Sitzung: 16.01.2013 Sozialausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine
Einwände erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und der Schriftführerin
unterzeichnet.