Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, die Maßnahme entsprechend durchzuführen.

 


Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass mit der Vorlage lediglich der formelle Beschluss gefasst wird. Diesem Beschluss geht ein langer Prozess über einen Zeitraum von 3 ½ Jahren voraus, der sowohl der Verwaltung als auch der Politik viel Arbeit gemacht hat. Im November 2011 wurde letztmalig sehr ausführlich darüber berichtet. Es wurde klar gesagt, dass eine Sperrung der Schmidtstraße nur über 2 Handlungsstränge möglich ist. Der eine ist das Straßenrecht und der andere das Immissionsrecht. Hinsichtlich des Straßenrechtes hat man mit Straßenbaulastträgern außerhalb Emmerichs zu tun. Der zuständige Landesbetrieb Straßenbau für die Bundesstraße vertritt die eindeutige Meinung, dass von ihm keine Sperrung befürwortet wird. Somit hat man den Ansatz im Immissionsschutz gesucht. Hilfreich für die letztliche Entscheidung zur Sperrung der Schmidtstraße war die hohe Stickstoffdioxidbelastung im Jahre 2012. Der Prozess zog sich über einen Zeitraum von 3 ½ Jahren hin; es waren zum einen verschiedene Planungen und  eine Vielzahl von Gesprächen (mit Landesbetrieb Straßenbau, Bezirksregierung Düsseldorf, LANUV, Umweltministerium, Verkehrsministerium) erforderlich. Dies erfolgte mit großem Einsatz vom Ortsvorsteher Elten Herrn Albert Jansen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereiches 5. Herr Albert Jansen hat diesen Prozess mit viel Engagement immer wieder begleitet.

 

Herr Kemkes erläutert nunmehr eingehend die geplante Maßnahme anhand einer Power-Point-Präsentation. Er geht auf den derzeitigen Ist-Zustand der Schmidtstraße (sehr enge Bebauung mit sehr schmalen Gehwegen). Auch seitens der niederländischen Planungen von „Carvium Novum“ war man sich einig, dass es dort Lösungen geben muss, die den Ortskern von Elten entlasten. Die von der niederländischen Seite geplante Lösung, im Bereich des Anschlusspunktes Zevenaar Oost einen neuen Autobahnanschluss zu errichten und mit einer Querverbindung zum Witte Kruis (Babberich) eine kurze Anbindung an die Autobahn zu erreichen, um für die zukünftigen Verkehre von „Carvium Novum“ ein Zu- und Abfahrtsverkehr zu schaffen, ist mittlerweile auf Eis gelegt. Kurzfristig ist also nicht mit einer Lösung zu rechnen.

Für die Verwaltung war das begrüßenswert, da sie nunmehr Maßnahmen ergreifen kann, um die Verkehrssituation Elten durch die geplante Maßnahme verbessern zu können.

Ein weiterer Auslöser zur Herbeiführung der nunmehr angestrebten Lösung war ein am 31.08 .2011 leider tödlich verlaufender Verkehrsunfall, wo eine niederländische Radfahrerin von einem LKW auf der Schmidtstraße erfasst wurde.

Die Verwaltung schildert nunmehr das Verfahren zum Prozedere. Zunächst musste festgestellt werden, mit welchen Verkehrszahlen gerechnet werden muss, um den beteiligten Behörden die entsprechenden Probleme darzustellen. Mit der Verkehrserhebung wurde das Ingenieurbüro IVV aus Aachen beauftragt. Die Ergebnisse wurden seinerzeit im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt. Die Verkehrszählung ergab, dass man mit einer Einwohnerzahl von ca. 4.500 und ca. 400 Beschäftigten zu tun hat, die einen täglichen KFZ-Verkehr von ca. 3.500 Kraftfahrzeugen pro Tag als Quell- und Zielverkehr erzeugen. Hinzu kommt der einfahrende und ausfahrende Verkehr mit jeweils ca. 10.000 Fahrzeugen. In der Relation ergibt dies einen Durchgangsverkehr von ca. 7.000 Kraftfahrzeugen pro Tag. Dann wurde der eigentliche Verkehr vom Anschlusspunkt an die A 3 über die Schmidtstraße – Klosterstraße in Richtung Lobith hinterfragt; hier hat man mit ca. 2.000 Fahrzeugen pro Tag zu rechnen. Der LKW-Verkehr beläuft sich auf ca. 510 ein-/ausfahrende Fahrzeuge pro Tag. Der Anteil von Ziel und Quellverkehr von ca. 65 Fahrzeugen entspricht einem Anteil von 13 % des Gesamt-LKW-Verkehrs. Der verbleibende enorm hohe LKW-Verkehr-Anteil von 87 % durchführt den Ortsteil Elten.

