Mitglied Sickelmann merkt zu Tagesordnungspunkt 4 (Konzept zur Wohnbaulandbereitstellung) auf Seite 8 an, dass ihre Ausführungen nicht klar deutlich niedergelegt wurden. Ihre Fraktion hatte befürchtet, dass das gewünschte Ergebnis der Baulandanalyse so aussieht, dass die Gegenüberstellung von Baulandflächen zu einem Ergebnis kommt, die sehr hoch ist und momentan möglicherweise über den Bedarf hinausgeht. Somit wäre dann für das Kasernengelände der Beschluss vorzubereiten, dass der ursprüngliche Beschluss von 2008 nicht umgesetzt werden soll. Der Bedarf soll zugunsten der gewerblichen Nutzung korrigiert werden.

 

Da keine weiteren Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift erhoben werden, wird diese vom stellvertretenden Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.