Sitzung: 22.01.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 15 0876/2012
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung
zur Kenntnis und beauftragt diese, die Maßnahme entsprechend durchzuführen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass mit der Vorlage lediglich
der formelle Beschluss gefasst wird. Diesem Beschluss geht ein langer Prozess
über einen Zeitraum von 3 ½ Jahren voraus, der sowohl der Verwaltung als auch
der Politik viel Arbeit gemacht hat. Im November 2011 wurde letztmalig sehr
ausführlich darüber berichtet. Es wurde klar gesagt, dass eine Sperrung der
Schmidtstraße nur über 2 Handlungsstränge möglich ist. Der eine ist das
Straßenrecht und der andere das Immissionsrecht. Hinsichtlich des
Straßenrechtes hat man mit Straßenbaulastträgern außerhalb Emmerichs zu tun.
Der zuständige Landesbetrieb Straßenbau für die Bundesstraße vertritt die
eindeutige Meinung, dass von ihm keine Sperrung befürwortet wird. Somit hat man
den Ansatz im Immissionsschutz gesucht. Hilfreich für die letztliche
Entscheidung zur Sperrung der Schmidtstraße war die hohe
Stickstoffdioxidbelastung im Jahre 2012. Der Prozess zog sich über einen
Zeitraum von 3 ½ Jahren hin; es waren zum einen verschiedene Planungen und eine Vielzahl von Gesprächen (mit
Landesbetrieb Straßenbau, Bezirksregierung Düsseldorf, LANUV,
Umweltministerium, Verkehrsministerium) erforderlich. Dies erfolgte mit großem
Einsatz vom Ortsvorsteher Elten Herrn Albert Jansen und den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des Fachbereiches 5. Herr Albert Jansen hat diesen Prozess mit
viel Engagement immer wieder begleitet.
Herr Kemkes erläutert nunmehr eingehend die geplante Maßnahme anhand
einer Power-Point-Präsentation. Er geht auf den derzeitigen Ist-Zustand der
Schmidtstraße (sehr enge Bebauung mit sehr schmalen Gehwegen). Auch seitens der
niederländischen Planungen von „Carvium Novum“ war man sich einig, dass es dort
Lösungen geben muss, die den Ortskern von Elten entlasten. Die von der
niederländischen Seite geplante Lösung, im Bereich des Anschlusspunktes
Zevenaar Oost einen neuen Autobahnanschluss zu errichten und mit einer
Querverbindung zum Witte Kruis (Babberich) eine kurze Anbindung an die Autobahn
zu erreichen, um für die zukünftigen Verkehre von „Carvium Novum“ ein Zu- und
Abfahrtsverkehr zu schaffen, ist mittlerweile auf Eis gelegt. Kurzfristig ist
also nicht mit einer Lösung zu rechnen.
Für die Verwaltung war das begrüßenswert, da sie nunmehr Maßnahmen
ergreifen kann, um die Verkehrssituation Elten durch die geplante Maßnahme
verbessern zu können.
Ein weiterer Auslöser zur Herbeiführung der nunmehr angestrebten Lösung
war ein am 31.08 .2011 leider tödlich verlaufender Verkehrsunfall, wo eine
niederländische Radfahrerin von einem LKW auf der Schmidtstraße erfasst wurde.
Die Verwaltung schildert nunmehr das Verfahren zum Prozedere. Zunächst
musste festgestellt werden, mit welchen Verkehrszahlen gerechnet werden muss,
um den beteiligten Behörden die entsprechenden Probleme darzustellen. Mit der
Verkehrserhebung wurde das Ingenieurbüro IVV aus Aachen beauftragt. Die
Ergebnisse wurden seinerzeit im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt. Die
Verkehrszählung ergab, dass man mit einer Einwohnerzahl von ca. 4.500 und ca.
400 Beschäftigten zu tun hat, die einen täglichen KFZ-Verkehr von ca. 3.500
Kraftfahrzeugen pro Tag als Quell- und Zielverkehr erzeugen. Hinzu kommt der
einfahrende und ausfahrende Verkehr mit jeweils ca. 10.000 Fahrzeugen. In der
Relation ergibt dies einen Durchgangsverkehr von ca. 7.000 Kraftfahrzeugen pro
Tag. Dann wurde der eigentliche Verkehr vom Anschlusspunkt an die A 3 über die
Schmidtstraße – Klosterstraße in Richtung Lobith hinterfragt; hier hat man mit
ca. 2.000 Fahrzeugen pro Tag zu rechnen. Der LKW-Verkehr beläuft sich auf ca.