Diese Thematik wurde zwar in den Gesprächen mit den zuständigen Gremien vorgebracht; allerdings auch wieder mit dem Ergebnis, dass es sich bei der Schmidtstraße um eine klassifizierte Straße handelt, die für solche (überörtlichen) Verkehre ausgerichtet sind. Die ermittelten Verkehrszahlen stellen kein Erfordernis für eine Beschränkung des LKW-Verkehrs dar.

Vor der eigentlichen Messung der Luftqualität wurde die Feinstaubbelastung gemessen; der erforderliche Wert von 35 Überschreitungen pro Jahr wurde knapp unterschritten. Aus Sicht der Feinstaubbelastung konnten somit keine Maßnahmen ergriffen werden.

Die nachträgliche Stickstoffoxid-Messung im Jahre 2011 zeigte dann eine dauerhafte Überschreitung der Grenzwerte.

Dies hat die Verwaltung in die Lage versetzt, dass aufgrund der gesetzlichen EU-Richtlinien, wenn Grenzwerte überschritten werden, entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Dies hat dann zur Luftreinhalteplanung geführt.

Die Verwaltung war sich mit allen Beteiligten einig, dass man von der Erarbeitung des formalen Luftreinehalteplanes aufgrund der langen Bearbeitungszeit abgesehen hat. In der Betrachtung „Elten“ hat sich sehr zügig herausgestellt, dass allein durch die Herausnahme des LKW-Verkehrs das Ziel, die Schadstoffwerte zu unterschreiten, erreicht werden kann. Man hat sich dann für die Einzelmaßnahme entschieden.

Nunmehr geht er auf die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten ein. Als endgültige Maßnahme hat man sich für die Sperrung der Schmidtstraße für LKW-Verkehr entschieden, damit die Querverbindung von Lobith zur Autobahn hin und zurück unterbunden ist. Ab Autobahnabfahrt Babberich wird der Verkehr über den Beekse Weg (N 812) über die Dorfstraße und das „Witte Kruis“ auf die N 811 bis zum Ortsteil Lobith geführt. Sämtliche Straßen in diesem Bereich verfügen über Nebenanlagen (Geh- und Radweg). Die Vorprüfung dieser Umleitungsstrecke führte zu dem Ergebnis, dass sie als geeignet angesehen wurde. Beim entsprechenden Abstimmungstermin am 15.11.2012 bei der Bezirksregierung mit allen Beteiligten wurde diese Maßnahme beschlossen.

Die Schmidtstraße wird ab Einmündung „Stokkumer Straße“ bis zum „Eltener Markt“ für LKW > 3,5 to. voll gesperrt. Sowohl auf den Straßen als auch auf den Autobahnen müssen entsprechende Hinweisschilder aufgestellt werden. In Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung wird in Absprache mit der Bezirksregierung eine Vorwegweisung erfolgen, die besagt, dass die Ortsdurchfahrt Elten für LKW mit mehr als > 3,5 to. gesperrt ist. Er  geht auf verschiedene Standorte für die Hinweisschilder ein. Vom Gewerbegebiet Elten herauskommend müssen entsprechende Hinweisschilder aufgestellt werden. Die Sperrung der Schmidtstraße wurde  deshalb so weit zurückgenommen, da dadurch die Möglichkeit gegeben ist, dass sowohl das Gewerbegebiet Kattegat als auch der Penny-Markt  für LKW erreichbar ist. Die letzte Hinweisung auf die Sperrung der Schmidtstaße befindet sich an der Stokkumer Straße, wo auch ein LKW noch die Möglichkeit hat, zu wenden.

