Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, keinen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 6/7 -Hansastraße/Ecke Speelberger Straße- für die planungsrechtliche Vorbereitung einer Mehrfamilienhausbebauung auf dem Grundstück Gemarkung Emmerich, Flur 6, Flurstücke 194 und 195 zu fassen.

 


Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass man dem Beschlussvorschlag nicht zustimmt. Die Begründung der Ablehnung ist nicht nachvollziehbar. Im Verhältnis zum nächsten Tagesordnungspunkt ist die Ablehnung ebenfalls nicht nachvollziehbar. Ihre Fraktion sieht eine Ungleichbehandlung der beiden Petenten. Nach dem hier geplanten  Wohnraum wird dringend nachgefragt. Um den schützenswerten Interessen nachzukommen könnte der Baukörper sicherlich entsprechend versetzt werden.

 

Herr Kemkes erläutert, dass im Vergleich zum nächsten Tagesordnungspunkt eine andere städtebauliche Situation vorliegt; die Abstände zu den benachbarten Wohngebäuden sind größer. Trotz Gesprächen mit dem Antragsteller liegt nunmehr diese Planung unverändert vor. Aufgrund der negativen städtebaulichen Auswirkungen lehnt die Verwaltung den Antrag des Petenten ab.

 

Mitglied Diekman teilt für seine Fraktion mit, dass man dem Antragsteller entgegenkommen würde, wenn das Gebäude in der Höhe niedriger ausgeführt würde. Zum jetzigen Zeitpunkt allerdings kann seine Fraktion der Verwaltungsvorlage nur zustimmen.

 

Mitglied Spiertz fragt an, ob durch eine mögliche Baugenehmigung der dort ansässige Tankstellenbetrieb Probleme mit möglichen Erweiterungen hat.

Herr Kemkes erklärt, dass im Rahmen der Bauleitplanung geprüft werden muss, inwieweit Nutzungen, welche Bestandsschutz genießen (wie z. B. Tankstelle), durch ein Neubauvorhaben „Wohnen“ beeinträchtigt werden. Zum einen muss die städtebauliche Einbindung und zum anderen die Verträglichkeit von Wohnen mit dem bestehenden Betrieb geprüft werden.

Mitglied Spiertz plädiert an die Ausschussmitglieder, der Verwaltungsvorlage zuzustimmen. Der ansässige Betrieb hat Bestandsschutz. Bei einer möglichen Genehmigung des Bauvorhabens beschweren sich die dann möglichen Bewohner; das kann nicht sein.

 

Mitglied ten Brink schließt sich der Wortmeldung von Mitglied Diekman an. Auch er ist dafür, dass das Gespräch mit dem Antragsteller gesucht wird, ob er eine Planänderung in Erwägung ziehen würde.

 

Herr Kemkes macht nochmals deutlich, dass zum einen die städtebauliche Situation beurteilt wird. Zum anderen muss im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgeprüft werden, inwiefern sich die Immissionsbelastungen der bestandskräftigen Nutzungen mit dem geplanten Vorhaben vertragen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass sich die vorliegende Planung nicht in die städtebauliche Situation einfügt. Es steht dem Antragsteller jederzeit frei, mit einer anderen Planung an die Verwaltung heranzutreten.

 

Mitglied Beckschaefer weist darauf hin, dass nicht nur der Gewerbebetrieb der Tankstelle sondern auch der Gewerbebetrieb Otten in unmittelbarer Nachbarschaft liegt und entsprechend berücksichtigt werden muss. Für seine Fraktion teilt auch er mit, dass man zum jetzigen Zeitpunkt der Planung nicht zustimmt und somit der Verwaltungsvorlage zustimmt.

 

Mitglied Sloot war der Meinung, dass nach der Absetzung der Vorlage in der letzten Ausschusssitzung der Antragsteller entsprechend auf die Verwaltung zugegangen sei, um Abhilfe zu schaffen. Dies ist aber offensichtlich nicht erfolgt.

Auch sie ist zum jetzigen Zeitpunkt dafür, der Verwaltungsvorlage zu folgen. Dem Antragsteller steht die Möglichkeit offen, mit einer geänderten Planung das Gespräch mit der Verwaltung zu suchen.