510 ein-/ausfahrende Fahrzeuge pro Tag. Der Anteil von Ziel und Quellverkehr
von ca. 65 Fahrzeugen entspricht einem Anteil von 13 % des Gesamt-LKW-Verkehrs.
Der verbleibende enorm hohe LKW-Verkehr-Anteil von 87 % durchführt den Ortsteil
Elten.
Diese Thematik wurde zwar in den Gesprächen mit den zuständigen Gremien
vorgebracht; allerdings auch wieder mit dem Ergebnis, dass es sich bei der
Schmidtstraße um eine klassifizierte Straße handelt, die für solche
(überörtlichen) Verkehre ausgerichtet sind. Die ermittelten Verkehrszahlen
stellen kein Erfordernis für eine Beschränkung des LKW-Verkehrs dar.
Vor der eigentlichen Messung der Luftqualität wurde die
Feinstaubbelastung gemessen; der erforderliche Wert von 35 Überschreitungen pro
Jahr wurde knapp unterschritten. Aus Sicht der Feinstaubbelastung konnten somit
keine Maßnahmen ergriffen werden.
Die nachträgliche Stickstoffoxid-Messung im Jahre 2011 zeigte dann eine
dauerhafte Überschreitung der Grenzwerte.
Dies hat die Verwaltung in die Lage versetzt, dass aufgrund der
gesetzlichen EU-Richtlinien, wenn Grenzwerte überschritten werden,
entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Dies hat dann zur
Luftreinhalteplanung geführt.
Die Verwaltung war sich mit allen Beteiligten einig, dass man von der
Erarbeitung des formalen Luftreinehalteplanes aufgrund der langen
Bearbeitungszeit abgesehen hat. In der Betrachtung „Elten“ hat sich sehr zügig
herausgestellt, dass allein durch die Herausnahme des LKW-Verkehrs das Ziel,
die Schadstoffwerte zu unterschreiten, erreicht werden kann. Man hat sich dann
für die Einzelmaßnahme entschieden.
Nunmehr geht er auf die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten ein. Als
endgültige Maßnahme hat man sich für die Sperrung der Schmidtstraße für
LKW-Verkehr entschieden, damit die Querverbindung von Lobith zur Autobahn hin
und zurück unterbunden ist. Ab Autobahnabfahrt Babberich wird der Verkehr über
den Beekse Weg (N 812) über die Dorfstraße und das „Witte Kruis“ auf die N 811
bis zum Ortsteil Lobith geführt. Sämtliche Straßen in diesem Bereich verfügen
über Nebenanlagen (Geh- und Radweg). Die Vorprüfung dieser Umleitungsstrecke
führte zu dem Ergebnis, dass sie als geeignet angesehen wurde. Beim
entsprechenden Abstimmungstermin am 15.11.2012 bei der Bezirksregierung mit
allen Beteiligten wurde diese Maßnahme beschlossen.
Die Schmidtstraße wird ab Einmündung „Stokkumer Straße“ bis zum „Eltener
Markt“ für LKW > 3,5 to. voll gesperrt. Sowohl auf den Straßen als auch auf
den Autobahnen müssen entsprechende Hinweisschilder aufgestellt werden. In
Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung wird in Absprache mit der
Bezirksregierung eine Vorwegweisung erfolgen, die besagt, dass die
Ortsdurchfahrt Elten für LKW mit mehr als > 3,5 to. gesperrt ist. Er geht auf verschiedene Standorte für die
Hinweisschilder ein. Vom Gewerbegebiet Elten herauskommend müssen entsprechende
Hinweisschilder aufgestellt werden. Die Sperrung der Schmidtstraße wurde deshalb so weit zurückgenommen, da dadurch
die Möglichkeit gegeben ist, dass sowohl das Gewerbegebiet Kattegat als auch
der Penny-Markt für LKW erreichbar ist.
Die letzte Hinweisung auf die Sperrung der Schmidtstaße befindet sich an der
Stokkumer Straße, wo auch ein LKW noch die Möglichkeit hat, zu wenden.
