Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Fachbereich 5 – Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2013 auf 2.336.403 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.649.266 Euro fest.

 


Der stellvertretende Vorsitzende Hinze geht die Vorlage seitenweise durch.

 

S. 260, Schwerpunktsetzung Planjahr(e)

 

Integriertes Handlungskonzept

Mitglied Sickelmann geht auf die Erarbeitung des integrierten Handlungskonzeptes 2025 ein, in dem die besondere Betrachtung der Steinstraße aufgenommen werden soll. Sie vermisst diesbezüglich seitens der Verwaltung eine Aussage zum Zeitpunkt.

Herr Kemkes erklärt, dass es sich nicht nur um die Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes aus dem Jahre 2000 handelt, sondern um eine Neuauflage einer Konzeption für die kommenden Jahre, um die städtebaulichen Maßnahmen im Kontext zueinander zu ordnen.

 

Windkraftkonzept

Mitglied Sickelmann bittet die Verwaltung um Abgleich des Windkraftkonzeptes hinsichtlich der Vorgaben des Ministeriums.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erinnert sich, dass in damaliger Sitzung Herr Jessner dementsprechend bereits darauf hingewiesen hat. Die Verwaltung hat mit der Auftragsvergabe bis in die 2. Jahreshälfte 2012 gewartet, so dass diese Forderung sichergestellt ist.

 

Klimaschutzkonzept

Mitglied Sickelmann fragt an, wer der Klimamanager bei der Stadt Emmerich am Rhein ist. Entsprechende Zuwendungen für das Klimaschutzkonzept kommen zu 65 % vom Forschungszentrum Jülich. Ihr liegt eine Mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor, indem ausgeführt wird, dass die Förderanträge ab 01.01.2013 bis zum 31.03.2013 beim Projektträger „Forschungszentrum Jülich“ eingereicht werden müssen. Sie fragt nach, ob für die zu erarbeitenden Maßnahmen bereits Förderanträge gestellt sind.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass das Verfahren angelaufen ist und entsprechender Schriftverkehr zwischen dem Forschungszentrum Jülich und der Stadt Emmerich am Rhein besteht.

 

 

S. 272/273, Schwerpunktsetzung Planjahr(e)

Mitglied Sickelmann fragt an, ob es sich bei dem angesprochenen integrierten Handlungskonzept um das gleiche wie auf S. 260 handelt, ob es fortgeschrieben wird und in welcher Zeitspanne die Sanierung der Innenstadt geplant ist.

Herr Kemkes erklärt, dass es sich hierbei um das abgearbeitete integrierte Handlungskonzept (bis auf die Maßnahme Geistmarkt) handelt, welches seinerzeit im Jahre 2000 beschlossen wurde. Die damaligen Innenstadtmaßnahmen wurden abgearbeitet.

Ergänzend führt er zur Sanierung der Steinstraße aus, dass die Verwaltung versuchen wird, in der 2. Jahreshälfte 2013 mit einer ersten Überlegung in die politische Beratung zu gehen.

 

 

S. 273, Erneuerung Nollenburger Weg

Mitglied Spiertz führt aus, dass er von einer Petentin die Information erhalten habe, dass ihnen seinerzeit erklärt wurde, dass durch den Ausbau des Nollenburger Weges von der B 220 bis zur Einmündung des Bremer Weges für sie keine Kosten entstehen würden. Vom Kämmerer wurde diese Aussage auf Nachfrage nochmals bestätigt. Lt. Aussagen der Petentin gab es zum damaligen Zeitpunkt keine Möglichkeit eine Frage nach Parkplätzen beantwortet zu bekommen. Mit der neuen Planung hat man nunmehr einigen Bürgern diese Möglichkeit eingeräumt. Ihre Frage geht dahin, ob sie an den Kosten beteiligt wird. Lt. Aussage des Kämmerers muss die Petentin sich an den Kosten beteiligen. Er schlägt vor, dass sich die Verwaltung mit der Petentin in Verbindung setzt.

Nunmehr fragt Mitglied Spiertz, was die Verwaltung unter frühzeitiger Information der Anwohner versteht. Auch würde seine Fraktion es begrüßen, wenn der betroffene Bürger eine ungefähre Angabe über die Kosten bekommen würde.

Herr Kemkes erläutert, dass die Verwaltung mit der durchgeführten Bürgerbeteiligung rechtzeitig informiert hat. Nach Bekanntgabe der Förderung ist eine weitere schriftliche Information mit Baubeginn an die Anwohner herausgegangen.

Grundsätzlich zur frühzeitigen Information ist zu sagen, dass die Prioritätenliste als Grundlage dient. Jeder Bürger kann für sich in Erfahrung bringen, wann ein möglicher Straßenausbau ansteht. Hinsichtlich des Inhaltes des Straßenausbaus werden erst dann entsprechende Planungsaufträge erteilt werden, wenn der Haushalt in Gänze beschlossen ist. Sobald entsprechende Planungsentwürfe vorliegen werden diese im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt und eine entsprechende Bürgerbeteiligung durchgeführt.

