Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:

1.         die in der Begründung dargelegte Anpassung  der Abfallgebühr für

das Jahr 2013 zur Kenntnis zu nehmen,

2.         die als Anlage 1 gekennzeichnete 9. Nachtragssatzung zur

Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom

16.12.1999 und

3.         die als Anlage 2 gekennzeichnete Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle.


 

Mitglied Beckschaefer macht darauf aufmerksam, dass die Privatisierung der Gebühren der Abfallentsorgung doch sehr viel günstiger ist, als im kommunalen Bereich. Er stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Meschkapowitz teilt hierzu mit, dass die BSD sich ausschließlich für die Rekommunalisierung vor dem Hintergrund, dass Arbeitsplätze für Menschen mit Problemen einen Arbeitsplatz geschaffen werden, ausgesprochen hat. Er ist der Ansicht, dass bei kommunalen Konzepten der Abfallentsorgung  langfristig gespart und mehr soziale Stabilität geschaffen werden würden.