Auch auf niederländischer Seite müssen die entsprechenden
Hinweisschilder aufgestellt werden. Die Standorte sind mit den niederländischen
Kollegen bereits vorgesprochen worden; eine nähere Abstimmung erfolgt noch. Es
soll gewährleistet werden, dass auch der LKW-Verkehr, der von Lobith in Richtung
Autobahn fährt, durch Hinweisschilder über die Sperrung der Schmidtstraße
informiert wird.
Mitglied Sickelmann lobt die Verwaltung für die umfangreiche und
zielführende Arbeit. Sie stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Mitglied Sloot schließt sich den Worten von Mitglied Sickelmann an.
Dennoch hat sie noch einige Fragen:
- Werden die
Schilder auf der Autobahn bereits vor der Abfahrt Emmerich auf deutscher
Seite bzw. Babberich auf niederländischer Seite mit dem Hinweis „Elten für
LKW > 3,5 to gesperrt“ aufgestellt?
- Hoffentlich
können die LKW’s, wenn sie dennoch in den Ort einfahren, nicht über die
Sandstraße bzw. Neustadt ausweichen? Wenn LKW’s die Klosterstraße
beliefern möchten, müssen diese dann über die Abfahrt Emmerich abfahren und
dann über die B 8 auf die
Klosterstraße fahren?
- Sollen die
innerörtlichen Zielverkehre von Gewerbetreibenden > 3,5 to auch über
die ausgeschilderten Umwege fahren? Z. B. Fa. Landers,
Mineralöllieferanten, landwirtschaftliche Lohnunternehmen; eine Ausweichung
auf Wohngebiete wäre fahrlässig.
- Ist zukünftig
gewährleistet, dass Verkehre in Richtung Spijk nicht über die Spijker
Brücke fahren? Trotz Verboten wird die Spijker Brücke für LKW-Verkehre
genutzt. Man hat die Sorge, dass durch die Sperrung der Schmidtstraße der
LKW-Verkehr auf der Brücke zunimmt. Mit den niederländischen Behörden
sollten deutliche Absprachen diesbezüglich erfolgen. Es müssen klare
Aussagen dahin gehend gemacht werden, dass auch LKW-Leerfahrten nicht über
die Spijker Brücke erfolgen.
Herr Kemkes erklärt auf ihre Anfrage, dass sich die Verwaltung
hinsichtlich der Beschilderung auf den Autobahnen noch im Abstimmungsprozess
befindet. Die Art und Weise der Beschilderung wird mit den betroffenen Behörden
erörtert werden. Ihre Anregung, dass rechtzeitig auf der Autobahn entsprechende
Hinweisschilder angebracht werden, wird vorgetragen.
Hinsichtlich der Belieferung von Betrieben sowohl auf deutscher als auch
niederländischer Seite wurde mit den niederländischen Kollegen dahin gehend
gesprochen, dass die Verwaltung zu dem Zeitpunkt, wenn die Maßnahme umgesetzt
werden soll, von den Niederlanden eine entsprechende Liste der Gewerbebetriebe
bekommt, um diese dann entsprechend zu informieren.
Hinsichtlich der Regelung der innerörtlichen Verkehre (wie z. B.
Heizöllieferant) wäre der Umweg sicherlich eine unangenehme Belastung. Über
mögliche Ausnahmen könnte man eine andere Regelung treffen; die Einzelfälle
müssen betrachtet und erörtert werden, um eine mögliche Ausnahme zu erteilen.
Mitglied Diekman teilt für seine Fraktion mit, dass sie sich dem Dank an
den Ortsvorsteher Herrn Albert Jansen anschließt. Der Dank geht auch an die
Verwaltung für die lange Arbeit.
Mitglied Kurt Reintjes macht darauf aufmerksam, dass es durch
Aufstellung der entsprechenden Schilder auf der Autobahn zu einer höheren
Verkehrsbelastung auf der B 8 in Hüthum kommt. Durch die Sperrung der
Schmidtstraße erfolgt lediglich eine Verlagerung des Problems.
Herr Kemkes führt aus, dass die Situation weiterhin beobachtet wird, um
gegebenenfalls Lösungen zu erarbeiten.
Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink antwortet Herr Kemkes, dass ein
LKW, der bis zur Schmidtstraße gefahren ist, letztmalig die Möglichkeit hat, in
Höhe der Einmündung Stokkumer Straße zu wenden.
Stellvertretender Vorsitzende Hinze lässt über den Antrag von Mitglied
Sickelmann, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.