 

Mitglied Spiertz führt weiter aus, dass er im Dezember bei der Verwaltung nachgefragt hat, warum sich die Ausbaukosten für den Straßenausbau „Im Polderbusch“ nunmehr von ca. 350.000 € auf 461.500 € erhöht haben und mit welchen Kosten er für sein Grundstück zu rechnen hat. Eine Antwort ist bislang nicht erfolgt.

Herr Kemkes sagt Prüfung zu.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht darauf hin deutlich, dass es nicht sinnvoll ist, im Vorfeld bereits Informationen zu geben, solang keine konkretisierte Planung erreicht ist. Ferner teilt er mit, dass die Frage der vorlaufenden Bürgerinformation in den Vorjahren ausgiebig diskutiert wurde, insbesondere vor Erstellung der Prioritätenliste. Sinn und Zweck der Prioritätenliste war, den Bürger und die politischen Parteien in die Lage zu versetzen, eine Größenordnung von geplanten Maßnahmen zu sehen. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, entsprechende Informationen beim zuständigen Sachbearbeiter einzuholen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs weist auf die stattgefundene Veranstaltung zum Haushalt im PAN hin, wo den Bürgern durchaus die Möglichkeit gegeben wurde, diese die allerdings kaum genutzt haben.

 

Mitglied Spiertz wirft ergänzend ein, dass er im Jahre 1994 das Grundstück erworben hat und im damaligen Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss gefragt hatte, wann mit dem Ausbau zu rechnen sei. Ursprünglich war der Ausbau für 1997 geplant.

Im Falle des Nollenburger Weges ist ja bereits eine Summe genannt; den Bürgern sollte die entsprechende Information gegeben werden, was ungefähr der qm-Preis kostet. Herr Kemkes teilt mit, dass in dem Anschreiben an die Anwohner dieser Information enthalten war.

 

Mitglied Beckschaefer ist der Meinung, dass man die Veranstaltung im PAN nicht mit einer Bürgerunterrichtung für den Straßenbau vergleichen kann. Grundsätzlich waren bei einer Bürgerunterrichtung seiner Meinung nach immer zwischen 30 % und 50 % der betroffenen Anwohner anwesend.

Ferner ist seine Fraktion der Auffassung, dass eine frühzeitige Information bedeutet, dass bei den Straßen, welche in der Prioritätenliste aufgeführt sind, die Bürger entsprechend über den geplanten Ausbau informiert werden (d. h. durchaus 5 Jahre vorher zu informieren). Es gibt durchaus Anwohner, die über ein sehr großes Grundstück verfügen, wofür hohe Beiträge erhoben werden. Diesen Bürgern sollte entsprechend Gelegenheit gegeben werden, finanzielle Rücklagen zu schaffen.

 

Mitglied Kemkes ist der Auffassung, dass man dieser Anregung mit der nunmehr neuen vorliegenden Prioritätenliste nachkommt. Die entsprechenden Informationen werden über die Presse bekanntgegeben werden. Der betroffene Bürger kann sich dann die entsprechenden Informationen (Ausbauzeitpunkt, Kosten) bei der Verwaltung holen.

 

 

S. 274, Prioritäten- und Investitionsliste

Mitglied Sickelmann merkt für ihre Fraktion an, dass bereits mehrfach geäußert wurde, dass die Prioritäten- und Investitionsliste zu ehrgeizig ist. Bei den wichtigen Themen wird immer die personelle Situation der Verwaltung angesprochen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat bereits häufiger darauf hingewiesen, die Prioritäten- und Investitionsliste zu strecken, da es sich um ein Konjunkturprogramm auf Kosten der Bürger handelt. Es sollte größere Rücksicht auf die Bürger genommen werden.

 

 

S. 274, Projekt-Nr. 7.000054.700 - Im Polderbusch -

Mitglied Spiertz fragt an, warum der Ansatz für den Ausbau „Im Polderbusch“ auf 461.500 € angestiegen ist. Beim „Heideweg“ im Gegensatz hat sich der Haushaltsansatz nicht verändert.

Herr Kemkes erklärt, dass die damals ermittelten Kosten und Flächen überprüft wurden. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass mehr Flächen zur Ausführung gelangen.

 

 

S. 292

Mitglied ten Brink führt für seine Fraktion an, dass auf der Netterdenschen Straße ein  Radweg stadteinwärts bis zum Reekschen Weg gebaut wurde.

Auf der anderen Straßenseite geht der Radweg ebenfalls lediglich bis zum Reekschen Weg. Ein Überqueren der Straße ist derzeit nur ohne Überquerungshilfe möglich. Seine Fraktion stellt den Antrag, dass in diesem Haushaltsjahr Mittel für die Einrichtung einer Querungshilfe auf der Netterdenschen Straße in Höhe Ecke Reekscher Weg eingestellt werden.

Die Verwaltung sagt dies zu.

