Sitzung: 20.11.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0834/2012
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Staatlichen
Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit der Aufnahme eines Hinweises in den
Bebauungsplan auf evtl. noch vorhandene Kampfmittelablagerungen und
Verhaltensmaßregeln im Falle tiefer Bodeneingriffe mit erheblichen mechanischen
Belastungen abgewogen ist.
Zu 2)
Der Rat beschließt den vorliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen
Vertrag gemäß § 11 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. P 4/1
-Raiffeisenstraße / Süd-.
Zu 3)
Der Rat beschließt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. P
4/1 -Raiffeisenstraße / Süd- mit der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung.
Mitglied Spiertz teilt mit, dass er an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt.
Stellvertretender Vorsitzender Hinze lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.