Sitzung: 22.01.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 15 0825/2012/2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, keinen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 6/7 -Hansastraße/Ecke Speelberger Straße- für die planungsrechtliche Vorbereitung einer Mehrfamilienhausbebauung auf dem Grundstück Gemarkung Emmerich, Flur 6, Flurstücke 194 und 195 zu fassen.
Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass man dem
Beschlussvorschlag nicht zustimmt. Die Begründung der Ablehnung ist nicht
nachvollziehbar. Im Verhältnis zum nächsten Tagesordnungspunkt ist die
Ablehnung ebenfalls nicht nachvollziehbar. Ihre Fraktion sieht eine
Ungleichbehandlung der beiden Petenten. Nach dem hier geplanten Wohnraum wird dringend nachgefragt. Um den
schützenswerten Interessen nachzukommen könnte der Baukörper sicherlich entsprechend
versetzt werden.
Herr Kemkes erläutert, dass im Vergleich zum nächsten Tagesordnungspunkt
eine andere städtebauliche Situation vorliegt; die Abstände zu den benachbarten
Wohngebäuden sind größer. Trotz Gesprächen mit dem Antragsteller liegt nunmehr
diese Planung unverändert vor. Aufgrund der negativen städtebaulichen
Auswirkungen lehnt die Verwaltung den Antrag des Petenten ab.
Mitglied Diekman teilt für seine Fraktion mit, dass man dem
Antragsteller entgegenkommen würde, wenn das Gebäude in der Höhe niedriger
ausgeführt würde. Zum jetzigen Zeitpunkt allerdings kann seine Fraktion der
Verwaltungsvorlage nur zustimmen.
Mitglied Spiertz fragt an, ob durch eine mögliche Baugenehmigung der
dort ansässige Tankstellenbetrieb Probleme mit möglichen Erweiterungen hat.
Herr Kemkes erklärt, dass im Rahmen der Bauleitplanung geprüft werden
muss, inwieweit Nutzungen, welche Bestandsschutz genießen (wie z. B.
Tankstelle), durch ein Neubauvorhaben „Wohnen“ beeinträchtigt werden. Zum einen
muss die städtebauliche Einbindung und zum anderen die Verträglichkeit von
Wohnen mit dem bestehenden Betrieb geprüft werden.
Mitglied Spiertz plädiert an die Ausschussmitglieder, der
Verwaltungsvorlage zuzustimmen. Der ansässige Betrieb hat Bestandsschutz. Bei
einer möglichen Genehmigung des Bauvorhabens beschweren sich die dann möglichen
Bewohner; das kann nicht sein.
Mitglied ten Brink schließt sich der Wortmeldung von Mitglied Diekman
an. Auch er ist dafür, dass das Gespräch mit dem Antragsteller gesucht wird, ob
er eine Planänderung in Erwägung ziehen würde.
Herr Kemkes macht nochmals deutlich, dass zum einen die städtebauliche
Situation beurteilt wird. Zum anderen muss im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens abgeprüft werden, inwiefern sich die
Immissionsbelastungen der bestandskräftigen Nutzungen mit dem geplanten
Vorhaben vertragen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass sich die
vorliegende Planung nicht in die städtebauliche Situation einfügt. Es steht dem
Antragsteller jederzeit frei, mit einer anderen Planung an die Verwaltung
heranzutreten.
Mitglied Beckschaefer weist darauf hin, dass nicht nur der
Gewerbebetrieb der Tankstelle sondern auch der Gewerbebetrieb Otten in
unmittelbarer Nachbarschaft liegt und entsprechend berücksichtigt werden muss.
Für seine Fraktion teilt auch er mit, dass man zum jetzigen Zeitpunkt der
Planung nicht zustimmt und somit der Verwaltungsvorlage zustimmt.
Mitglied Sloot war der Meinung, dass nach der Absetzung der Vorlage in
der letzten Ausschusssitzung der Antragsteller entsprechend auf die Verwaltung
zugegangen sei, um Abhilfe zu schaffen. Dies ist aber offensichtlich nicht
erfolgt.
Auch sie ist zum jetzigen Zeitpunkt dafür, der Verwaltungsvorlage zu
folgen. Dem Antragsteller steht die Möglichkeit offen, mit einer geänderten
Planung das Gespräch mit der Verwaltung zu suchen.