 

 

S. 304, 7780501 - Straßenbeleuchtung -

Mitglied Sigmund fragt an, ob sich die Straßenbeleuchtung im städtischen Besitz befindet und ob für die Unterhaltung jährlich 350.000 € bereitgestellt werden müssen. Ferner fragt er nach, ob die Beleuchtung durch LED erfolgt.

Herr Kemkes erklärt, dass es einen gültigen Straßenbeleuchtungsvertrag mit den Stadtwerken gibt, wonach die Unterhaltung/Instandsetzung und der weitere Ausbau der Straßenbeleuchtung (sofern nicht investiv = Neubau von Straßen einschl. Straßenbeleuchtung) durch die Stadtwerke erfolgt und somit die entsprechenden Kosten im Haushalt anfallen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt ergänzend mit, dass dort, wo Leuchten ausgewechselt werden, dann die LED-Technik eingesetzt wird.

 

Mitglied Beckschaefer fragt an, ob verwaltungsseitig überlegt wurde, die Unterhaltungsarbeiten öffentlich auszuschreiben.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass der Vertrag mit den Stadtwerken eine bestimmte Laufzeit hat. Sobald die Laufzeit abgelaufen ist, wird man darüber nachdenken.

 

 

S. 314, 1.100.13.02.01 Forst - Schwerpunktsetzung Planjahr(e) -

Mitglied Sickelmann fragt an, ob man auch mal Aufforstungen, die sich tatsächlich mit Waldpflege beschäftigen, findet. Ferner fragt sie an, in welchem Umfang die Wiederaufforstung mit Stieleichen und Buchen erfolgt.

Herr Kemkes erklärt, dass lt. Beförsterungsvertrag sich die Waldbesitzer gemeinsam über die anstehenden Maßnahmen unter Rücksprache mit Frau Dohmen verständigen. Die im Haushalt aufgeführten Maßnahmen werden Zug um Zug abgearbeitet. Das evtl. angesprochene Ziel, mehr Wald zu schaffen, ist durch den Beförsterungsvertrag nicht zu realisieren. Um mehr Waldflächen anzulegen, müssten entsprechende Mittel im Haushalt eingestellt werden.

Mitglied Sickelmann fragt nach, ob die Schäden durch die Stürme „Olivia“ und „Kyrill“ mittlerweile behoben sind und wieviel die Wiederaufforstung von Stieleichen und Buchen ausmacht.

Herr Kemkes sagt eine Beantwortung in der Niederschrift zu.

 

Antwort der Verwaltung:

Beim Sturm „Kyrill“ sind keine Kahlflächen entstanden. Es waren nur Wegeschäden und Einzelbäume (überwiegend Nadelgehölze) beschädigt worden. Die beschädigten Bäume wurden entnommen und nicht wieder aufgeforstet, da sowieso Auslichtungen in diesen Bereichen anstanden.

 

Beim Sturm „Olivia“ sind starke Schäden mit Kahlflächen entstanden. Die Kahlflächen wurden  wie folgt wieder aufgeforstet:   

 

In 2011:           Gnadentalweg             0,30 ha            =             900 Stieleichen

                        Finkenweg                   0,45 ha            =          2.630 Buchen

                        weitere Bereiche

                        in Borghees                0,07 ha            =             370 Buchen

 

In 2012:           Hochelten                   0,25 ha            =          1.250 Buchen

 

Die Wiederaufforstungsarbeiten der beiden Stürme sind abgeschlossen.

 

 

Mitglied Diekman fragt, wo die Toilettenanlage der AWO im Haushalt angesiedelt ist.

Für das Jahr 2011 oder 2012 war beantragt, dass die Toilettenanlage, die natürlich zur Schule gehört, nur von der AWO und Seifenblase genutzt werden sollen. Er möchte verhindern, dass das gleiche wie bei den Schulen passiert.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die Toilettenanlage in den Zuständigkeitsbereich des FB 3 – Immobilien und dessen Haushalt gehört. Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird eine entsprechende Beantwortung erfolgen.

 

Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass man den Teilplan des Haushaltes ablehnt. Es wurde darauf verzichtet, Anträge – wie in den letzten Jahren – „Waldvermehrung“, „städtisches Grün“, „mehr Mittel für die Durchgrünung der Innenstadt“, „Klimaanpassung“, „Strategien der Städte“ zu stellen, da man die Behandlung der Anträge vorhersehen kann. Der Haushalt ist in 2 Blöcke unterteilt; zum einen Aufträge, die durch Planungsbüros abgearbeitet werden und zum anderen die Straßenplanungen, die von Gelsenwasser und ihren Partnern größtenteils abgearbeitet werden. Für den Bereich Umweltschutz ist nur das geringst notwendigste an Mitteln eingestellt worden.

 

Mitglied Diekman stellt für seine Fraktion den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Auch Mitglied Spiertz teilt mit, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmt.

 

Auch Mitglied ten Brink teilt für seine Fraktion mit, dass man sich dem Antrag anschließt.

 

Nunmehr lässt stellvertretender Vorsitzender Hinze über den Antrag, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.