Auch auf niederländischer Seite müssen die entsprechenden Hinweisschilder aufgestellt werden. Die Standorte sind mit den niederländischen Kollegen bereits vorgesprochen worden; eine nähere Abstimmung erfolgt noch. Es soll gewährleistet werden, dass auch der LKW-Verkehr, der von Lobith in Richtung Autobahn fährt, durch Hinweisschilder über die Sperrung der Schmidtstraße informiert wird.

 

Mitglied Sickelmann lobt die Verwaltung für die umfangreiche und zielführende Arbeit. Sie stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Sloot schließt sich den Worten von Mitglied Sickelmann an. Dennoch hat sie noch einige Fragen:

  • Werden die Schilder auf der Autobahn bereits vor der Abfahrt Emmerich auf deutscher Seite bzw. Babberich auf niederländischer Seite mit dem Hinweis „Elten für LKW > 3,5 to gesperrt“ aufgestellt?
  • Hoffentlich können die LKW’s, wenn sie dennoch in den Ort einfahren, nicht über die Sandstraße bzw. Neustadt ausweichen? Wenn LKW’s die Klosterstraße beliefern möchten, müssen diese dann über die Abfahrt Emmerich abfahren und dann über die    B 8 auf die Klosterstraße fahren?
  • Sollen die innerörtlichen Zielverkehre von Gewerbetreibenden > 3,5 to auch über die ausgeschilderten Umwege fahren? Z. B. Fa. Landers, Mineralöllieferanten, landwirtschaftliche Lohnunternehmen; eine Ausweichung auf Wohngebiete wäre fahrlässig.
  • Ist zukünftig gewährleistet, dass Verkehre in Richtung Spijk nicht über die Spijker Brücke fahren? Trotz Verboten wird die Spijker Brücke für LKW-Verkehre genutzt. Man hat die Sorge, dass durch die Sperrung der Schmidtstraße der LKW-Verkehr auf der Brücke zunimmt. Mit den niederländischen Behörden sollten deutliche Absprachen diesbezüglich erfolgen. Es müssen klare Aussagen dahin gehend gemacht werden, dass auch LKW-Leerfahrten nicht über die Spijker Brücke erfolgen.

 

Herr Kemkes erklärt auf ihre Anfrage, dass sich die Verwaltung hinsichtlich der Beschilderung auf den Autobahnen noch im Abstimmungsprozess befindet. Die Art und Weise der Beschilderung wird mit den betroffenen Behörden erörtert werden. Ihre Anregung, dass rechtzeitig auf der Autobahn entsprechende Hinweisschilder angebracht werden, wird vorgetragen.

Hinsichtlich der Belieferung von Betrieben sowohl auf deutscher als auch niederländischer Seite wurde mit den niederländischen Kollegen dahin gehend gesprochen, dass die Verwaltung zu dem Zeitpunkt, wenn die Maßnahme umgesetzt werden soll, von den Niederlanden eine entsprechende Liste der Gewerbebetriebe bekommt, um diese dann entsprechend zu informieren.

Hinsichtlich der Regelung der innerörtlichen Verkehre (wie z. B. Heizöllieferant) wäre der Umweg sicherlich eine unangenehme Belastung. Über mögliche Ausnahmen könnte man eine andere Regelung treffen; die Einzelfälle müssen betrachtet und erörtert werden, um eine mögliche Ausnahme zu erteilen.

 

Mitglied Diekman teilt für seine Fraktion mit, dass sie sich dem Dank an den Ortsvorsteher Herrn Albert Jansen anschließt. Der Dank geht auch an die Verwaltung für die lange Arbeit.

 

Mitglied Kurt Reintjes macht darauf aufmerksam, dass es durch Aufstellung der entsprechenden Schilder auf der Autobahn zu einer höheren Verkehrsbelastung auf der B 8 in Hüthum kommt. Durch die Sperrung der Schmidtstraße erfolgt lediglich eine Verlagerung des Problems.

Herr Kemkes führt aus, dass die Situation weiterhin beobachtet wird, um gegebenenfalls Lösungen zu erarbeiten.

 

Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink antwortet Herr Kemkes, dass ein LKW, der bis zur Schmidtstraße gefahren ist, letztmalig die Möglichkeit hat, in Höhe der Einmündung Stokkumer Straße zu wenden.

 

Stellvertretender Vorsitzende Hinze lässt über den Antrag von Mitglied Sickelmann, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.