Sitzung: 22.01.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 15 0884/2013
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der
Grundstücke Feldstraße 30 bis 34, Gemarkung Emmerich, Flur 4, Flurstücke 283
bis 288, einen Bebauungsplan unter Anwendung der Bestimmungen des § 13a BauGB
aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 4/5 -Feldstraße-.
Das Verfahrensgebiet ist begrenzt:
-
im
Norden durch die Südgrenzen der Grundstücke Eikelnberger Weg 2 bis 10,
Gemarkung Emmerich, Flur 4, Flurstücke 555 und 557 bis 559,
-
im Osten
durch die Westgrenze des Anliegerweges im Innenbereich des Baublockes
Feldstraße / Eikelnberger Weg / Kastanienweg / Am Tabakfeld, Gemarkung
Emmerich, Flur 4, Flurstück 1359,
-
im Süden
durch die Nordwestgrenze des vorgenannten Anliegerweges sowie die Nordgrenze
des Grundstückes Feldstraße 28, Gemarkung Emmerich, Flur 4, Flurstück 480,
-
im
Westen durch die östliche Grenze der Feldstraße.
Die Verfahrensgebietsgrenze
ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungskonzeptes in
der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen
Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu
veranlassen.
Ferner beauftragt
der Ausschuss für Stadtentwicklung die Verwaltung, mit dem Antragsteller das
Gespräch dahin gehend zu suchen, dass die Baukörper in einer anderen Form
angesiedelt werden, damit u. a. ein attraktiver Innenhof entsteht und eine
Schonung des vorhandenen Grüns erreicht wird.
Mitglied Spiertz stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass man der Planung
von 20 Wohnungen zustimmt. Allerdings wird angeregt, die beiden Baukörper
vielleicht in U-Form anzulegen. Dies hätte den Vorteil, dass ein attraktiver
Innenhof für die Bewohner entsteht. Ferner würde dies der vorhanden Begrünung
entgegenkommen, welche nicht nur aus einzelnen Solitärgehölzen von
untergeordneter Bedeutung sondern auch aus einem relativ unversiegelten Gartenanteil
besteht. Durch die vorgestellte Planung würde ein großes Stück der „grünen
Lunge“ beseitigt werden. Sie plädiert dafür, die Vorlage zurückzustellen und
mit dem Antragsteller eine Planung zur Schonung des Bereiches und Errichtung
eines attraktiven Innenhofes zu erreichen.
Stellvertretender Vorsitzender Hinze erklärt, dass nicht das Bauvorhaben
beschlossen wird, sondern lediglich die entsprechende Bürgerinformation.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die Anregung von Mitglied
Sickelmann entsprechend an die Emmericher Baugenossenschaft weitergegeben wird,
damit diese sich mit diesem Aspekt beschäftigen kann. Auch in der
Bürgerinformation wird ihre Anregung mitgeteilt werden. Verwaltungsseitig wird
ihre Meinung hinsichtlich Grün und Anordnung der Baukörper nicht vertreten.
Mitglied Sickelmann führt weiter aus, dass auch der Aspekt
„Klimaanpassungsstrategie“ zu berücksichtigen wäre.
Mitglied ten Brink teilt mit, dass die Ausrichtung der Gebäude gemäß den
Richtlinien des European Energy Award durchaus richtig ist.
Stellvertretender Hinze lässt über den Beschlussvorschlag mit der
Ergänzung von Mitglied Sickelmann abstimmen.