Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der Grundstücke Feldstraße 30 bis 34, Gemarkung Emmerich, Flur 4, Flurstücke 283 bis 288, einen Bebauungsplan unter Anwendung der Bestimmungen des § 13a BauGB aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 4/5 -Feldstraße-.

 

Das Verfahrensgebiet ist begrenzt:

-          im Norden durch die Südgrenzen der Grundstücke Eikelnberger Weg 2 bis 10, Gemarkung Emmerich, Flur 4, Flurstücke 555 und 557 bis 559,

-          im Osten durch die Westgrenze des Anliegerweges im Innenbereich des Baublockes Feldstraße / Eikelnberger Weg / Kastanienweg / Am Tabakfeld, Gemarkung Emmerich, Flur 4, Flurstück 1359,

-          im Süden durch die Nordwestgrenze des vorgenannten Anliegerweges sowie die Nordgrenze des Grundstückes Feldstraße 28, Gemarkung Emmerich, Flur 4, Flurstück 480,

-          im Westen durch die östliche Grenze der Feldstraße.

 

Die Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungskonzeptes in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 

 

Ferner beauftragt der Ausschuss für Stadtentwicklung die Verwaltung, mit dem Antragsteller das Gespräch dahin gehend zu suchen, dass die Baukörper in einer anderen Form angesiedelt werden, damit u. a. ein attraktiver Innenhof entsteht und eine Schonung des vorhandenen Grüns erreicht wird.

 


 

Mitglied Spiertz stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass man der Planung von 20 Wohnungen zustimmt. Allerdings wird angeregt, die beiden Baukörper vielleicht in U-Form anzulegen. Dies hätte den Vorteil, dass ein attraktiver Innenhof für die Bewohner entsteht. Ferner würde dies der vorhanden Begrünung entgegenkommen, welche nicht nur aus einzelnen Solitärgehölzen von untergeordneter Bedeutung sondern auch aus einem relativ unversiegelten Gartenanteil besteht. Durch die vorgestellte Planung würde ein großes Stück der „grünen Lunge“ beseitigt werden. Sie plädiert dafür, die Vorlage zurückzustellen und mit dem Antragsteller eine Planung zur Schonung des Bereiches und Errichtung eines attraktiven Innenhofes zu erreichen.

Stellvertretender Vorsitzender Hinze erklärt, dass nicht das Bauvorhaben beschlossen wird, sondern lediglich die entsprechende Bürgerinformation.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die Anregung von Mitglied Sickelmann entsprechend an die Emmericher Baugenossenschaft weitergegeben wird, damit diese sich mit diesem Aspekt beschäftigen kann. Auch in der Bürgerinformation wird ihre Anregung mitgeteilt werden. Verwaltungsseitig wird ihre Meinung hinsichtlich Grün und Anordnung der Baukörper nicht vertreten.

Mitglied Sickelmann führt weiter aus, dass auch der Aspekt „Klimaanpassungsstrategie“ zu berücksichtigen wäre.

 

Mitglied ten Brink teilt mit, dass die Ausrichtung der Gebäude gemäß den Richtlinien des European Energy Award durchaus richtig ist.

 

Stellvertretender Hinze lässt über den Beschlussvorschlag mit der Ergänzung von Mitglied Sickelmann abstimmen.