist in fast allen Ortsteilen bis zum Jahr 2015/2016 gedeckt, so dass keine weiteren Bebauungsplanverfahren zur Wohnbauflächenentwicklung einzuleiten sind. Lediglich in den Ortsteilen, wo konkreter Bedarf für die Eigenentwicklung des Ortsteiles sichergestellt werden soll, sieht das Konzept die Aufstellung eines Bebauungsplanes vor.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt ergänzend aus, dass man bei der errechneten Durchschnittszahl von 60 Bauplätzen berücksichtigen muss, dass auf der einen Seite zwar die Baugenehmigung für Neubauten rückläufig sind aber auf der anderen Seite die Baugenehmigungen für Änderungen im Bestand enorm gestiegen sind. Somit ist der Trend auch schon sichtbar, dass mittlerweile auch mehr bei Immobilien im Bestand gearbeitet wird. Das bedeutet aber nicht, dass man diesen Trend in irgendeiner Form fördern kann.

 

Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass das Konzept zur Wohnbaulandbereitstellung überarbeitet werden sollte. Das gewünschte Ergebnis der Analyse soll sein, dass prioritär die Brachflächen entwickelt werden und die Gegenüberstellung der Summe der Bauplätze überarbeitet werden. Für das Kasernengelände ist ihr wichtig, dass 2/3 Wohnen und 1/3 Gewerbe angesiedelt werden. Nach Meinung der Fraktion sind in der Aufstellung sehr viele Bauflächen aufgelistet, die nicht marktgerecht sind. Im Bebauungsplanbereich Haagsches Feld sind bislang lediglich 5/6 der Häuser errichtet, der andere Bereich liegt still. In Anbetracht der Betuwe-Planung wird es schwer sein, diese Flächen zu vermarkten.

Die Fläche in Hüthum zwischen Bahn und B 8 wird ihrer Meinung nach ebenfalls schwerlich mit Einfamilienhäusern bebaut werden. Es wäre zu überlegen, diese FNP-Fläche zugunsten einer Fläche für Gesundes Wohnen auf dem Kasernengelände zurückzunehmen.

Auch die Flächen mit den Nrn. 501 und 502 in Vrasselt sind ihrer Ansicht nach Planungsleichen, wo niemals eine Bebauung stattfinden wird, solange die Betuwe-Planungen nicht abgeschlossen sind.

Wenn eine Prioritätenliste aufgestellt wird, so ist sie der Ansicht, dass man zumindest die FNP-Reserven, die nicht marktgerecht angeboten werden, zugunsten der Entwicklung der Kaserne kritisch betrachtet werden. Das Gelände der Kaserne ist ein interessanter Bauplatz für Gesundes Wohnen.

Sie stellt den Antrag, das Konzept zur Wohnbaulandbereitstellung zurückzuweisen und entsprechend der Diskussion zu überarbeiten und dann erneut dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorzulegen.

 

Herr Kemkes erklärt, dass es sich um ein lebendes Konzept zur Wohnbaulandbereitstellung handelt; d. h. die Verwaltung reagiert erst dann mit Planungen, wenn konkreter Bedarf nachgewiesen ist. Ein Aufgabe von Flächen gegenüber der Regionalplanungänderung hält die Verwaltung für nicht notwendig und nicht zielführend. Um planerisch flexibel bleiben zu können müssen diese Flächen gesichert werden, um entsprechend reagieren zu können. Je mehr FNP-Reserveflächen vorhanden sind umso mehr kann die Verwaltung von der Lage der Entwicklung von Bauflächen reagieren und entsprechende Flächen tauschen.  Sollte die Entwicklung der Kaserne gut voranschreiten und entsprechende Wohnbauflächenausweisungen möglich werden, würde die Verwaltung die Flächen für mittel- und langfristige Planungen zugunsten der Entwicklung der Kaserne nach hinten schieben.

 

Mitglied Sickelmann erwidert, dass sie lediglich angeregt habe, die  wenigen attraktiven Baugebiete zugunsten der Entwicklung der Kaserne zurückzustellen. Dieser Bereich stellt den allerhöchsten Wert für „Gesundes Wohnen“ dar. Ihre Fraktion möchte für diesen Bereich die Realisierung von höchstens 1/3 Gewerbe und 2/3 Wohnen.

Die vorliegende Prioritätenliste sieht derzeit nur 2 Bereiche vor; Bereich Kaserne und Bereich Pionierübungsplatz Dornick.

 

Ergänzend erklärt Frau Tepaß, dass das Konzept grafisch so aufgearbeitet wurde, dass auf den ersten Blick zu erkennen ist, wo die Flächen liegen. Selbstverständlich hat die Verwaltung hinter jeder Fläche eine „Bewertung“ gelegt; es ist aber keine Rangfolge der Flächen. Die FNP-Potentialflächen sind alle mittel- oder langfristig eingeplant. Die Flächen mit den Nrn. 501 und 502 sind als langfristig eingestuft, da sie an der Betuwe liegen und es derzeit keinen Sinn macht, sie zu entwickeln.

 

Mitglied ten Brink stellt den wichtigsten Aspekt der Vorlage -Stellenwert des Konzeptes- heraus: „Das Konzept der Baulandbereitstellung in der Stadt Emmerich am Rhein ist so flexibel zu handhaben, dass auf städtebauliche Sondersituationen entsprechend reagiert werden kann.“

Er möchte diese Aussage noch um den Punkt „Einzelmaßnahmen“ hinter „… städtebauliche Sondersituationen …“ ergänzt haben. Auch einzelne gezielte Objekte können darunter fallen.

Er schließt sich dem Antrag von Mitglied Mölder, nach Vorlage zu beschließen, an.

Die Verwaltung wird die vorgetragene Ergänzung vornehmen.

 

Mitglied Spiertz macht deutlich, dass der Verwaltung nicht der Vorwurf gemacht werden kann, dass das Baugebiet „Haagsches Feld“ nicht angenommen wird. Einen entsprechenden Beschluss hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein gefasst.

Ihm ist allerdings auch bekannt, dass durchaus Flächennutzungsplanflächen getauscht wurden, z. B. „Am Busch“ wo man keine weitere Entwicklung angestrebt hat. Er hält es ebenfalls für sinnvoll, die Flächen Nr. 501 und 502 in Vrasselt beizubehalten, um über mögliche andere Ausweisungen zu sprechen.

Er teilt für seine Fraktion mit, dass man sich der Verwaltungsvorlage anschließt.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs ergänzt, dass durch Tausch von entsprechenden FNP-Flächen die Stadt Emmerich am Rhein erst in die Lage versetzt wurde, an dem virtuellen Gewerbeflächenpool kreisweit teilzunehmen.

 

Mitglied Kurt Reintjes geht nochmals auf die Flächen in Hüthum ein. Er möchte die Potenzialflächen auf keinen Fall missen. Er hat die Aussagen von Frau Tepaß so verstanden, dass, wenn man Potenzialflächen herausnimmt, sie dann an anderer Stelle fehlen können.

 

Mitglied Sickelmann stellt klar, das die in ihren Augen als unattraktiv angesehenen Potenzialflächen fehlen sollen. In Verhandlungen könnte doch geprüft werden, wo Flächen attraktiv und nachfragegerecht angelegt werden können. Diese Flächen sollen nicht fehlen, sondern marktgerecht angeboten werden. Die Vorlage der von der Verwaltung angesprochene interne Liste der Rangfolge wäre wünschenswert.

Herr Kemkes erklärt, dass eine solche Liste in der Form gar nicht existiert, da es um langfristige Entwicklungen von Flächen geht. Man weiß jetzt noch nicht, wann sie benötigt werden und wenn, ob diese Flächen zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund werden die Potenzialflächen benötigt, um bei konkretem Baulandbedarf reagieren zu können.

Es ist lediglich eine Qualitätsrangfolge erfolgt, wo gesagt wurde, dass die Flächen, die in der Nähe der Betuwe liegen, nach hinten angestellt werden.

 

Nunmehr lässt stellvertretender Vorsitzender Hinze über den Antrag von Mitglied Sickelmann abstimmen:

 

Antrag Mitglied Sickelmann

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Vorlage zurückzuweisen und das Konzept zur Baulandbereitstellung nochmals zu überarbeiten und in einer nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Beratung vorzulegen.

 

Dafür  1     Dagegen  18     Enthaltungen 0

 

Somit ist der Antrag von Mitglied Sickelmann abgelehnt und stellvertretender Vorsitzender Hinze lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder Mölder und ten Brink mit der der nachfolgenden Ergänzung im Textbereich (Stellenwert des Konzeptes)

„ … das Konzept zur Baulandbereitstellung in der Stadt Emmerich am Rhein ist so flexibel zu handhaben, dass auf städtebauliche Sondersituationen und auch Einzelmaßnahmen entsprechend reagiert werden kann.“

abstimmen.

 

Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass sie dagegen stimmt.